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Genomeditierung

CDU-Bundesfachausschuss für Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts

Forschungspolitiker fordern eine Neubewertung der Genomeditierung. Solche Organismen sollten vom Anwendungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen sein, so die CDU, die einen neuen Rechtsrahmen will.

Lesezeit: 2 Minuten

Weichenstellungen für die neuen Züchtungstechniken fordert der Bundesfachausschuss „Bildung, Forschung und Innovation“ der CDU. In einem vergangene Woche veröffentlichten Positionspapier spricht sich das Parteigremium unter Vorsitz der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien und des Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann dafür aus, Methoden der Genomeditierung neu zu bewerten und das europäische Gentechnikrecht zu novellieren.

Genomeditierte Organismen müssten vom Anwendungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen werden, heißt es in dem Papier. Voraussetzung sei, dass keine artfremde genetische Information eingefügt sei oder eine Kombination von genetischem Material vorliege, die sich ebenso auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsverfahren ergeben könne.

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Langfristig plädiert der Ausschuss für die Entwicklung eines völlig neuen Rechtsrahmens, der sich vom bisherigen, primär an das Verfahren der genetischen Veränderung anknüpfenden Regulierungsansatz löse. Gefordert werden zudem bessere Bedingungen für die Freilandforschung. Ziel müsse es sein, die Erforschung komplexer Eigenschaften wie Salz-, Dürre- oder Hitzetoleranz von genomeditierten Nutzpflanzen zu erleichtern.

Der Wissenschaft Gehör verschaffen

Streichen will der Bundesfachausschuss die Pflicht zur gentechnikspezifischen Positivkennzeichnung für solche Produkte, die keine artfremden genetischen Informationen erhalten.

Angemahnt werden geeignete Kommunikationsstrategien, um der Wissenschaft im gesellschaftlichen Diskurs Gehör zu verschaffen. Das Vorsorgeprinzip sollte dem CDU-Gremium zufolge differenziert und wissenschaftsbasiert angewendet werden. Dabei seien Nutzen neuer molekularer Züchtungsmethoden und deren Produkte sach- und problemgerecht einzubeziehen.

Ausdrücklich betonen die Forschungspolitiker die Vorteile der neuen Züchtungsmethoden für die Landwirtschaft. Genannt werden widerstandsfähigere Nutzpflanzen, eine bessere Nahrungs- und Futtermittelqualität sowie ein effizienterer Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Daneben böten die neuen Verfahren die Möglichkeit, Sorten für ein besseres Angebot an nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen und damit biobasierten Ressourcen für die industrielle Produktion im Rahmen einer Bioökonomie bereitzustellen.

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