Pflanzenschutzstreit
BVL verteidigt Zulassungen für 18 Pflanzenschutzmittel
Ende Februar hat das BVL 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen. Daraufhin entbrannte ein Streit: Das UBA hält die Zulassungen für ungerechtfertigt. Nun verteidigt das BVL seine Entscheidung.
Ende Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen. Daraufhin protestierte das Umweltbundesamt (UBA), die Zulassungen seien nicht rechtens. Nun zieht das BVL nach: „Die befristeten Zulassungen der 18 Pflanzenschutzmittel stehen [..] im Einklang mit dem geltenden Pflanzenschutzrecht“, stellt es kürzlich in einer Pressemitteilung klar.
Das BVL hat alle Stellungnahmen berücksichtigt
Alle Stellungnahmen der drei deutschen Bewertungsbehörden UBA, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Julius Kühn-Institut habe man berücksichtigt. In die Zulassung eingeflossen seien ebenso die vom UBA für das Jahr 2019 geforderten Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts, wie Abstände zu angrenzenden Flächen und Gewässern und/oder abdriftmindernde Technik.
Bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heißt es zudem, dass das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das UBA geprüft hätten, wie alle 18 Mittel auf Bestäuber wirken – würden die Pflanzenschutzmittel sachgerecht angewendet, sollte es keine unvertretbaren Auswirkungen auf Bienen geben.
Hintergrund
Folgende 18 Pflanzenschutzmittel sind Grundlage für den Streit:
- Aktor (Rimsulfuron)
- Tanaris (Quinmerac + Dimethenamid-P)
- Kinvara (MCPA + Clopyralid + Fluroxypyr)
- Corida (Tribenuron)
- Fasthrin 10 EC (alpha-Cypermethrin)
- Quizalofop-p-ethyl 50g/l EC (Quizalofop-P-ethyl)
- MON 76473-SL (Glyphosat)
- Stretch (Nicosulfuron)
- Belkar (Picloram + Halauxifen-methyl)
- Ikanos (Nicosulfuron)
- Gajus (Picloram + Pethoxamid)
- Tramat 500 (Ethofumesat)
- Benevia (Cyantraniliprole)
- Alfatac 10 EC (alpha-Cypermethrin)
- Tebkin (Tebuconazol)
- Shiro 500 (Triflusulfuron)
- Boudha (Metsulfuron + Tribenuron)
- Pelican Delta (Metsulfuron + Diflufenican)
Die Mittel sind befristet bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen. Für die Zulassung der Mittel über den 31. Dezember 2019 hinaus fehle das erforderliche Einvernehmen des UBA ohne die Biodiversitäts-Anwendungsbestimmungen, so das BVL. Da diese laut UBA erst ab 1. Januar 2020 gelten würden, habe man diese Bestimmungen nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BVL und Aussagen des BMEL.
von Gerd Schaaf
Wenn man von Tuten und Blasen keine Ahnung hat
Vielleicht sollte man den Bürokraten im UBA mal genau erklären, wie, wo und wann die besagten Wirkstoffe/PSM eingesetzt werden. Und wenn sie dann immer noch nicht begreifen, welche Risiken damit dann eventuell verbunden sind, für die dann gewisse Auflagen zu erarbeiten sind, dann ... mehr anzeigen gehört diese Truppe nur noch abgeschafft! weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
"Mit Ideologen kann man nicht diskutieren" sagt der Daila Lama.
Das Bundesumweltministerien macht sich seine eigenen Gesetze. Wozu noch diskutieren ?Wie lange lässt unsere Regierung dieses Ministerium machen was es will ?
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von Gerhard Steffek
UBA und BVL -
prallen hier mal wieder Welten aufeinander? Angesichts der Meldung der UN, daß die Getreideernte in diesem Jahr aller Voraussicht nicht ausreichend sein sollte und ja eh nach wie vor es entsprechend viel Hunger auf der Welt gibt, sollte sich das UBA schon mal die Frage stellen, wie ... mehr anzeigen perfide es den Hungernden gegenüber ist nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen um den Hunger auf der Welt zu bekämpfen. Wenn wir unsere Getreidelager nicht mehr vollkriegen und dafür auf dem Weltmarkt einkaufen müssen, tut uns das nicht weh, aber fragen sie mal die Ägypter, Sudanesen, Niger, etc. Da bekommt für mich die Angst um die "Tödlichkeit" der Pflanzenschutzmittel eine ganz andere Bedeutung. Ob sich das UBA da in seiner ideologischen Verblendung seiner Verantwortung bewußt ist? Wobei mir da Lenin in den Sinn kommt. Der sagte einmal: "nicht sehen wollen ist schlimmer als nicht sehen können". weniger anzeigen
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