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Klarstellung

Brexit hat keine Auswirkungen auf Pflanzenschutzmittelverfügbarkeit

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, die auf einer Bewertung aus Großbritannien beruhen, behalten auch nach einem Brexit bis zu ihrem regulären Zulassungsende Bestand.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Brexit wird nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und deren Einsatz in Deutschland haben.

Wie aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Uwe Feiler, auf eine schriftliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Nicole Bauer hervorgeht, haben Zulassungen, die auf einer Bewertung aus Großbritannien beruhen, bis zu ihrem regulären Zulassungsende Bestand.

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Zulassungsanträge in Deutschland, deren Bewertung im Vereinigten Königreich noch vor dem Brexit abgeschlossen wird, werden laut Feiler auch nach dem Austritt aus der EU zu Ende bearbeitet. Verfahren, die Großbritannien nicht rechtzeitig abschließen könne, würden von anderen Mitgliedstaaten übernommen und abschließend bewertet.

Dem Staatssekretär zufolge sind in Deutschland derzeit 128 Pflanzenschutzmittel mit verschiedensten Wirkstoffen zugelassen, die auf Bewertungen aus Großbritannien beruhen. In der Bearbeitung befänden sich 27 weitere Zulassungsanträge.

Die Bundesregierung geht nach Feilers Angaben davon aus, dass der Brexit auf der Basis des verhandelten Austrittsabkommens Ende Januar 2020 erfolgt. Das Austrittsabkommen sehe eine Übergangsphase bis Ende dieses Jahres vor, die einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden könne. Dabei gelte der EU-Acquis im Vereinigten Königreich weiter.

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