Die Bundesländer stecken in unangenehmen Verhandlungen zur Verschärfung der Düngeverordnung. Bis zur Bundesratssitzung am 3. April müssen sie eine Mehrheit finden.
Nennenswerte Spielräume für Änderungen gewähren ihnen nach der langen Geschichte der Verhandlungen aber weder der Bund noch die EU-Kommission. Am 12. März wird es daher in Berlin eine Sonder-Agrarministerkonferenz der Länder zur Düngeverordnung geben.
Das sind zusammen gefasst die wichtigsten 12 Maßnahmen aus dem Entwurf der Bundesregierung zur Düngeverordnung, der den Bundesländern jetzt vorliegt:
Bundesweit für alle Flächen:
- Der bisher erforderliche Nährstoffvergleich wird durch eine schlagbezogene Aufzeichnungsflicht ersetzt. Für jedes Feld muss jede Düngung einzeln durch die tatsächlich ausgebrachte Düngemenge dokumentiert werden. Für den Fall des Überschreitens der zulässigen Mengen gibt es Sanktionen in Form von Geldbußen.
- Verlängerte Sperrfristen bei der Winterdüngung im Herbst ab 1. Dezember.
- Ein Verbot von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden auf allen Flächen. Die bisherige Ausnahme, falls der Boden tagsüber auftaut, ist gestrichen.
- Die Abstandsregelungen zu Gewässern für das Ausbringen von Dünger in Hanglagen ab 5% Neigung werden erweitert.
- Die Düngemöglichkeit für Flächen in Hanglagen ab 5% Neigung, die in der Nähe von Gewässern liegen, wird eingeschränkt.
- Verkürzung der Einarbeitungszeit für flüssige Wirtschaftsdünger bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland auf eine Stunde.
Nur in den roten Gebieten:
- Die zulässige Höchstmenge für Stickstoffdünger wird um 20 Prozent niedriger als der ermittelte Bedarf angesetzt. Dabei ist der Durchschnitt der Flächen, die der Betrieb bewirtschaftet, maßgebend. Ausnahmen sind für extensiv wirtschaftende Betriebe, Ökobetriebe und Grünland, sofern der Grünlandanteil im Gebiet niedriger als 20% ist, möglich.
- Die schlagbezogene Obergrenze für die Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170 kg N je Hektar gilt flächengenau und nicht für den Durchschnitt der Flächen.
- Die Düngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung im Herbst ist verboten. Wobei es davon für Raps (Bodenprobe unter 45 kg N/ha) und Zwischenfrüchte (Düngung mit Festmist und Kompost) Ausnahmen gibt.
- Für die Stickstoffdüngung von Sommerkulturen ist ein vorheriger Zwischenfruchtanbau verpflichtend. (Ausnahme bei spät geernteter Vorfrucht im Herbst und in besonders trockenen Gebieten mit weniger als 500 mm NS).
- Die Verbotsfristen für die Winterdüngung mit Festmist oder Kompost sind im Vergleich zu normal belasteten Gebieten auf den 1. November verlängert.
- Die zulässige Menge für flüssigen organischen Dünger auf Grünland im Herbst wird auf 60 kg Gesamtstickstoff pro Hektar beschränkt.
von Nico Beckmann-Andersen
So nicht
Frühe Gülle in Grünland auf Frost gefahren hat nur Vorteile 1. Emissionsarme Ausbringung 2. Bodenschutz durch keine Spuren 3. Saubere Straßen 4. Wenig Futterverschmutzung = Tierschutz 5 .Arbeitszeitvorteile ideal für Überbetrieblichen Einsatz 6. längerer Ausbringungszeitraum ... mehr anzeigen So geh es nicht weiter! Eine ehrliche Diskussion sieht anders aus weniger anzeigen
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von Matthias Stöcker
So geht es nicht weiter
Es ist doch unmöglich unter dieser Anzahl und Komplexität an Verordnungen und Bestimmungen alles richtig zu machen und am Ende noch einen Gewinn zu erwirtschaften der einen Betrieb nachhaltig bestehen lässt. Alleine in der Dünge- und Pflanzenschutzverordnung sind so viele ... mehr anzeigen Fallstricke gespannt, die noch dazu jährlich neu gezogen werden, das man mit Sicherheit irgendwann darüber stolpert. Bei den verschiedenen Kulap- und VNP-Programmen ist es nicht besser. Die innerbetrieblichen Vorschriften wie z. B. Tankstelle, Waschplatz, Spritzenfüllplatz, PS.- und Düngelager etc. nicht zu vergessen. Was ist mit der Entwertung (Enteignung) der Gewässerrandstreifen? Die Entschädigung ist ein Hohn! Kauft uns die Flächen ab und pflegt sie selbst! Das Geld vom Staat ist für uns Landwirte nur geliehenes Geld. Wir dürfen es behalten solange wir keine Fehler machen. Wenn staatliche Zahlungen bis zu 50 % des Gewinnes ausmachen ist das kein gangbarer Weg in die Zukunft. Unsere Verwaltung und unsere Bürokratie geben Ihr bestes um Deutschland, und nicht nur uns Landwirte, abzuwickeln. weniger anzeigen
