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Bundesrat vertagt Befassung zum Insektenschutz

Die Entscheidung über das Gesetzespaket zum Insektenschutz ist auf Ende Juni vertagt. Das Vorhaben, zu dem der Glyphosat-Ausstieg gehört, rückt in die letzten Tage der amtierenden Bundesregierung.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat die Befassung mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung kurzfristig vertagt. Das teilte Bundesratspräsident Rainer Haseloff (CDU) am Freitag zu Beginn der Sitzung mit. Damit dürfte sich der Bundesrat frühestens auf seiner nächsten Sitzung Ende Juni mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung befassen.

Die Verordnung ist der Teil des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung, der die Pflanzenschutz Auflagen regelt, etwa das Pflanzenschutz-Verbot in Schutzgebieten, die Gewässerrandstreifen und den Ausstieg aus der Glyphosat Nutzung.

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Letzte Woche hatte bereits der Bundestag, den anderen Teil des Insektenschutzpaketes, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, wieder kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Darin geht es um den Biotopschutz von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland und Trockenmauern sowie die Einschränkungsmaßnahmen gegen Lichtverschmutzung in Schutzgebieten. Die Agrarpolitiker der CDU/CSU-Fraktion hatten eine Verabschiedung blockiert, weil sie noch weiterreichende Entschädigungen für die Landwirtschaft und Länderöffnungsklauseln erreichen wollen.

Jetzt bleiben zur Verabschiedung der Gesetzesvorhaben zum Insektenschutz in dieser Legislaturperiode nur noch zwei Wochen im Juni, in denen der Bundestag vor der Bundestagswahl im September noch tagt. Das Bundeskabinett hatte das Insektenschutzpaket im Februar nach langem Ringen beschlossen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte am Donnerstag via Twitter noch einmal Druck gemacht, die Insektenschutzregeln noch vor der Bundestagswahl abschließend in allen Instanzen zu beschließen. „Ich appelliere an die Unionsparteien, den Kabinettsentwurf jetzt nicht auf den letzten Metern im Bundesrat zu blockieren“, schrieb sie und warnte vor einem „Scheitern des lange vereinbarten Glyphosatausstiegs“.

Zuvor hatte die FDP die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung noch einmal heftig kritisiert. „Am Ende der Legislaturperiode zeigt dies die handwerklichen Fehler der Bundesregierung in der Agrarpolitik, die sich durch die letzten drei Jahre wie ein grüner Faden ziehen, noch einmal in ganzer erschütternder Breite“, hatte der agrarpolitische Sprecher der liberalen Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, im Vorfeld der Bundesratssitzung kritisiert. Der Versuch von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner "gesichtswahrend aus der Sache zu kommen", sei „kläglich gescheitert“, erklärte Hocker.

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DBV: "Insektenschutzpaket schadet der Landwirtschaft massiv"

Der DBV wiederholte anlässlich der Vertagung seine Ablehnung für das gesamte Vorhaben: „Das gesamte von der Bundesregierung vorgeschlagene Paket bestehend aus der geplanten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des BNatSchG bringt nichts für den Insektenschutz und schadet der Landwirtschaft massiv. Deshalb muss aus Sicht der Landwirtschaft in den Verhandlungen zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett umgesetzt werden", verdeutlichte Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Die Protokollerklärung fordert eine gesetzliche Verankerung eines Ausgleichsanspruchs für Leistungen im Insektenschutz, einen Vorrang kooperativer Länderinitiativen vor bundesrechtlichen Auflagen und einen Vorrang für Kooperation im Naturschutz. Damit kann tatsächlicher Insektenschutz effektiv, zielführend und kooperativ umgesetzt werden; dem sollte sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht länger verweigern, so Krüsken weiter.

Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs hält er eine Beratung der beiden Regelwerke im Bundesrat weiterhin im Paket für erforderlich. "Es ist daher folgerichtig, die Entscheidung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat zu vertagen, um auch hier Freiraum für kooperative Länderinitiativen zu schaffen.“

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