Per Durchführungsverordnung hat die Europäische Kommission eine drohende Wirkstofflücke abgewendet und die Zulassung zahlreicher Substanzen im Pflanzenschutz bis zum 30. April 2019 verlängert. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, hatte sich die Bewertung der Zulassungen ohne Verschulden der Antragsteller verzögert. Da die bestehenden Genehmigungen wahrscheinlich auslaufen würden, bevor eine Entscheidung über deren Erneuerung getroffen werden könne, seien die Laufzeiten zu verlängern.
Betroffen sind laut Amtsblatt:
Neonikotinoide
- Thiacloprid
- Thiamethoxam
Fungizide
- Mepanipyrim,
- Quinoxyfen,
- Thiram,
- Ziram,
- Metrafenon
- Tolclofos-methyl,
- Triticonazol,
- Cyprodinil,
- Fosetyl,
- Pyrimethanil
- Metconazol.
Herbizide
- Clodinafop,
- Rimsulfuron,
- Clopyralid,
- Dichlorprop-P
- Triclopyr
Insektizide
- Pirimicarb
- Spinosad.
Auch dem Wachstumsregulator Trinexapac sowie den Bakterienstämmen Bacillus subtilis QST 713 und Pseudomonas chlororaphis MA 342 gewährte die Brüsseler Behörde eine Verlängerung der Zulassung bis zum 30. April 2019.