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Das BMU pocht auf 1:1 Umsetzung beim Insektenschutzgesetz

Das Bundesumweltministerium will beim Insektenschutzgesetz nicht weiter einlenken. Der Kabinettsbeschluss von 2019 müsse 1:1 umgesetzt werden. Agrarministerin Klöckner warnt vor weniger Obstanbau.

Lesezeit: 3 Minuten

Beim Insektenschutz bleibt es auch 2021 bei einer konfrontativen Haltung zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Landwirtschaftsministerium (BMEL). Der Staatssekretär des BMU, Jochen Flasbarth, forderte am Montag in einem Pressegespräch eine 1:1 Umsetzung der Pläne, die BMU und BMEL im Sommer 2019 im Aktionsplan Insektenschutz vereinbart hatten. „Wir bestehen als BMU darauf, dass das was im Kabinett und im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, auch 1:1 umgesetzt wird“, sagte Flasbarth.

BMU geht Glyphosat-Minderung nicht weit genug

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Die Einschränkungen für den Pflanzenschutz, die das BMEL kurz vor Weihnachten in einem Entwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vorgelegt hatte, gehen Flasbarth nicht weit genug. Der Entwurf bleibe „weit hinter dem zurück“, was die beiden Ministerien ursprünglich vereinbart hatten, so Flasbarth weiter. Teil der Verordnung ist auch die Glyphosat-Minderungsstrategie mit dem Aus für die Anwendung ab Ende 2023, wenn die EU-Genehmigung für den Wirkstoff ausläuft. Auch diese reicht dem BMU, so wie sie jetzt formuliert ist, laut Flasbarth nicht aus.

Ablehnung für Pflanzenschutzverbote nur auf 1,7% der Fläche

Landwirtschaftsministerin Julia-Klöckners-Haus hatte vor Weihnachten die ursprünglich vereinbarten Verbote für den Pflanzenschutz in Schutzgebieten in der Verordnung abgeschwächt. Statt 10% der landwirtschaftlichen Fläche wären dann nur noch bis zu 1,7% der Fläche davon betroffen. Wieder herausfallen sollen bei den Maßnahmen die FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. Verbote für Herbizide und bienengefährliche Insektizide soll es danach nur in bereits bestehenden nationalen Schutzgebieten, das sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, geben.

Mehr Gewässerrandstreifen

Auch der Vorschlag des BMEL die Gewässerrandstreifen beim Pflanzenschutzeinsatz auf 5 Meter an Gewässern 1. und 2. Ordnung zu reduzieren, stößt auf Ablehnung im BMU. „Die Abstände zu Gewässern sind nicht so, wie wir es vereinbart haben“, sagte Flasbarth. Das BMU hatte Gewässerrandstreifen von bis zu 10 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, sollen 5 Meter Abstand reichen.

Klöckner will im Februar ins Kabinett

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte am Montag in einem Pressegespräch, dass sie die Pflanzenschutz-Vorgaben gemeinsam mit den Naturschutzvorgaben aus dem Umweltministerium durchs Kabinett bringen will. Sie nannte als Termin dafür Anfang Februar. Andernfalls könnte ein normales Verfahren im Bundesrat und im Bundestag, die auch noch zustimmen müssen, nicht gewährleistet werden. „Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz müssen zusammen gebracht werden und zusammen abgestimmt werden“, sagte Klöckner. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass es weiterhin Landwirte brauche, die regionale Produkte in Deutschland erzeugen wollten, argumentierte sie. Flasbarth hingegen sagte, er hätte gern eine Kabinettsbefassung möglichst noch im Januar.

Streitpunkt Streuobstwiesen noch offen

Als offene Streitpunkte nannte Klöckner aktuell noch die genauen Definitionen für den Streuobstanbau, der künftig unter Biotopschutz fallen soll. Bei einem Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Obst von 28 % sei keinem gedient, wenn Maximalforderungen etwa Streuobstwiesen nicht mehr möglich machten, sagte Klöckner. Bei der Definition von Streuobstwiesen, die künftig in den Schutz als Biotop aufgenommen werden sollen, geht es darum, wie viele Streuobstbäume pro Hektar und in welcher Höhe zu einer Streuobstwiese zählen, die dann mit Pflanzenschutzauflagen geschützt werden soll.

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