Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Einhaltung der Nitratrichtlinie

Bundesregierung sieht Ausweisung roter Gebiete auf gutem Weg

Die Bundesregierung ist zufrieden mit der Neuausweisung der roten Gebiete in den Ländern bis Jahresende. Dennoch könnte die Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens noch Jahre dauern.

Lesezeit: 8 Minuten

Die Bundesregierung hat sich zufrieden mit dem Fortgang der Ausweisung der roten Gebiete in den Bundesländern geäußert. Alle Länder seien in einem guten Zeitplan, hieß es aus dem Bundesumwelt- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium nach einer Bund-Länder-Sitzung am Donnerstag. Ab 2021 werden damit die verschärften Maßnahmen für die Düngung in den roten Gebieten gelten.

Kern der Maßnahmen ist die Reduktion der Stickstoffdüngung von 20%. Dazu gehören aber auch die Einschränkungen der Herbstdüngung von Winterkulturen sowie die Pflicht für Zwischenfrüchte vor Sommerkulturen.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Verzögerungen bei Ausweisung bis Januar kein Problem

Die Länder müssen eigentlich bis Ende 2020 ihre Landesdüngeverordnungen entsprechend der neuen bundesweit einheitlichen Regeln zur Ausweisung der roten Gebiete angepasst haben. Sollte es dabei wie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen noch zu Verzögerungen bis Anfang Januar kommen, sei das kein Problem, hieß es am Donnerstag in Berlin.

Für die Neuausweisung werde nun ein deutlich größeres und engmaschigeres Messnetz verwendet, ist die Bundesregierung überzeugt. Die meisten Bundesländer haben auch schon ihre Neuausweisung der roten Gebiete verabschiedet und veröffentlicht. Fast überall ist eine deutliche Reduzierung der roten Gebiete die Folge.

Größere Gebiete in NRW und Niedersachsen erwartet

Noch nicht ausgewiesen haben vor allem Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In beiden Ländern werden rote Gebiete im Umfang von 25 bis 30 % erwartet, hieß am Mittwoch nach der Bund-Länder-Sitzung. Anders als in den meisten anderen Bundesländern werden die roten Gebiete dort vermutlich damit wieder etwas steigen, weil beide Länder 2020 bereits nach einer Binnendifferenzierung ihre roten Gebiete erheblich reduziert hatten. So können die neuen bundeseinheitlichen Regeln dort jetzt wieder zu Erhöhungen führen.

In Nordrhein-Westfalen waren die roten Gebiete im Sommer 2020 von ursprünglich 54 auf 19 % der Landwirtschaftlichen Fläche reduziert worden. In Niedersachsen hatten sich die roten Gebiete nach der Binnendifferenzierung 2020 von 60 auf 39 % der Landesfläche verkleinert.

Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens dauert noch

Die Bundesregierung erwartet nun, dass EU das Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie gegen Deutschland einstellen wird. Allerdings geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens noch einige Zeit eventuell sogar zwei bis drei Jahre dauern könnte. Die EU-Kommission werde zunächst noch die Fortschritte von Deutschland bei den Nitratwerten beobachten, so die Einschätzung der Ministerien. Dafür sendet Deutschland nicht mehr wie bisher alle vier Jahre einen Nitratbericht nach Brüssel, sondern jährlich einen Monitoringbericht. Der nächste Monitoringbericht soll Mitte nächsten Jahres verschickt werden.

BMU und BMEL können Kritik von Backhaus nicht nachvollziehen

Nicht nachvollziehen können Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium die Kritik des Agrarministers aus Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus. Dieser hatte am Mittwoch gemeinsam mit anderen Ost-Agrarministern eine erneute Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift für die Ausweisung der roten Gebiete gefordert.

„Die Anwendung der Verwaltungsvorschrift hat in den einzelnen Ländern zu großen Unterschieden geführt, vor allem im Hinblick auf den Flächenumfang der belasteten Gebiete“, sagte Backhaus. Von Seiten des Bundes heißt es nun, das habe in der Bund-Länder Sitzung am Donnerstag gar keine Rolle gespielt. Ein Ungleichgewicht bei der Ausweisung zwischen den Ländern sei bisher nicht zu erkennen.

---------

Kurreck: "Bauern in MV und Sachsen gehören zu den Verlierern"

von Alfons Deter

Über die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete sprachen am Mittwoch auch die Agrarminister der fünf neuen Bundesländer mit den Präsidenten der Landesbauernverbände, Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Initiative Land schafft Verbindung sowie Vertretern ökologischer Anbauverbände.

Dabei wurde laut dem Bauernverband aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen deutlich, dass die durch die AVV eingeräumten Spielräume zur Ausweisung „roter Gebiete“ nur ungenügend genutzt worden seien. Das habe zur Folge, dass diese beiden Bundesländer mit 13 % (MV) und 14,5 % (Sachsen) zu den Ländern mit dem höchsten ausgewiesenen Flächenanteil in der Gebietskulisse gehören. „Die Bauern in MV und Sachsen zählen damit deutschlandweit zu den Verlierern der neuen Düngeverordnung“ so der Bauernpräsident aus MV, Detlef Kurreck. „Sie sind damit deutlich schlechter gestellt, als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern.“

Brandenburg meldet sehr geringe Nitratbelastung der Böden

Zufrieden zeigte sich dagegen Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landwirtschaftsausschuss in Potsdam: Kein ostdeutsches Bundesland habe so wenige nitratbelastete Acker- und Grünlandflächen wie Brandenburg, sagte er.

