Die Bundesregierung erachtet das bestehende Schutzniveau für Böden in Deutschland für nicht ausreichend und strebt daher eine Novellierung des Bodenschutzrechtes an. Zudem könnten „harmonisierte Umweltvorschriften der EU-Mitgliedstaaten“ helfen, die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland vor Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Schutzniveaus zu schützen.
Ein umfassender Schutz der Böden lasse sich nur erreichen, wenn diese aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben zur einheitlichen Anwendung gelangten, so die Bundesregierung weiter. Sowohl das EU-Bodengesundheitsgesetz als auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Bundes-Bodenschutzgesetzes befänden sich in Vorarbeit; „daher sind bisher keine konkreten Festlegungen erfolgt“.
Bodenzustand weiter in Gefahr
Die Belastungen für den Boden haben sich der Bundesregierung zufolge durch den fortschreitenden Klimawandel deutlich verstärkt. Die ungewöhnlichen Trockenperioden im Frühjahr und Sommer der letzten drei Jahre sowie sich häufende Starkregenereignisse verdeutlichten, dass „Boden als unsere Existenzgrundlage angemessen geschützt und nachhaltig genutzt werden muss“.
Diesen Herausforderungen könnten nur durch mitgliedstaatenübergreifende Regelungen begegnet werden. Die Notwendigkeit einer EU-Regelung wurde laut Regierung auch von der Umweltministerkonferenz (UMK) am 25. November 2022 bekräftigt.
Schadstofffrei reicht nicht
Als „gesund“ gilt der Bundesregierung „ein Boden, der schadstofffrei und seinem Potential entsprechend möglichst viele natürliche Bodenfunktionen erfüllt“. Nach derzeitiger Rechtslage werde der Bodenzustand nur anhand schädlicher Beeinträchtigungen bewertet.
Aus Sicht der Regierung ist dieser alleinige Fokus auf die stoffliche Bewertung nicht ausreichend, um die natürlichen Bodenfunktionen in Gänze abzubilden. Die EU-Bodenstrategie für das Jahr 2030 enthalte die Vision, dass sich bis zum Jahr 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden, stellt die Bundesregierung weiter fest.
Nach der EU-Bodenstrategie seien Böden gesund, „wenn sie sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen/natürliche Bodenfunktionen erbringen können“.
Flächenbewahrung zentrale Herausforderung
Zur Festlegung von Anforderungen an den guten Bodenzustand werde die EU-Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, berichtet die Bundesregierung. Die dafür notwendigen Standardsetzungen befänden sich ebenfalls noch „in der Phase der intensiven Prüfung auf Kommissionsebene“.
Dem Vernehmen nach werde das EU-Bodengesundheitsgesetz in Form einer Richtlinie umzusetzen sein. Ihre Wohnungsoffensive sieht die Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den im Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur verankerten EU-Zielen.
400.000 neue Wohnungen
Bekanntlich hat es sich die Ampel-Koalition zum Ziel gesetzt, jährlich 400.000 Wohnungen zu schaffen. Die Bewahrung von Böden und Freiflächen sei hierbei eine zentrale Herausforderung, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung setzt dabei auf Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Bestand, etwa durch Dachgeschossausbauten, Umnutzungen und Aufstockungen, auf Flächeneffizienz, Wohnungstauschprogramme und neue Wohnformen.
Am Ziel, den Anstieg der Siedlung- und Verkehrsfläche von aktuell über 50 ha täglich bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen, um bis spätestens 2050 das Ziel eines „Netto-Null“-Flächenverbrauchs im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, hält die Regierung fest.