Auch in diesem Jahr erreichen den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) aus dem gesamten Verbandsgebiet erneut viele Berichte von Mitgliedsbetrieben, die teilweise massive Schäden an ihren landwirtschaftlichen Kulturen durch Saatkrähen zu beklagen haben. Insbesondere der Ackerbau, aber auch der Gemüse- und Obstbau sind betroffen.
Die Population der Saatkrähen hat in den vergangenen Jahren durch die Unterschutzstellung deutlich zugenommen. Zeitgleich werden Lebensräume durch Versiegelung zerstört und die Saatkrähen aus städtischen Gebieten vergrämt. Die Schäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind parallel hierzu angestiegen. Alle bisher umgesetzten Gegenmaßnahmen, wie eine Vergrämung durch Schussapparate, Vogelscheuchen und Vogelattrappen haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Die Jagdbehörden sind leider nicht in der Lage, Abschussgenehmigungen zu erteilen, da die Saatkrähen dem Naturschutzrecht unterliegen. Da das diesjährige Ausmaß der Schäden, auch bedingt durch das langsame Pflanzenwachstum in Folge der kühlen Witterung im Frühjahr, einmal mehr erheblich ist, hat sich BWV-Präsident Eberhard Hartelt an die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel gewandt. Er fordert die Ministerin auf, sich bei den zuständigen Naturschutzbehörden mit Nachdruck für eine Abschussgenehmigung einzusetzen. Sollten entsprechende Genehmigungen nicht erteilt werden, ist aus Sicht Hartels eine Entschädigung der betroffenen Betriebe unerlässlich. Es könne nicht zugeschaut werden, wie die Saatkrähen in einigen Regionen einen Großteil der Ernte zerstören.
Aufgrund der großen Saatkrähen-Population handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein großflächiges und wiederkehrendes Problem, betont Hartelt. Um dies auch gegenüber dem Ministerium und den Unteren Naturschutzbehörden zu dokumentieren und der Verbandsforderung mehr Nachdruck zu verleihen, ist es wichtig, dass entstandene Schäden bekannt werden.
Der BWV ruft seine Mitglieder daher auf, Schäden durch Saatkrähen mit entsprechenden Bildern an die Bezirksgeschäftsstellen oder die Hauptgeschäftsstelle in Mainz unter Angabe von betroffener Kultur, der geschädigten Fläche und den finanziellen Auswirkungen zu melden.
Das Thema behandeln wir aktuell auch in der top agrar-Ausgabe 7/2021 ab Seite 51!