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Pflanzenschutzstreit

BVL verteidigt Zulassungen für 18 Pflanzenschutzmittel

Ende Februar hat das BVL 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen. Daraufhin entbrannte ein Streit: Das UBA hält die Zulassungen für ungerechtfertigt. Nun verteidigt das BVL seine Entscheidung.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen. Daraufhin protestierte das Umweltbundesamt (UBA), die Zulassungen seien nicht rechtens. Nun zieht das BVL nach: „Die befristeten Zulassungen der 18 Pflanzenschutzmittel stehen [..] im Einklang mit dem geltenden Pflanzenschutzrecht“, stellt es kürzlich in einer Pressemitteilung klar.

Das BVL hat alle Stellungnahmen berücksichtigt

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Alle Stellungnahmen der drei deutschen Bewertungsbehörden UBA, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Julius Kühn-Institut habe man berücksichtigt. In die Zulassung eingeflossen seien ebenso die vom UBA für das Jahr 2019 geforderten Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts, wie Abstände zu angrenzenden Flächen und Gewässern und/oder abdriftmindernde Technik.

Bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heißt es zudem, dass das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das UBA geprüft hätten, wie alle 18 Mittel auf Bestäuber wirken – würden die Pflanzenschutzmittel sachgerecht angewendet, sollte es keine unvertretbaren Auswirkungen auf Bienen geben.

Hintergrund

Folgende 18 Pflanzenschutzmittel sind Grundlage für den Streit:

  • Aktor (Rimsulfuron)
  • Tanaris (Quinmerac + Dimethenamid-P)
  • Kinvara (MCPA + Clopyralid + Fluroxypyr)
  • Corida (Tribenuron)
  • Fasthrin 10 EC (alpha-Cypermethrin)
  • Quizalofop-p-ethyl 50g/l EC (Quizalofop-P-ethyl)
  • MON 76473-SL (Glyphosat)
  • Stretch (Nicosulfuron)
  • Belkar (Picloram + Halauxifen-methyl)
  • Ikanos (Nicosulfuron)
  • Gajus (Picloram + Pethoxamid)
  • Tramat 500 (Ethofumesat)
  • Benevia (Cyantraniliprole)
  • Alfatac 10 EC (alpha-Cypermethrin)
  • Tebkin (Tebuconazol)
  • Shiro 500 (Triflusulfuron)
  • Boudha (Metsulfuron + Tribenuron)
  • Pelican Delta (Metsulfuron + Diflufenican)

Die Mittel sind befristet bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen. Für die Zulassung der Mittel über den 31. Dezember 2019 hinaus fehle das erforderliche Einvernehmen des UBA ohne die Biodiversitäts-Anwendungsbestimmungen, so das BVL. Da diese laut UBA erst ab 1. Januar 2020 gelten würden, habe man diese Bestimmungen nicht berücksichtigt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BVL und Aussagen des BMEL.

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