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Weinbau

Bundesamt genehmigt Pflanzenschutzmitteleinsatz per Drohne

In Weinbergen dürfen Winzer ab jetzt Drohnen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Erlaubt sind aber nur Mittel, die auch für den Hubschraubereinsatz zugelassen sind.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbau-Steillagen nach § 18 PflSchG.

Es handelt sich ausschließlich um Mittel, die bereits für die Anwendung mit Hubschraubern in Weinbau-Steillagen zugelassen oder nach § 18 PflSchG genehmigt sind.

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Die genehmigten Mittel werden demnächst in einer Liste auf der Homepage des BVL sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort werden auch die speziellen Auflagen und Anwendungsbestimmungen aufgeführt, die im Falle der Ausbringung mit Drohnen gemäß § 18 Absatz 3 Nr. 2 zusätzlich oder abweichend gelten.

Generelle Bestimmungen für die Anwendung von Drohnen:

Bei der Anwendung ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand sowie eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 km/h einzuhalten. Die Anwendung darf nur mit Drohnen erfolgen, die automatisch fliegen können.

Die vom Anwendenden vorgegebene Strecke, die Geschwindigkeit, die Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen bei der Ausbringung müssen automatisch eingehalten werden können. Sie müssen mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sein, die in die „Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)“ für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen erfordert zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder. Luftfahrtrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt und müssen beachtet werden.

Spiering: Einsatz auf dem Feld muss folgen

Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Spiering zeigt sicher erfreut über die Fortschritte im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft. Er wertet die Entscheidung als "ein wichtiges Zeichen". Es müssten nun alle Anstrengungen unternommen werden, damit der Drohneneinsatz auch auf Ackerflächen erlaubt wird, bekräftigt Spiering.

"Der Drohneneinsatz erleichtert nicht nur die bedarfsgerechte Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, sondern kann auch beim Auffinden von Kitzen und anderen Wildtieren unterstützen. Darüber hinaus helfen Drohnen bei der gezielten Verteilung von Nützlingen, die als natürlicher Pflanzenschutz dienen können", sagte der Politiker.

Spiering fordert das zuständige Bundesagrarministerium auf, den Genehmigungsprozess für den Drohneneinsatz auf Ackerflächen zu beschleunigen. Die Chance, gut bezahlte Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und gleichzeitig Ressourcen zu schonen, sollte nicht vertan werden.

Konrad: Drohneneinsatz effizienter, präziser und umweltschonender

Lob kommt auch von Carina Konrad, weinbaupolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion: "Die Genehmigung seitens des BVL ist ein erster Durchbruch für den landwirtschaftlich genutzten Drohnenbetrieb. Endlich zieht auch Deutschland nach und verschafft unseren Winzern damit essenzielle Hilfe, denn die Bewirtschaftung von Steillagen im Weinbau ist auch heutzutage noch Schwerstarbeit und kann durch smarte Anwendungen deutlich erleichtert werden. Pflanzenschutzmittel mit Drohnen auszubringen, ist nicht nur effizienter und präziser, sondern auch deutlich umweltschonender. Der standardmäßige Einsatz dieser Geräte für den Pflanzenschutz muss daher endlich umfassend gewährleistet sein!"

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