Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Vorwürfe wissenschaftlicher Mängel bei der Auswertung von Glyphosatstudien zurückgewiesen. Anfang vergangener Woche hatte die Süddeutsche Zeitung die Bewertung des BfR zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Glyphosat mit der Begründung in Zweifel gezogen, das Institut habe Leserbriefe von Pfanzenschutzmittelherstellern als Studien mit in die Evaluierung einfließen lassen.
Wie das Bundesinstitut daraufhin klarstellte, stützt sich die Bewertung zunächst nicht auf die entsprechenden Schreiben. Vielmehr habe man, „um auch wissenschaftlich kontroverse Diskussionen zu dem Wirkstoff vollständig abzubilden“, sogenannte „Letters to the editor“ unter den Quellen aufgeführt. Diese seien im Rahmen der wissenschaftlichen Risikobewertung gesichtet worden, für die Gesamtbewertung allerdings nicht entscheidend gewesen.
Des Weiteren handele es sich hierbei nicht um Leserbriefe, wie sie aus Zeitschriften und Magazinen bekannt seien, sondern um wissenschaftliche Kommentare oder Kurzberichte aus Fachzeitschriften, stellte die BfR klar. Diese seien den jeweiligen Redaktionsrichtlinien entsprechend nach fachlicher Prüfung angedruckt worden und daher zitierfähig.
Konkret legte das BfR dar, dass zu den mehr als 1 000 wissenschaftlichen Publikationen, Originalstudien und anderen wissenschaftlichen Quellen zur Einschätzung der Stoffeigenschaften auch 92 Quellen zur Einschätzung der Kanzerogenität von Glyphosat gehört hätten. Diese hätten unter anderem elf gesetzlich geforderte Originalstudien von den Antragstellern, der „Glyphosat Task Force“, 49 in wissenschaftlichen Zeitungen im Kreuzgutachten bewertete Publikationen sowie 15 „Letters to the editor“ umfasst. Insgesamt 13 dieser Kommentare seien von Universitäten und Forschungseinrichtungen verfasst worden, zwei von Seiten der Industrie.
Hintergrund:
Glyphosat: Zweifel an BfR-Studien (20.7.2015)