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Bundesweites Anbauverbot für genetisch veränderte Pflanzen gefordert

Der Bundesrat hat sich am 16. Dezember 2016 kritisch mit den Regierungsplänen zum so genannten Opt-Out für grüne Gentechnik auseinandergesetzt. Die Länder verlangen insbesondere die Möglichkeit, ein bundesweites Anbauverbot für bestimmte genetisch veränderte Pflanzen zu verhängen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat sich am 16. Dezember 2016 kritisch mit den Regierungsplänen zum so genannten Opt-Out für grüne Gentechnik auseinandergesetzt. Die Länder verlangen insbesondere die Möglichkeit, ein bundesweites Anbauverbot für bestimmte genetisch veränderte Pflanzen zu verhängen.


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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte zu hohe Hürden für ein solches Verbot, kritisiert der Bundesrat. Dieses sei aber notwendig, um die Verbreitung genetisch veränderter Pflanzen über Ländergrenzen hinweg zu verhindern. Die Länder warnen vor einem „Flickenteppich“ in den unterschiedlichen Regionen. Sie verweisen auf den vom Bundesrat im letzten Jahr beschlossenen Gesetzentwurf, der eine bundeseinheitliche Lösung vorschlägt. In zahlreichen Einzeländerungsvorschlägen zeigen sie zudem Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf auf.


Opt-out-Richtlinie umsetzen


Die Bundesregierung hatte parallel zum Bundestag auch dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Sie möchte, dass in Deutschland künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU eigentlich als unbedenklich zugelassen sind, verboten werden kann.


Sofern eine Genpflanze auf EU-Ebene zugelassen ist, darf jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er den Anbau auf seinem Gebiet zulässt, beschränkt oder verbietet.


Verbotsgründe mit regionalem Bezug


Am Ende dieses Verfahrens könnte die Bundesregierung künftig den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanze für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen verbieten. Die Gründe sind im Gesetzentwurf abschließend aufgeführt. Sie müssen einen regionalen oder lokalen Bezug haben und für das gesamte Bundesgebiet gelten: Etwa der Schutz der örtlichen biologischen Vielfalt oder der Erhalt bestimmter Landschafts- und Kulturgüter. Die Länder wirken bei der Begründung dafür mit.


Ist es weder in der ersten noch in der zweiten Phase zu einem flächendeckenden Anbauverbot gekommen, können die Länder selbst den Anbau per Landesverordnung beschränken oder verbieten.


Bundesregierung und Bundestag beraten über eilbedürftiges Vorhaben


Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die ihre Gegenäußerung dazu verfasst. Dann reicht sie beides an den Bundestag weiter, der bereits in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen hat, weil das Vorhaben als besonders eilbedürftig gilt. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann abschließend damit.

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