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Bundesinstitut für Risikobewertung widerspricht BUND: Kein gesundheitliches Risiko durch Erdbeeren

Das BfR weist Behauptungen des Bund zurück, wonach von eventuellen Pflanzenschutzmittel-Rückständen an Erdbeeren eine relevante Gefahr für Verbraucher ausgeht. Grenzwerte seien nirgends überschritten.

Lesezeit: 2 Minuten

Anfang der Woche hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) medienwirksam Alarm wegen angeblicher „Pestizide“ in konventionellen Erdbeeren geschlagen und dabei ganz vergessen, dass in keinem einzigen Fall Grenzwerte überschritten worden waren.

Jetzt hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Gefährdung von Verbrauchern durch Pflanzenschutzmittelrückstände in Erdbeeren offiziell zurückgewiesen: „Alle im Testbericht nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind toxikologisch bewertet und im Rahmen der zugelassenen Anwendungen für sicher befunden worden“, teilte das BfR dazu mit.

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BfR: Aussagen des Bund nicht haltbar

Ein vom Bund durchgeführter Test hatte ergeben, dass 15 von 19 der überprüften Proben bis zu vier verschiedene Wirkstoffe enthielte. „Durch Wechselwirkung zwischen Pestiziden kann ihre giftige Wirkung verstärkt werden“, warnte der Umweltverband zu Wochenbeginn. Diese Gefahren würden bislang durch die Risikobewertung nicht ausreichend berücksichtigt.

Diesen Aussagen sind laut BfR nicht haltbar: „In keiner Probe wurde der gesetzlich festgesetzte Rückstandshöchstgehalt überschritten oder auch nur annähernd erreicht“, erklärte das Bundesinstitut. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr der vom Bund geprüften Erdbeeren sei „nach dem derzeitigen Stand des Wissens somit nicht zu erwarten“.

Kein erkennbares Risiko

Laut BfR liegen die vom BUND nachgewiesenen Mengen weit unter der sogenannten „Akuten Referenzdosis“. Dieser Wert definiert die Menge, die ein Verbraucher ohne erkennbares Risiko im Verlauf eines Tages mit der Nahrung aufnehmen kann. „Auch das gleichzeitige Vorkommen mehrerer Wirkstoffe ist in Anbetracht der nur minimalen Ausschöpfungen der jeweiligen Akuten Referenzdosis nicht als gesundheitlich bedenklich einzuordnen“, stellte das BfR klar.

Das Bundesinstitut wies zudem darauf hin, dass der Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln nicht per se eine gesundheitliche Gefährdung darstelle: „Aus Sicht der Risikobewertung schließen die geltenden Zulassungskriterien gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend sicher aus.“

Wie sicher unsere Lebensmittel sind, war auch Thema bei einer Veranstaltung von top agrar und F.A.Z. Unter anderem ging BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel dabei auf die oft übertriebene Sorge vor Chemie im Essen ein. Dabei liegen die echten Risiken oft ganz woanders. Den Mitschnitt finden Sie hier: https://www.faz-konferenzen.de/zukunft-der-landwirtschaft/reihe-3/livestream/

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