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Bundesregierung plant weitere Verschärfungen in der Düngeverordnung

Die Bundesregierung legt auf Druck der EU zur Düngeverordnung erneut nach. Sie schlägt nochmal längere Sperrfristen und weitere Verschärfungen für Hanglagen vor.

Lesezeit: 5 Minuten

Auf dem heutigen Düngegipfel zwischen Bund und Ländern wollen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze weitere Verschärfungen der Düngeverordnung vorschlagen. Wie im Vorfeld bekannt wurde, soll die Sperrfrist für Festmist und Kompost in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten künftig bereits vom 1. November - anstatt wie bisher vorgesehen vom 1. Dezember an - bis zum 31. Januar gelten. Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe sollen von der Verlängerung ausgenommen werden. Außerhalb belasteter Gebiete soll die Sperrfrist um zwei Wochen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar verlängert werden.

Längere Sperrfrist für Grünland in roten Gebieten

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Die Düngung von Grünland mit flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln soll in belasteten Gebieten künftig vom 1. Oktober bis zum 31. Januar verboten sein; das sind zwei Wochen mehr als bislang vorgesehen. Zudem soll die Düngung vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt werden. Bislang sollte die Obergrenze bei 80 kg liegen.

3 Meter Gewässerabstand in Hanglagen

Die von der Bundesregierung im Frühsommer vorgeschlagenen Restriktionen für die Düngung von Flächen mit mehr als 10 % Hangneigung sollen nunmehr bereits für Flächen mit einer Hangneigung ab 5 % gelten. Zudem soll der vorgeschlagene Gewässerabstand ab 5 % Hangneigung von zwei auf drei Meter vergrößert werden. Eine von der Kommission geforderte dauerhafte Begrünung der Gewässerrandstreifen soll in den Landeswassergesetzen geregelt werden.

Neue Sperrfrist für Phosphatdüngemittel

Stärker reglementiert werden soll auch die Phosphatdüngung. In ausgewiesenen phosphatsensiblen Gebieten sollen Phosphatdüngemittel vom 1. November bis zum 31. Januar nicht aufgebracht werden dürfen. Die Vorschriften sollen im März 2020 in Kraft treten. Im Juni hatte sich die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen bereits auf ein Paket geeinigt, dass künftig nur noch eine flächenscharfe Düngung erlaubt. Nur für die roten Gebiete sieht es mit einigen Ausnahmen einen pauschalen Düngungsabschlag von 20%, einen verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen und ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung vor. (weitere Details lesen Sie hier).

Vorschläge sollen am 28.8. nach Brüssel

Die Punkte seien zwischen dem BMEL und dem BMU abgestimmt, heißt es aus dem BMU gegenüber top agrar. Die Bundesregierung will damit auf das von der Europäischen Kommission eingeleitete weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie reagieren. Diese hatte Ende Juli wegen anhaltender Unzufriedenheit mit den gesetzlichen Fortschritten zur Düngeverordnung die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze wollen die neuen Vorschläge am 28. August in Brüssel vorstellen. Am heutigen Bund-Länder-Gespräch zur Düngeverordnung nehmen sowohl Klöckner als auch Schulze teil. Eingeladen sind auch die beteiligten Verbände.

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Landvolk hält Düngebeschränkung für wenig zielführend

von Alfons Deter

Der Bauernverband aus Niedersachsen hat unterdessen seine Ablehnung an weiteren, sehr pauschalen Beschränkungen der Stickstoffdüngung wiederholt. „Den Klageandrohungen der EU muss die Bundesregierung mit dem Verweis auf die schon 2017 verschärfte deutsche Düngeverordnung begegnen“, fordert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke.

Weitere Einschnitte an der aktuellen Gesetzgebung lehnt der Verband dagegen ab, „die erst vor zwei Jahren novellierte Düngeverordnung muss jetzt ihre Wirkung entfalten“, begründet Schulte to Brinke. Die Landwirte hätten mit einer deutlichen Einschränkung des Mineraldüngerverbrauches ebenso auf die strengeren Vorgaben reagiert wie mit einer Reduzierung der Tierbestände.

Ambitionierte Vorschläge habe es auch aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Sie wollen die unbestrittenen Verbesserungen im Gewässerschutz über kooperative Ansätze mit finanziellen Hilfen verbinden. Die zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmten Vorschläge sehen dagegen eine pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent in sogenannten nitratsensiblen Gebieten vor. Sie laufen der guten landwirtschaftlichen Praxis eindeutig zuwider.

„Unsere Landwirte können ihre Pflanzen und Böden nicht aushungern“, verdeutlicht Schulte to Brinke. Damit sei die von Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschte Qualität der Lebensmittel nicht mehr zu gewährleisten, zugleich sei die Bodenfruchtbarkeit in Gefahr.

Das Landvolk verweist auf die guten Erfahrungen mit Kooperationen in Wasserschutzgebieten. Zudem solle gezielt an belasteten Messpunkten Ursachenforschung betrieben werden, um eventuelle Fehler abstellen zu können. Mit diesen Argumenten sollte nach Überzeugung des Landvolkes Niedersachsen die Bundesregierung die Klageandrohung aus Brüssel abwenden können.

Hartelt: Düngeverbot für Zwischenfrüchte nicht akzeptabel

"Strafzahlungen aus Brüssel müssen unbedingt abgewendet werden. Die fachlichen Grundsätze präziser und ordnungsgemäßer Düngung dürfen nicht dem politischen Druck geopfert werden“, meint auch Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes.

Mit Sorge sieht er die Planung von Bund und Ländern für ein generelles Düngeverbot zu Zwischenfrüchten vorzusehen. Ein Verbot der Düngung nicht nur im Herbst, sondern auch im Spätsommer stelle die besonders gewässerschützende Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus in Frage und sei damit kontraproduktiv. Zudem würden hiermit viele Betriebe gezwungen, die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kurzfristig massiv auszudehnen – und das bei großen Hindernissen im Bau- und Genehmigungsrecht.

„Diese unlösbare Situation wird viele kleine und mittlere Tierhalter in den Ausstieg treiben“, so Hartelts Einschätzung. Nach wie vor nicht ausgeschöpft sind seiner Meinung nach die Möglichkeiten zur präziseren regionalen Abgrenzung der betroffenen Gebiete, um die strengeren Regelungen im Düngerecht gezielt dort zur Anwendung zu bringen, wo noch Probleme bestehen. Zudem müsse es eine Möglichkeit für Betriebe geben, von den strengeren Regelungen für nitratsensible Gebiete ausgenommen zu werden, wenn beispielsweise anhand der Nährstoffbilanz belegt werde, dass der Betrieb gewässerschonend wirtschaftet.

"Es sei nicht akzeptabel, pauschal alle Betriebe in einem nitratsensiblen Gebiet mit verschärften Auflagen zu überziehen, nur weil Bund und Länder die Arbeit einer differenzierteren Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete scheuen", kritisiert Hartelt.

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