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Brache mähen: Das ist erlaubt

Weil Futter knapp ist, erlauben viele Länder das Mähen und Abweisen von Brachen. Was wo geht, zeigt unsere Tabelle.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen des trockenen Frühsommers haben viele Bundesländer die Nutzung von ÖVF-Brachen und auch anderen Brachen zu Futterzwecken erlaubt. Teilweise müssen Landwirte dazu Antrag stellen, in manchen Ländern ist ein Verkauf des Schnittes erlaubt, anderswo dürfen Sie das Mähgut nur verschenken. Lesen Sie in der Tabelle, was jetzt wo gilt.

So regeln die Länder die Futternutzung
Welche Flächen?Beschränkung auf KreiseAufwuchsnutzung wofür?Antrags-/Meldepflichten
Baden-WürttembergKeine Ausnahmeregelung
BayernÖVF-Brache, sonstige BracheflächenOber-, Mittel-, Unterfranken, LK Donauries, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstädt, Neumarkt i.d.Oberpfalz, Amberg-Sulzbach, Kelheim, Ingolstadt, AugsburgFutterzwecke in der TierhaltungAb 15.7. nicht nötig
BrandenburgÖVF-Brachen, Puffer- und Feldrandstreifen. Keine Freigabe für Flächen mit Agrarumweltmaßnahmen.LK Dahme-Spreewald, Haelland, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, UckermarkFutterzwecke in der TierhaltungJa, mit Nachweis der Futternutzung bei nichttierhaltenden Betrieben. Nachweis, dass aus der Produktion genommene Flächen und die über 5% Grenze hinausgehenden ÖVF-Flächen ausgeschöpft sind.
HessenÖVF-Brachen, Pufferstreifen, Feldränder, Streifen am Waldrand, keine HonigbrachenSchnittnutzung für die TierhaltungAb 15.7.2020 nicht nötig
Mecklenburg-VorpommernÖVF-BracheSchnittnutzung oder Madh
NiedersachsenNur ÖVF-Brachen, Feldrand, Pufferstreifen, Waldrandstreifen. Keine Nutzung von Nicht-ÖVF-Brache, Honigbrache, BlühstreifenSchnittnutzung, Beweidung, kein Verkauf des AufwuchsesAntrag mit Erläuterung der Hintergründe erforderlich, Verwertung ohne Genehmigung gilt als Greeningverstoss.
Nordrhein-WestfalenÖVF-Brachen. Uferrand- und Erosionsschutzstreifen dürfen nicht nur gemäht, sondern auch durch Schafe und Ziegen ohne Nachtpferch abgehütet werden.Kleve, Mettmann, Viersen, Wesel, Rhein-Kreis Neuss, Unna, Rhein-Sieg-Kreis/Bonn, Rheinisch-Bergischer Kreis, Märkischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Hochsauerlandkreis, Soest, Düren, Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Oberbergischer Kreis, Städte Leverkusen, Oberhausen, Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg, Remscheid, Hagen, Essen, Solingen, Köln, Dortmund, Aachen, GelsenkirchenBeweidung, Schnitt, ausschließlich Futterzwecke ohne kommerzielle VerwertungNicht nötig. Nutzung in weiteren  Kreisen auf Antrag.
Rheinland-PfalzÖVF-Brache, keine HonigbracheBeweidung, SchnittNein
SaarlandKeine Ausnahmeregelung
SachsenÖVF-Brachen, keine AUK-BlühflächenBeweidung und Schnitt ausschließlich zu Futterzwecken ohne kommerzielle VerwertungAb 15.7. nicht erforderlich
Sachsen-AnhaltÖVF-BracheBeweidung und Schnitt zu TierfutterzweckenFormlose Anzeige beim ALFF. Bei Abgabe von Futter mit empfangenen Betrieb.
Schleswig-HolsteinKeine Ausnahmeregelung
ThüringenÖVF-Brache, Feldrand, PufferstreifenBeweidung, SchnittnutzungAnzeige mit Flächen, Nutzungsart, Zeitraum

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