Der von Thüringen und Bremen bereits Ende 2017 in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag „Anwendungsregelungen Glyphosat“ bleibt weiter in der Warteschleife. Die Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag entgegen dem Wunsch Thüringens nicht über den Antrag ab, nachdem sich eine Mehrheit der Länder dagegen ausgesprochen hatte.
Die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund sprach anschließend von einer unverantwortlichen Blockade. Den unionsgeführten Ländern warf die Grünen-Politikerin vor, den Glyphosat-Ausstieg zu blockieren. Deren Ziel sei es, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Der Bundesregierung unterstellt Siegesmund Fahrlässigkeit. Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag habe sie bislang kein Aktionsprogramm zur Reduzierung des Glyphosateinsatzes vorgelegt.
In dem Entschließungsantrag wird ein Anwendungsverbot für Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Grünanlagen sowie bei der Vorerntebehandlung gefordert.