Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch Vorschriften für die Wiederverwendung von behandelten Abwässern in der landwirtschaftlichen Bewässerung beschlossen. Damit soll der Wasserknappheit in der EU in Zeiten von Dürre und Trockenperioden in Sommermonaten angesichts des Klimawandels begegnet werden.
Wasserknappheit ist ein wachsendes Problem in Europa. Die EU-Abgeordneten haben in einer informellen Einigung mit dem Rat zur Sicherung von Süßwasserquellen der EU sichern, sich auf die Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft verständigt.
Mit den neuen Vorschriften soll die Verwendung von behandeltem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung gefördert werden. Diese macht etwa die Hälfte des jährlichen Wasserverbrauchs in der EU aus. Eine erhöhte Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft könnte dazu beitragen, so rechnet die EU-Kommission vor, die Wasserknappheit um jährlich fünf Prozent zu reduzieren.
Um die Sicherheit der Pflanzenkulturen zu gewährleisten, führen die neuen Vorschriften Mindestanforderungen an die Wasserqualität ein. Sie verlangen eine regelmäßige Überwachung und verpflichten die Abwasserbehandlungsanlagen zur Erstellung von Risikomanagementplänen. Die Wassergenehmigungs-Behörden in den Mitgliedstaaten sollen entsprechende Genehmigungen für die Kläranlagen erteilen und die Einhaltung dieser Vorschriften in den Wasserwerken kontrollieren.
Die einheitlichen EU-weiten Vorschriften sollen die Wettbewerbsbedingungen für Betreiber von Wasseraufbereitungsanlagen sowie Landwirte verbessern und dafür sorgen, dass keine Hindernisse für den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen entstehen.
Während in südeuropäischen Ländern schon seit vielen Jahren Brauchwasser für Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft herangezogen werden, ist dies in den meisten EU-Staaten bisher nicht üblich. Als Konsequenz des Dürresommers 2018 und den weiterhin nicht aufgefüllten Trinkwasserreservoirs auch in Deutschland, soll nun eine EU-weite Regelung beschlossen werden.
Die EU-Gesundheits- und Agrarminister müssen der mit dem EU-Parlament gefundenen Einigung noch zustimmen.