Nur etwa 23.300 ha Landwirtschaftsfläche (1,8 % der Gesamt-LNF) seien in Brandenburg als Flächen erfasst, auf denen der Grenzwert überschritten wird, zitiert der RBB den Minister. Zum Vergleich: In Sachsen sind es über 15 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Brandenburg steht vergleichsweise gut da, weil der Viehbestand und die Düngermenge bereits seit Jahren deutlich geringer sind etwa als in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.

Bis zum 1. Januar 2021 werde Brandenburgs Düngeverordnung an Bundesrecht angepasst, sagte Vogel. Die neuen Regeln werden im Internet veröffentlicht. Auf rund 300 landwirtschaftliche Betriebe, die von den Nitrat-Regelungen betroffen sind, werde gesondert zugegangen. Generell gilt dann bei der Düngung ein Abstandsgebot von 5 m zu Gewässern; an Hanglagen sind es 30 m.

Thüringen: "Verpflichtende Binnendifferenzierung schützt Agrarbetriebe!"

Auch Thüringen weist in seiner neuen Landesdüngeverordnung rote Gebiete aus und verschärft die Düngevorgaben. Laut Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff gibt die Düngeverordnung Rechtssicherheit. Es sei gelungen, die Interessen von Landwirtschaft und Gewässerschutz zu verbinden.

Laut dem Minister sei es gelungen, im Interesse der Landwirte in der Landesverordnung den Immissionsansatz einzubringen, für Trockengebiete Übergangsregeln zu verankern und das Messstellennetz anzupassen. „Eine verpflichtende Binnendifferenzierung schützt Agrarbetriebe vor strengeren Auflagen, wenn sie zwar in belasteten Gebieten liegen, aber auf deren Flächen keine Nitrat-Schwellenwerte überschritten werden.“

Die Gebietsausweisung erfolgte in enger Abstimmung zwischen Wasser- und Landwirtschaftsverwaltung und umfasst im Ergebnis eine Nitratkulisse von nunmehr ca. 6,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Thüringens. Zuvor waren es 22,7 %. Die neue Phosphatkulisse umfasst rund 46 % der Agrarflächen Thüringens.

Die Vorgabe vom Bund umfasst, dass für beide Kulissen mindestens zwei wirksame zusätzliche Maßnahmen festzulegen sind, die über die sonstigen Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen und von den Bewirtschaftern jeweils einzuhalten sind. Für die Nitratkulisse wurden dabei die bereits nach aktuell gültiger Thüringer Düngeverordnung geltenden und verpflichtenden Regelungen zur Untersuchung von Wirtschaftsdünger und des Bodens auf den verfügbaren Stickstoff sowie die unverzügliche Einbringung flüssiger Wirtschaftsdünger fortgeschrieben. „Indem wir bereits geltende, verbindliche Regeln in der neuen Dünge-Verordnung fortschreiben, entsteht keine Mehrbelastung für Landwirtinnen und Landwirte“, so Hoff.

Für die Phosphatkulisse betreffen die zusätzlichen Maßnahmen die verpflichtende Wirtschaftsdüngeruntersuchung sowie die ganzjährige Begrünung landwirtschaftlich genutzter Flächen in einer Breite von 5 m entlang von Gewässern zur wirkungsvollen Erosionsvermeidung.

Zudem wird wie bei der derzeit gültigen Thüringer Düngeverordnung an der Möglichkeit erweiterter Bagatellgrenzen außerhalb der festgelegten Gebietskulissen festgehalten, um Kleinbetriebe von der Düngebedarfsermittlung sowie von Aufzeichnungspflichten zu entlasten.

23 % der Agrarfläche in RLP nitratbelastet

In Rheinland-Pfalz sind rund 77 % der landwirtschaftlich genutzten Nutzfläche nicht nitratbelastet, die übrigen 23 % werden künftig präzise ausgewiesen. Dies ist das Ergebnis eines mehrstufigen Verfahrens, das mit der neuen Landesdüngeverordnung festgeschrieben wird.

Das Kabinett hat am Freitag der Vorlage von Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zugestimmt, damit tritt sie rechtzeitig mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt zum 1.1.2021 in Kraft.

„Die neue Düngeverordnung ist bezüglich der Flächenausweisung genauer und gerechter als die vorherige. Die Neujustierung war nur möglich, weil Rheinland-Pfalz die Institute schon vor zwei Jahren beauftragt hatte, ein präzises Modell für die Nitratbelastung zu entwickeln“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Damit haben wir unsere auf dem Agrargipfel gemachten Zusagen erfüllt“, betonte der Minister und bedankte sich bei den Bauernverbänden für die konstruktive Begleitung des nun finalisierten Prozesses.

Die neue Landesdüngeverordnung legt die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete fest und erlässt Auflagen, um das Grundwasser zu schützen.

Demnach gelten etwa 23 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als nitratbelastet. Diese Flächen befinden sich insbesondere in der Gemüsebauregion der Vorderpfalz oder in Weinanbaugebieten, aber auch in Ackerbauregionen wie im Maifeld, der südwestlichen Eifel oder des Hunsrücks, die z.T. von Biogasanlagen geprägt sind. Dabei gibt es übergangsweise Ausnahmen für besonders trockene Gebiete, die nach vier Jahren evaluiert werden. Hierunter fallen rund 100 der etwa 2.300 Gemarkungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere in Rheinhessen.

Landwirte können in Kürze die in der Landes-Düngeverordnung ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Flächen im GeoBox-Viewer sowie auch in flo.rlp.de auf Flurstückebene sehen.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.