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Düngung/ rote Gebiete

Coronakrise könnte Entscheidung zur Düngeverordnung beschleunigen

Die Entscheidung zur Düngeverordnung rückt wahrscheinlich nach vorne auf den 27. März. Grund ist die Vorverlegung der Bundesratssitzung, weil dort mehrere Hilfspakete zur Coronakrise anstehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Über die Düngeverordnung wird vermutlich schon kommenden Freitag, am 27. März im Bundesrat entschieden. Das ist eine Woche früher als bisher geplant. Das erfuhr top agrar am Donnerstagabend von Beteiligten aus den Ländern. Grund ist, dass die gesamte Bundesratssitzung um eine Woche vom 3. April auf den 27. März vorverlegt werden soll. Dies soll die Verabschiedung der Gesetzespakete zur Abmilderung der wirtschaftlichen die Folgen Corona-Pandemie in Deutschland beschleunigen.

Bundesrat tagt früher wegen Corona-Hilfen

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Fest vereinbart ist das aber noch nicht. Es sei aber „wahrscheinlich“, dass auch die Düngeverordnung auf der Tagesordnung am 27. März lande, heißt es. Andernfalls könnte der Bundesrat erst im Mai über die Düngeverordnung entscheiden. Dazu hatten Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium immer betont, dass sie das Risiko weiterer Verzögerungen bei der Düngeverordnung nicht eingehen wollten, damit die EU-Kommission Deutschland nicht erneut verklage. Die Kommission habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere, hieß es beim Bundeslandwirtschaftsministerium dazu.

Bundesländer müssen bis Montag über Änderungen entscheiden

Für die Bundesländer erhöht die Vorverlegung den Druck, sich auf die Düngeverordnung zu einigen. Bis zum heutigen Freitagmittag können sie noch Änderungsanträge einbringen. Bis kommenden Montag müssen die Länder dann ihre Voten zu jedem Änderungsantrag abgeben. Bis zur Bundesratssitzung am kommenden Freitag muss dann eine Einigung auf eine Beschlussvorlage stehen.

Chancen für Änderungen unklar

Welche Chancen sich bei diesem beschleunigten Verfahren nun auf Änderungen noch ergeben, ist unklar. Die Änderungen die einige Länder für die Ausweisung der roten, besonders mit Nitrat belasteten Gebiete, noch fordern, könnten auch in einer Verwaltungsverordnung geregelt werden und somit die Düngeverordnung nicht aufhalten. Weitere Änderungen an den Maßnahmen der Düngeverordnung an sich hatten Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium ohnehin so gut wie ausgeschlossen. Die Bundesregierung hatte ihren Entwurf für die Düngeverordnung nach einjährigen Verhandlungen Mitte Februar dem Bundesrat zugeleitet. Zuvor hatte sie die Zusage von der EU-Kommission erhalten, dass sie bei einer Düngeverordnung auf Grundlage dieses Entwurfes keine weitere Klage gegen Deutschland erheben werde. Am Donnerstag bestätigte das BMEL gegenüber top agrar, dass es keine Bestrebungen habe, den Prozess bei der Düngeverordnung noch aufzuhalten. Dazu sei der Druck der EU-Kommission zu hoch, hieß es.

Rukwied fordert "andere Prioritäten" wegen der Coronakrise

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hatte am Donnerstag noch einmal versucht, auf Änderungen in der Düngeverordnung hinzuwirken. Die aktuelle Coronavirus-Krise erfordere eine „deutlich andere Prioritätensetzung“ auch im Hinblick auf anstehende Gesetze und Auflagen für die Landwirtschaft, sagte Rukwied. Als Beispiel nannte er die Düngeverordnung „Jetzt geht es um Versorgungssicherheit und darum, Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten“, sagte er. Neue Verschärfungen im Ordnungsrecht bedürften gerade jetzt einer kritischen Überprüfung. Dazu zählt Rukwied das Andüngungsverbot für Zwischenfrüchte im Sommer, die pauschale Deckelung der Düngung unterhalb des Bedarfs und die Festlegung auf Kriterien für eine Abgrenzung der Roten Gebiete. Die verpflichtende Binnendifferenzierung hätte er außerdem gern in der Düngeverordnung geregelt und nicht vertagt in einer Verwaltungsvorschrift.

FDP Düngeverordnung angesichts von Corona auf Eis legen

Die FDP hatte am Donnerstag gefordert, die Düngeverordnung angesichts von Corona auf Eis zu legen. Angesichts der sich verschärfenden Coronakrise solle „zur Schonung der Landwirtschaft“ auf schärfere Düngeregeln verzichtet werden, hatte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin gesagt. „Ich halte es daher für falsch, in diesen Wochen zusätzlich die Düngeverordnung im Bundesrat durchzuboxen“, sagte er. Die Verordnung führe zu einer Unterernährung der Pflanzen und somit zu einem geringeren Ernteertrag. Viele Bauern hätten ohnehin schon die Sorge, dass die Ernte in dieser Saison nicht eingeholt werden könne, weil tausende Erntehelfer fehlen werden, hatte Dürr argumentiert.

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