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Düngeverordnung

Bundesrat legt Grundlage für Ausweisung roter Gebiete

Die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) ist durch den Bundesrat. So werten BBV, Kaniber und Wassserverband die Entscheidung.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) verabschiedet. Sie tritt nun Ende des Monats in Kraft.

Dann müssen alle Bundesländer bis zum Jahresende die roten Gebiete – ausgehend von der jeweiligen Grundwasserqualität – ausweisen. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viel Stickstoffeintrag verträglich ist und wie viel tatsächlich gedüngt wird. Mit den Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift kommt Deutschland auch den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer verursachergerechteren Gebietsausweisung nach.

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Zudem werden nun bundesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Messstellen, an die Messstellendichte und an die Entnahme von Grundwasser-Proben definiert. Damit gelten für alle – zumindest nach dem Ende der Übergangsregelungen – die gleichen Bedingungen und fachlichen Grundsätze.

Darüber hinaus müssen die Länder nun auch phosphatbelastete d. h. eutrophierte Gebiete ausweisen, sobald Oberflächen- und Fließgewässer den guten ökologischen Zustand verfehlen und der Anteil an den Phosphoreinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamteintrag größer als 20 % ist.

Keine Mehrheit fanden die vier zuvor vom Ausschuss empfohlenen Änderungsvorschläge sowie ein Antrag des Saarlandes.

BBV-Einschätzung

„Mit der AVV wurde nun die Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete durch die Bundesländer gelegt. Der Bayerische Bauernverband fordert die Staatsregierung auf, auf dieser Basis nun eine nachvollziehbare, regional differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung der künftigen roten Gebiete vorzunehmen", kommentiert Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im BBV.

Bei der Umsetzung sowohl der Nitrat- als auch der Phosphatkulisse dürfe es nur dort zu Einschränkungen kommen, wo tatsächlich belegbar Handlungsbedarf für die Landwirtschaft besteht. "In Bayern müssen Flächen, auf denen anhand von einzelbetrieblichen Daten eine gewässerschonende Bewirtschaftung dokumentiert werden kann, deshalb ausgenommen und zusätzliche Messwerte von Stützmessstellen berücksichtigt werden. Dies erfordert, dass die Möglichkeiten der AVV ausgeschöpft und die Kulissen jährlich überprüft und angepasst werden können", so Köhler.

Dort wo eine Eutrophierung auf andere Quellen zurückzuführen ist, müssen seiner Meinung nach Einschränkungen für die Landwirte Tabu sein. Die nach der Düngeverordnung vorgesehenen länderspezifischen Maßnahmen müssten aufgrund der bereits umfassenden bundeseinheitlichen Vorgaben auf zwei weitere Maßnahmen begrenzt bleiben.

Die im Vergleich zu den ersten Entwürfen vorgenommenen Änderungen werden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern haben. Eine detaillierte Bewertung der beschlossenen Details der AVV will der Bayerische Bauernverband (BBV) so schnell wie möglich vornehmen.

Wasserwirtschaft unzufrieden

Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reichen die Regelungen nicht aus, um die Nitrat-Belastung der Gewässer zu reduzieren.

„Mit der verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erneut verzögert wird. Laut dem Bundesrat braucht es für die Einrichtung des neuen Nitrat-Messnetzes noch 10 bis 15 Jahre“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Mit der Verwaltungsvorschrift wurden zusätzliche Anforderungen an das Messnetz festgelegt, wobei selbst die Einhaltung der bestehenden Regelwerke vielerorts noch nicht sichergestellt ist.“

Außerdem sollen für die Entscheidung, ob Schutzgebiete ausgewiesen werden, nicht mehr die tatsächlich gemessenen Grenzwertüberschreitungen der Nitratbelastung ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Grundlage für die Berechnung sind Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateintragsrisiken und Witterungsverhältnisse. „Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen“, kritisiert Weyand.

Auch die pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 %, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist aus Sicht des BDEW unzureichend: „Der Europäische Gerichtshof orientiert sich völlig zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden kann und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben macht, die die tatsächlichen Belastungen ausblendet. Durch diese Regelungen lässt sich die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen nicht effektiv reduzieren.“

Kaniber: „Faire Lösung für Grundwasser und Landwirtschaft

„Wir haben Verbesserungen erreichen können, die eine gute Balance zwischen den Interessen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft schaffen. Der Kompromiss wird aber auch beide Seiten fordern“, sagte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber in München.

Und weiter: „Ohne den Kompromiss weiter zu machen wäre die deutlich schlechtere Variante für alle Seiten gewesen.“ Deshalb hat der Freistaat Bayern der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der Roten Gebiete im Bundesrat zugestimmt.

Die in Bayern jetzt erforderliche Nachverdichtung und Erhöhung des staatlichen Messstellennetzes von 600 auf 1.500 wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen. „Den Ausbau der Messstellen muss Bayern mit Nachdruck vorantreiben“, so Kaniber.

Zudem erhalten vorbildlich wirtschaftende Betriebe eine Perspektive, künftig aus den roten Gebieten herausgenommen zu werden. Dazu muss der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass die Düngedaten je Betrieb erhoben werden dürfen und von den Landwirten bereitgestellt werden.

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