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Bundesländer melden Korrekturen am Insektenschutzpaket an

Die Bundesländer begrüßen die Länderöffnungsklauseln bei der Umsetzung des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung. Dennoch stellen sie für eine Zustimmung noch viele Bedingungen.

Lesezeit: 5 Minuten

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Insektenschutzpaket reagieren die Länder, die bereits umfangreiche Landesregelungen zum Insektenschutz haben oder planen mit vorsichtiger Erleichterung. Die niedersächsischen Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) begrüßen, dass die Beschlüsse den Niedersächsischen Weg berücksichtigen. Dennoch geben sie sich kämpferisch für Änderungen im Bundesratsverfahren. „Wir erwarten jetzt, dass die in Aussicht gestellten Regelungen zu Gewässerrandstreifen und für einen weiterhin möglichen Erschwernisausgleich zügig umgesetzt werden“, heißt es aus den Hannoveraner Ministerien für Umwelt- und für Landwirtschaft.

Niedersachsen fordert Ausnahmen für FFH-Grünland

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Die vorgelegte Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sei so noch nicht akzeptabel, sagte Lies. Es sei eben noch nicht gesichert mit der neuen Verordnung, dass die Landwirtschaft für ihre Naturschutzleistung auch bezahlt wird. „Wir werden der Verordnung des BMEL nur zustimmen, wenn diese bundesweit einzigartige Kooperation von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik gesichert bleibt“, sagte Lies.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast forderte, in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssten auch noch Ausnahmen von den Pflanzenschutzverboten für Grünland in FFH-Gebieten kommen. „Dafür setzen wir uns im Bundesrat ein“, sagte Otte-Kinast.

NRW will Verbotstatbestände prüfen

Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) kündigte an, dass sie insbesondere die Pflanzenschutzverbote für Schutzgebiete aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung prüfen werde. "Wir müssen schauen, was von den Verbotstatbeständen wie in NRW wirkt. Und dann werden wir erst entscheiden", sagte sie gegenüber top agrar. Dabei lege sie Wert darauf, dass sie extensive Anbauverfahren in Schutzgebieten weiter fördern kann. "Wenn das nicht ginge, ist das für mich ein Grund der Verordnung im Bundesrat nicht zuzustimmen", sagte sie. Positiv bewertet Heinen-Esser, dass der Bund den Ländern mehr Freiräume und Öffnungsklausen eingeräumt hat.

Bayern will seinen Artenschutz-Weg weitergehen

Erleichtert hat sich auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) gezeigt, dass ihre gemeinsam mit ihren Kollegen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg vorgetragene Kritik am Aktionsplan Insektenschutz (API) in Berlin Gehör gefunden hat. „Bayern setzt beim Thema Artenschutz auf Kooperation und ist damit auch für andere Bundesländer zum Vorbild geworden“, sagte Kaniber. Sie zeigte sich erfreut, dass die auf Zusammenarbeit setzenden Landesregelungen wie in Bayern im Wesentlichen auch weiterhin Bestand haben. Weitere Anpassungen durch die Länder erwartet jetzt auch Kaniber vom Bundesratsverfahren

Analog zu den bereits bestehenden bayerischen Regelungen, die im Nachgang zum Volksbegehren getroffen wurden, beschränkt sich das Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf nationale Schutzgebiete. In darüberhinausgehenden FFH-Gebieten können die Länder den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel weiterhin freiwillig fördern. Auch die für Bayern wichtigen Bereiche des Garten-, Obst- und Weinbaus sowie des Hopfens bleiben unberührt. Um drohende schwere Schäden oder Ernteausfälle abzuwenden, sind Ausnahmen oder Allgemeinverfügungen möglich. Für den Freistaat wesentlich sind auch die Länderöffnungen beim vorgesehenen Biotopschutz und dem Verbot von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern. Dies gibt Bayern die Möglichkeit, die bayerische Definition von artenreichem Grünland und Streuobst weiter anzuwenden.

Baden-Württemberg drängt auf zugesagte Ausnahmen

Baden-Württembergs Agrarminister Landesagrarminister Peter Hauk (CDU) schränkte seine Kritik an den neuen Insektenschutzregelungen vom Bund, die er seit Tagen vorgebracht hatte, etwas ein. Es habe sich noch vieles bewegt, sagte er. Es gebe aber im Gesetzentwurf nach wie vor „zahlreiche nicht hinnehmbare Einschränkungen für Baden-Württemberg“, sagte er der Deutschen Presseagentur (dpa).

Hauk erwartet nun, dass die Abweichungen für die Länder, die wie in Baden-Württemberg bereits ein eigenes Landesgesetz haben, nun auch von der Bundesregierung so erlaubt werden. Allerdings seien diese Ausnahmeregelungen bislang nur in Teilen im offiziellen Teil des Entwurfs enthalten, monierte Hauk.

Der Bundestag solle noch wesentliche Teile des Naturschutzgesetzes ändern, forderte der CDU-Minister. „Sollte das Gesetz auf dem heutigen Stand und damit unverändert in den Bundesrat eingebracht werden, könnte Baden-Württemberg im Bundesrat nicht zustimmen“, sagte Hauk weiter.

Saarländischer Weg beim Insektenschutz soll Bund zuvor kommen

Betroffen äußerte sich der Agrarminister des Saarlandes, Reinhold Jost (SPD): „Das jetzt geplante Gesetzespaket des Bundes stellt unsere bisherigen Erfolge im Saarland auf eine harte Probe“, sagte er. Im Saarland sorgt die Regelung, das artenreiche Grünland unter generellen Biotopschutz zu stellen für Kopfschmerzen. Davon sei das Saarland durch das Vorhaben am stärksten betroffen. Mehr als ein Drittel des gesamten saarländischen Dauergrünlandes dürfte nur noch unter strengen Auflagen bewirtschaftet werden. „Das werden wir verhindern. Wir werden nicht hinnehmen, dass wir für unsere erfolgreichen Bemühungen, Landnutzung und Naturschutz miteinander zu vereinbaren, bestraft werden“, sagte Jost.

Josts Ministerium beabsichtigt nun, durch eine Änderung im saarländischen Naturschutzgesetz die besonders schützenswerten Dauergrünlandflächen (nur A-Flächen und die wertvollsten B-Flächen) unter besonderen Schutz zu stellen. „Damit würden wir vor Inkrafttreten eines Bundesgesetzes eine Regelung treffen, die nur einen Teil, den schützenswertesten, unseres Grünlandes betreffen würde. Eine solche landesrechtliche Regelung könnte durch den Bund nicht mehr gekippt werden. So können wir die Betroffenheit im Saarland nach unserem Dafürhalten eingrenzen und sowohl die weitere Bewirtschaftung der Flächen, als auch deren weiteren guten Erhaltungszustand sichern“, sagte Jost.

Das Land wolle zudem dafür sorgen, dass die Bemühungen der Landwirte, dem Naturschutz hier Rechnung zu tragen, honoriert werden. Das Saarland wolle mit der Landwirtschaft gemeinsam ein Schutzkonzept für die nicht unter den besonderen Schutz gestellten Grünlandflächen entwickeln, kündigte Jost an.

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