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Rote Gebiete

Landesdüngeverordnungen: Frust in RLP, Erleichterung in SH

RLP und SH haben die Entwürfe zur Landesdüngeverordnung veröffentlicht. Während Bauern im Norden erleichtert reagieren, ist der BWV sauer, dass es immer noch keine Karte der Roten Gebiete gibt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben erste Bundesländer die Entwürfe für die Neufassungen ihrer Landesdüngeverordnungen vorgelegt. Scharfe Kritik am Entwurf der rheinland-pfälzischen Landesdüngeverordnung übte vergangene Woche der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV).

Vor allem ärgert den Verband, dass die grundlegenden Karten zu den Roten Gebieten noch nicht vorliegen. Gerade die räumliche Abgrenzung dieser Gebiete führe nach wie vor zu viel Unverständnis in der Landwirtschaft, so BWV-Präsident Michael Horper, so dass die Landwirte dringend Klarheit darüber benötigten, in welchem Ausmaß sie demnächst von weiteren Auflagen betroffen seien oder nicht. „Auch wenn sich abzeichnet, dass die Gebietskulisse insgesamt reduziert wird, so müssen die Landwirte doch wissen, ob ihre Flächen betroffen sind oder nicht“, so Horper.

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Mit der rheinland-pfälzischen Landesdüngeverordnung werden einige Vorgaben aus der bundesweit geltenden Düngeverordnung umgesetzt. Dies sind beispielsweise neben dem bundesweiten Gebot einer um 20 % verringerten Düngung auch zusätzliche Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen.

Gerade die Reduzierung des Düngemittelaufwandes unter den Bedarf der Kulturpflanzen und die verpflichtenden Bodenuntersuchungen werden vom Berufsstand aus fachlicher Sicht abgelehnt. Auch die dafür maßgebliche Gebietskulisse wurde vom BWV nochmals heftig kritisiert, weil die betroffenen Gebiete viel zu grob zugeschnitten sind und deshalb auch Betriebe, die nicht zu den höheren Nitrat- und Phosphatwerten beitragen, die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen müssten.

Die Festlegung sogenannter Abrundungsgebiete, in denen es keine Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat gibt, werden nach wie vor vom Verband vehement abgelehnt. Dies sei nicht verursachergerecht. Dagegen hatte sich der BWV stets gewandt und unter anderem auch einen Landwirt im Rahmen eines derzeit noch beim Oberverwaltungsgericht Koblenz anhängigen Gerichtsverfahrens unterstützt.

Weiterhin tritt der BWV auch dafür ein, die Zahl der vorzulegenden Bodenuntersuchungen zu reduzieren und fordert auch Erleichterungen für diejenigen Betriebe, die nur wenige Flächen in belasteten Gebieten bewirtschaften.

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Nur noch 10 % Rote Gebiete in SH

Auch Schleswig-Holstein hat einen Entwurf für die Neufassung der Landesdüngeverordnung vorgelegt. Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt vom Landwirtschaftsministerium kündigte hingegen am vergangenen Donnerstag eine deutliche Reduzierung der Nitratkulisse in der neuen Landesdüngeverordnung an. Die Roten Gebiete sollen noch rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der bisherigen Kulisse umfassen. Bislang hatte die dortige Nitratkulisse etwa die Hälfte der Landesfläche ausgemacht.

Der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), Werner Schwarz, wertete die deutliche Reduzierung der Kulisse als Erfolg und deutliche Entlastung für die Bauern. Ebenfalls positiv bewertete er, dass auf die Ausweisung einer Phosphatkulisse, also mit Phosphor eutrophierter Gebiete, verzichtet werde.

Schwarz hob hervor, dass der Berufsstand die Neuausweisung der Roten Gebiete nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung gegenüber dem Kieler Landwirtschaftsministerium fortlaufend fachlich begleitet habe, auch mit kritischen Stellungnahmen zum Messnetz. Die gute Zusammenarbeit in der Allianz zahle sich jetzt aus und solle fortgesetzt werden, um innerhalb und außerhalb der Kulisse das Nährstoffmanagement weiter zu verbessern.

Nach Angaben von Staatssekretärin Kuhnt soll in der Nitratkulisse neben der Pflicht zur Gülle- und Gärrestuntersuchung und zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde als dritte Maßnahme vorgesehen werden, dass die betroffenen Landwirte jeweils im Abstand von drei Jahren an einer verpflichtenden Schulung zum effizienten Nährstoffmanagement teilnehmen sollen. Bereits kurz nach den Ankündigungen des Kieler Agrarressorts lief die Verbändeanhörung zur Landesdüngeverordnung an, damit die Verordnung wie geplant und vom Bund vorgegeben zum Jahresanfang in Kraft treten kann.

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