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von Wilhelm Kruschwitz
Wie man ein Land ruiniert
Was derzeit in Deutschland abläuft (Feinstaub, Energiewende, Stickoxyd, Düngeverordnung usw.), ist die perfekte, unqualifizierte Gebrauchsanleitung, wie man ein Land ruiniert, um den eigenen Stuhl warm zu halten. Dabei geht es hauptsächlich darum, Sessel von Politikern, Parteien und ... mehr anzeigen hochdotierten Beamten warm zu halten. Einzelne Minderheiten bleiben da auf der Strecke. Ich habe fertig. weniger anzeigen
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von Bernd Schmitz
Es trifft Alle
mit voller Wucht, was da in den ersten 6 Punkten steht. Insofern widerspreche ich Bernhard ter Veen, denn die roten Gebiete schrumpfen gerade besonders in NRW zusammen. Da es eben besonders die Hochburgen der Veredlung und intensive Gemüseanbaugebiete sind, in denen es die 20% Regelung ... mehr anzeigen geben wird, kannman dort kaum Biobauern oder Extensive antreffen. Viele verheerender für Alle ist die Frostregelung ohne Ausnahme in Zukunft als Verhinderung von emmisiionsarmer Ausbringung, auch wenns mit Hightec gemacht wird. Je wärmer die Witterung, desto mehr Emissionen: DüVo-Eigentor weniger anzeigen
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von Peter Zurmahr
@Bernhard teer Veen
Sie haben recht dass wir" alle Bauern" sind, und man kann sicher die Gesamtheit der neuen Verschärfung in Frage stellen. In dem Falle führt die Unterscheidung aber eher zur Gerechtigkeit, da in der Bio- und Extensivbewirtschaftung ja jetzt schon deutlich weniger gedüngt wird durch ... mehr anzeigen Düngeenschränkungen die dort schon gelten. Nur stellt sich die Frage ob man alles über einen Kamm scheeren muss oder ob es nicht sinnvoller auf die Besonderheiten in den Regionen einzugehen um dort angepasste Maßnahmen zu erarbeiten. weniger anzeigen
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von Bernhard ter Veen
AUSSERDEM...
Diese Ungleichbehandlung von BIO - EXTENSIV - und KONVENTIONELL hängt mir langsam zum Hals raus... WIR SIND ALLE BAUERN. !!! Das verstüsst gegen den GleichbehandlungsGrundsatz im Grundgesetz... Wo sind die Rechtsanwälte unter den Abonenten ??? Abmahnen diese Politiker...
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von Bernhard ter Veen
Akademiker Deutschland
was will / kann man mehr von diesen Verwaltungsmarionetten verlangen ? die sich von NGO´s vor sich her treiben lassen und immer NUR Angst um Ihren Parlamentsstuhl haben ? ...Wir sollten die Gülle nach Berlin und in die Landeshauptstädte bringen... dort gibt es ja scheinbar genug Papier ... mehr anzeigen zum ABWISCHEN ... weniger anzeigen
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von Christoph Schulte Tüns
Gülleausbringung
Ich werde auch im kommenden Jahr Gülle auf oberflächlich angefrohrenen Boden nach Ende der Speerfrist zb. auf Raps fahren. Wenn es Nachst 4 Grad minus ist und tagsüber 4 Grad plus gibt es keine aber auch wirkliche keine fachlichen Argumente die dagegen sprechen würden. Das ist nur ... mehr anzeigen noch Schikane und Willkür. Hoffe das das viele Bauern auch so machen. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt Einspruch einlegen und auf Antwort warten. Wenn zehntausende von Landwirten mitmachen wird die Bürokratie an ihre Grenzen stoßen und das System zerlegt sich von selbst! weniger anzeigen
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von Wolfgang Haas
Es könnte so einfach sein...
Nmin Eingang Herbst max. in Höhe von Referenzflächen, wer darüber liegt zahlt pro Ha überdüngter Fläche. Wie die Landwirte das hin bekommen haben sie doch alle gelernt, oder ist die staatlich anerkannte Ausbildung auf einmal vom Staat nicht anerkannt?
