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Bundestag soll Insektenschutzgesetz noch 2020 beschließen

Bundesumweltministerin Schulze drückt beim geplanten Insektenschutzgesetz aufs Tempo. Sie legt vor allem Wert auf einen besseren Schutz von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen.

Lesezeit: 4 Minuten

Geht es nach Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) soll der Bundestag das Insektenschutzgesetz noch in diesem Jahr beschließen. Ihr Haus arbeite derzeit „mit Hochdruck“ an einem Referentenentwurf, sagte die SPD-Politikerin bei der Vorstellung des Berichts zur Lage der Natur heute in der Bundespressekonferenz in Berlin. Termine für eine Kabinettsbefassung und eine Einbringung in den Bundestag nannte Schulze nicht. Ihr Ziel sei es jedoch, dass der Bundestag noch in diesem Jahr ein Insektenschutzgesetz beschließe, sagte sie.

Mehr Schutz von Grünland, Streuobstwiesen, Gewässerrandstreifen

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Das Vorhaben werde den Charakter eines Artikelgesetzes haben und unterschiedliche Gesetzesänderungen bündeln, erläuterte die Ministerin. Insbesondere gehe es darum, die Liste der geschützten Biotope auszuweiten. Ein Ziel dabei sei ein besserer Schutz von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen. Als weitere Schwerpunkte des Insektenschutzgesetzes nannte Schulze Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung, den Ausbau landschaftsplanerischer Maßnahmen zum Insektenschutz sowie eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Ausweitung von Gewässerrandstreifen.

BMEL soll sich um Pflanzenschutz und Glyphosat-Ausstieg kümmern

Nach Angaben von Schulze hat das Bundesumweltministerium die Federführung bei der Erarbeitung eines Regierungsentwurfs für ein Insektenschutzgesetz. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium obliege die Umsetzung des im Aktionsprogramm Insektenschutz vereinbarten weitergehenden Verbots von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten sowie die Regelung des Glyphosat-Ausstiegs bis 2023. Zu den betreffenden Fragen arbeiteten beide Ressorts „professionell“ zusammen, betonte die Umweltministerin.

Verluste bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft

Der Bericht zur Lage der Natur basiert auf Daten, die nur alle sechs Jahre erhoben und an die EU-Kommission berichtet werden zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie. Danach gibt es vor allem in der Agrarlandschaft Rückgänge bei der Artenvielfalt. „Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. Denn diese wichtigen Ökosysteme gibt es in der intensiven Landwirtschaft immer seltener", sagte Schulze. Starke Verluste gebe es auch bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft wie Kiebitz und Rebhuhn.

FFH-Grünland-Lebensraumtypen in ungünstig-schlechtem Zustand

Auf den Verlust von artenreichen Wiesen und Weiden wies bei der Präsentation des Berichtes insbesondere die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel, hin. Diese verzeichneten sowohl in der Fläche als auch in ihrer Artenvielfalt starke Rückgänge, so Jessel. Dieser Trend setze sich seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. „Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befindet sich in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand“, sagte Jessel. Der Schutz des Grünlands solle deshalb nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene verbessert werden, forderte sie.

Im September 2019 hatte die Bundesregierung im Rahmen des Agrarpakets auch das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sollen mit dem Insektenschutzgesetz umgesetzt werden. Es enthielt für die Landwirtschaft folgende Punkte:

  1. Ein nationales Verbot für die Anwendung von Glyphosat zum Ende der aktuell gültigen EU-Zulassung bis spätestens 31.12.2023.



  2. Davor eine Minderungsstrategie für Glyphosat mit Verboten und Teilverboten für den Einsatz bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung, auf Grünland, im Wald, in Weihnachtsbaumkulturen, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf öffentlichen Parkflächen. Damit soll der Glyphosateinsatz um 75% vermindert werden.



  3. Einen Mindestabstand zu Gewässern von 10 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.



  4. Einen Abstand von 5 Metern, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.



  5. Ab 2021 soll die Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten verboten werden. Zu diesen Gebieten gehören u.a. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natinale Naturmonumente, Naturdenkmäler, §30-Biotope und Vogelschutzgebiete mit Bedeutung für den Insektenschutz.



  6. Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Trockenmauern sollen als Biotop unter den gesetzlichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen werden und ebenfalls mit Einschränkungen für den Pflanzenschutz belegt werden.



  7. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll von Landwirten eine Kompensation für die Biodiversität aus einem Katalog an Maßnahmen verlangt werden.

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