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Gentechnik

COPA und COGECA fordern Regeländerung für die neuen Züchtungstechniken

COPA/COGECA beklagt, dass das Urteil zu neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas gravierende Auswirkungen auf die Gesamtstrategie der europäischen Züchter hat. Erste Zuchtprogramme seien gestoppt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) haben an die künftige Europäische Kommission appelliert, die Regelungen für die neuen Züchtungstechniken (NBT) anzupassen.

Die Dachverbände forderten die Behörde in Brüssel dazu auf, eine echte europäische Strategie zu entwickeln, um das EU-Landwirtschaftsmodell sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels als auch die starken internationalen Herausforderungen anzupassen.

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Hintergrund für die Forderungen von COPA und COGECA ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli vergangenen Jahres, wonach Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas, bei denen die Mutagenese gezielt eingesetzt wird, unter die Regeln der EU-Verordnung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) fallen.

Laut dem Vorsitzenden der COPA/COGECA-Arbeitsgruppe für Saatgut, Thor Gunnar Kofoed, hat das EuGH-Urteil bereits jetzt gravierende Auswirkungen auf die Gesamtstrategie der europäischen Züchter. Kofoed beklagte, dass bereits Züchtungsprogramme zur Resistenz gegen Pilzkrankheiten beim Weizen eingestellt worden seien. Zudem hätten Forschungszentren für Pflanzenzüchtung bereits damit begonnen, ihre Einrichtungen in Drittstaaten zu verlegen.

Diese Situation sei beunruhigend, da ein Wegfall agrarwissenschaftlicher Instrumente und Fähigkeiten drohe und entsprechende Zukunftsstrategien nur begrenzt umgesetzt werden könnten, warnte Kofoed. Ein pauschales Verbot der neuen Züchtungstechniken werde sich zwangsläufig negativ auf die europäische Landwirtschaft auswirken, so der Arbeitsgruppenvorsitzende.

Es bestehe die konkrete Gefahr, dass Europas Landwirtschaft auf den Weltgetreidemärkten an Boden verlieren werde. Ganz konkret sieht der Däne eine „europapolitische Doppelmoral“ vorliegen. Am Beispiel der Mercosur-Übereinkunft müsse die Europäische Union ihren Landwirten und Verbrauchern erklären, warum sie einerseits ein entsprechendes Verbot umsetze, während andererseits nicht garantiert werden könne, dass mittels NBTs erzeugte Agrarprodukte aus Brasilien importiert würden.

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