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Bundesregierung soll Dürrehilfen prüfen

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, Hilfen für die durch Trockenheit geschädigten Landwirte zu prüfen. Das haben die Amtschefs der Länderagrarministerien beschlossen. Bisher gibt es schon die Möglichkeit von Steuerstundungen, Liquiditätsdarlehen von der Rentenbank sowie Pachtstundungen von der BVVG.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, Hilfen für die durch Trockenheit geschädigten Landwirte zu prüfen. Das haben die Amtschefs der Länderagrarministerien am Dienstag in Berlin beschlossen. Bisher gibt es schon die Möglichkeit von Steuerstundungen, Liquiditätsdarlehen von der Rentenbank sowie Pachtstundungen von der BVVG.

 

Die Amtschefkonferenz der Länder hat am Dienstag einem gemeinsamen Änderungsantrag der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Dieser sieht vor, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufzufordern, Hilfen für durch Trockenheit geschädigte Landwirtinnen und Landwirte auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) äußerte sich zufrieden, dass alle Länder dem Änderungsantrag zugestimmt haben. „Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um unsere Landwirtinnen und Landwirte in der aktuellen Dürresituation bestmöglich zu unterstützen“, sagte sie.

 

Bisher gibt es bereits mehrere Reaktionen und Erleichterungen für von der Trockenheit besonders betroffene Betriebe. Ein Großteil der Bundesländer hat eine Sondererlaubnis erteilt, nach der die ökologischen Vorrangflächen für Futterzwecke genutzt werden dürfen. Darunter fallen alle ostdeutschen Bundesländer, Teile von Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

 

In Sachsen-Anhalt hat Finanzminister André Schröder die Finanzämter darauf hingewiesen, die besondere Situation der Landwirtschaft, wie in der Vergangenheit, angemessen zu berücksichtigen. Über Anträge der Landwirte, unter anderem auf Stundung fälliger Steuern oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation, soll nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden werden, heißt es im Agrarministerium in Magdeburg. Den Landwirten wird geraten, frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt zu suchen.

 

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe an, die Schäden durch Trockenheit oder Unwetter haben. Betriebe haben dann einen Anspruch auf die Liquiditätshilfen, wenn Sie einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. Um ein Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten, sind die Kreditanträge an die jeweilige Hausbank zu richten.

 

Darüber hinaus bietet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) Landwirten in Ostdeutschland an, ihre Pachtraten zu stunden. Auf einen begründeten Antrag des Pächters hin wird die BVVG die am 30. Juni 2018 oder 15. August 2018 fälligen Pachtraten bis zum 31. Dezember 2018 stunden. Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gebeten, dem Beispiel der BVVG zu folgen.


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Zudem existiert in Sachsen-Anhalt bei der landeseigenen Investitionsbank eine Bürgschaftsregelung unter dem Namen „Land und Forst“, die genutzt werden könne, teilt das Agrarministerium in Magdeburg mit. Bürgschaften können danach für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sowie für Betriebsmitteldarlehen übernommen werden.

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