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Bundesverfassungsgericht bestätigt Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdünger müssen in Niedersachsen in jedem Fall an die Datenbank gemeldet werden. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer Wirtschaftsdünger, also zum Beispiel Gülle, Mist oder Gärreste aus Biogasanlagen, aufnimmt oder abgibt, muss diese Mengen in Niedersachsen an die zentrale Datenbank der Landwirtschaftskammer melden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am vergangenen Freitag entschieden und damit die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers zurückgewiesen.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums begrüßte das Urteil: „Damit wird nochmals bestätigt, dass Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern gemeldet werden müssen.“ Niedersachsen habe den Anspruch, dass Nährstoffströme zu 100 % transparent sein müssten, betonte die Sprecherin. Nur so könnten die düngerechtlichen Regelungen konsequent umgesetzt werden. Dieses werde nun durch das Urteil eindeutig gestärkt.

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Zur Sicherung der vollständigen Transparenz bereite Niedersachsen derzeit eine Länderermächtigung vor, die dies sicherstellen solle. „Das Urteil gibt uns auch dafür Rückenwind“, so die Sprecherin.

Für die Transparenz der Nährstoffströme wurde das elektronische Meldeprogramm ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) von der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes programmiert. In das Programm müssen in Zukunft alle Landwirte ihre Nährstoffverwendungen melden. Laut früheren Angaben der Kammer ist das bereits seit Juli 2012 mit Inkrafttreten der niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger vorgeschrieben.

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