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Brüssel läuft bei Glyphosat die Zeit davon

Nach der ergebnislosen Behandlung des Tagesordnungspunktes „Verlängerung der Zulassung von Glyphosat“ am Donnerstag diese Woche läuft der EU-Kommission die Zeit davon. Bis zum 15. Dezember bedarf es eines Votums für die Verlängerung der Zulassung beziehungsweise eines Totalverbotes des heftig umstrittenen Pestizids.

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Nach der ergebnislosen Behandlung des Tagesordnungspunktes „Verlängerung der Zulassung von Glyphosat“ am Donnerstag diese Woche läuft der EU-Kommission die Zeit davon. Bis zum 15. Dezember bedarf es eines Votums für die Verlängerung der Zulassung beziehungsweise eines Totalverbotes des heftig umstrittenen Pestizids.


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Als nächsten Verhandlungstermin hat der zuständige Ständige Auschuss für Pflanzen, Lebensmittel- und Tiergesundheit (PAFF) den 23. Oktober festgelegt, wie die EU-Kommission in einer Presssemitteilung am Donnerstag mitteilte.

 

Sechs Monate nach dem von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 15. Juni vorgelegten Antrag zur Verlängerung der Zulassungsgenehmigung von Glyphosat müssen die EU-Mitgliedstaaten zu einer Entscheidung kommen. Kommt keine erforderliche qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zustande, ist nach bisher geltendem Komitologieverfahren die EU-Kommission berechtigt, eine abschließende Entscheidung zu fällen.


EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat jedoch angekündigt, dass er nicht gewillt ist, erneut das von den Mitgliedstaaten bisher praktizierte Taktieren durch Enthaltungen zu akzeptieren. Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Verfahrensänderung, die Möglichkeit von Enthaltungen in Zukunft auszuschließen, stößt auf Widerstand.

 

Der Antragsteller Monsanto hat in einem Schreiben an die EU-Kommission angekündigt, falls es zu keiner definitiven Entscheidung bis zum 15. Dezember komme, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anstrengen zu wollen. Die Zulassung für Glyphosat ist auf dem 31. Dezemer 2017 begrenzt. Die noch immer nicht begonnenen Koalitionsverhandlungen in Berlin lassen den Zeitplan ins Wanken geraten und zwingen die EU-Kommission wider Willen zum Vollzug. Für den 11. Oktober hat das Europäische Parlament eine gemeinsame Anhörung des Agrar- und Umweltausschusses zum Thema angesetzt.

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