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von
Herbstdüngung
auf W-Gerste, Raps und Zwischenfrüchte ist untersagt. Geht´s noch? Sollen wir den wertvollen Dünger in die Kläranlage der Stadt schütten,wo von fast 82Millionen Menschen die Fäkalien landen. Dann wirds doch super aufbereitet. Mit Bodenschonung hat das nichts zu tun, wenn man auf ... mehr anzeigen gefrorenen Boden, der am Tage wieder auftaut keine Gülle mehr ausbringen kann. Wer bringt den Politikern mal wieder Realitätssinn bei? weniger anzeigen
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von Bernhard Randler
Absolut Praxisfremd
Wenn das so kommt muss in der 2. Märzwoche falls es abgetrocknet ist 80% der Scheiße auf einmal gefahren werden!! Die Frostnächte ohne Bodenverdichtung und langsames Eindringen in Wurzeltiefe fallen als Ausbringmöglichkeint weg. Obwohl hier die frühzeitige und optimalste ... mehr anzeigen Nährstoffverwertung stattfindet. Im April wenn meistens schon die Trockenphasen beginnen ist eine Ausbringung zum 1. Düngezeitpunkt viel zu spät und bei weitem nicht mehr so effizient. Die Nährstoffe gehen sonstwohin nur nicht an die Wurzel. Herr schmeiß Hirn runter und lass Gras wachsen. Die Zahl der Rindviecher nimmt immer mehr zu weniger anzeigen
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von Hans-Jürgen Kastner
Die Düngeverordung treibt den Teufel mit Beelzebub aus
Was halten Sie davon, wenn man nicht mehr von "Gülle" sprechen sollte, sondern von "Abwasser aus landwirtschaftlicher Tierproduktion? Wie ist die Entsorgung kommunaler Abwässer organisiert und warum? Kommunales Abwasser wird in Kläranlagen zur Beseitigung von Schadstoffen behandelt. ... mehr anzeigen Sollte man nicht auch Abwasser aus landwirtschaftlicher Tierproduktion zur Beseitigung von Schadstoffen in zentralen Anlagen so behandeln, dass das geklärte Produkt als unbedenklicher Dünger und zu anderer Verwendung zur Verfügung steht. Das sollte in der der Düngeverordnung, die dann meinetwegen staatliche Vorschrift zum Behandlung von Gülle heißen könnte, festgeschrieben werden.. Ich meine eine solche staatliche Festlegung, wie man im Interesse der Landwirte den Umgang mit Gülle in zentralen technischen Aufbereitungsanlagen, territorial dort wo viel Gülle entsteht, organisiert, würde nicht nur die Zustimmung der Landwirte finden. Diese Anlagen könnten zum Beispiel Kläranlagen, angegliedert sein. Das würde aufwändige Genehmigungsverfahren vermeiden. weniger anzeigen
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von Renke Renken
Und LsV
möchte Donnerstag demonstrieren, wozu noch ? , die Birne ist längst geschält, und außerdem hat die politik ganz andere Sorgen, die nächste Flüchtlingskrise rollt auf D zu, und die Corona-Hysterie schickt die wirtschaft in den Abgrund, das sind die Probleme , ob da jetzt noch einmal ... mehr anzeigen ein paar tausend Bauern aufrollen oder nicht, das sitzen die auch noch aus. Die DüVo wird durchgeboxt, dann gibt´s noch mal tüchtig Aufregung und dann beruhigen sich die Gemüter. weniger anzeigen
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von Willy Toft
Da sind Dinge drinnen, die eine ordentliche Bewirtschaftung verhindern, bzw. unmöglich machen! !
Uns ist schon allem Bewusst, das wir nicht über das Maß hinaus düngen sollen, aber die Düngestrategie mit einer Ingenieur- oder Dr.- Arbeit zu beantworten, soll doch wohl die letzten Bauern zur Aufgabe drängen, oder wie soll man das verstehen? Die dann vielleicht entstehenden ... mehr anzeigen Bewirtschaftungskonzerne werden aber auch den Dünger Zeitnah ausbringen wollen, und nicht auf trockene Bodenverhältnisse im Mai oder Juni abwarten müssen. Wie irrational das alles ist, zeigt doch, dass wir auf leicht angefrorenen Boden nicht mehr düngen dürfen! Gerade die guten Standorte haben überhaupt keine Chance den Dünger den Pflanzen ins Maul zu verabreichen! Eine Überarbeitung ist das Mindeste, eine realistische Betrachtung des Ganzen können wir uns in etwa nur noch wünschen, oder müssen wir uns alles mit einem Rechtsbeistand erkämpfen? weniger anzeigen
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von Hans-Peter Mahler
Antwort Albert Maier!
Politik muß Probleme schaffen, sonst hat sie keine Daseinsberechtigung. Probleme lösen kannn sie nicht!
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von Albert Maier
Dieser Schwachsinn...
...löst keine Probleme, sondern schafft neue!
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