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DBV will am Greening nach 2020 festhalten

Die Ökologischen Vorrangflächen haben 2018 rund 4,2 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgemacht. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht darin den Willen der Landwirtschaft zur Förderung der Biodiversität bestätigt. Deshalb will er an Teilen des Greenings zur EU-Agrarreform nach 2020 festhalten.

Lesezeit: 4 Minuten

Der DBV zieht hinsichtlich des Greenings in Deutschland eine positive Bilanz für das Jahr 2018. Trotz der dürrebedingt schwierigen Anbausituation in vielen landwirtschaftlichen Betrieben seien die Greening-Maßnahmen erneut großflächig angelegt worden. Erhebungen der Bundesländer über die beantragten Flächen zeigen, dass die deutschen Landwirte für ökologische Vorrangflächen (ÖVF) rund 1,35 Millionen Hektar Ackerfläche bereitgestellt haben. Nach Anwendung der im EU-Recht festgelegten ökologischen Gewichtungsfaktoren entsprechen die Greening-Zahlen allerdings nur einer Fläche von rund 710.000 Hektar. Damit sind derzeit von den 16,7 Mio. ha landwirtschaftliche genutzte Fläche in Deutschland rund 4,3 Prozent als ökologische Vorrangflächen anerkannt.

„Die Greening-Zahlen sind erneut ein Beleg, dass die Bauern Angebote für praktikable Agrarumweltmaßnahmen annehmen und umsetzen“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. 2018 haben die Landwirte über 15.000 Hektar neue Bienenweiden als ökologische Vorrangflächen angelegt. „Im Vergleich zu den Vorjahren legten vor allem Maßnahmen, die dem Artenschutz dienen, deutlich zu. Daher sollte das Greening in der neuen EU-Agrarförderung nach 2020 nicht beerdigt, sondern mehr freiwillige Förderelemente losgelöst von der weiter notwendigen Basisprämie angeboten werden“, so Rukwied weiter.

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Als „bedauerlich“ bezeichnete Rukwied den Rückgang bei den Eiweißpflanzen wegen des pauschalen Verbots von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem sei weiterhin der Anteil von vielfältigen Ackerstreifen im Greening auf Grund hoher bürokratischer Sanktionsrisiken gering. „Hier müssen die Vorgaben weiter vereinfacht werden“, forderte Rukwied.

Bei den Ökologischen Vorrangflächen sind allerdings Betriebe mit weniger als 15 Hektar Ackerfläche sowie Öko-Betriebe nicht dabei, das sie vom Nachweis der ökologischen Vorrangflächen befreit sind. Würden diese mit hineingerechnet liegt der Anteil gewichteter ökologischer Vorrangflächen bei mehr als 7 Prozent, rechnet der DBV vor. Damit hätten die deutschen Landwirte das Mindestmaß von 5 Prozent ökologischer Vorrangflächen erneut deutlich überschritten.

Während der Gesamtumfang der ÖVF beim Greening in der Größenordnung der vergangenen drei Jahre weitgehend stabil geblieben ist, reagierten die Landwirte in diesem Jahr bei der Wahl ihrer betrieblichen ÖVF-Maßnahmen insbesondere auf neu geltende Vorschriften und Möglichkeiten im EU-Förderrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Bezogen auf die ökologisch gewichtete Fläche sind Grasuntersaaten und Zwischenfrüchte (rund 41 Prozent) sowie Stilllegungen bzw. Brachen (rund 30 Prozent) nach wie vor die dominierenden Maßnahmen, mit denen die Landwirte ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Über 8 Prozent bzw. rund 59.100 Hektar sind Landschaftselemente (gewichtete Fläche).

Drastisch zurückgegangen ist die Beantragung von stickstoffbindenden Pflanzen bzw. Leguminosen als ökologische Vorrangflächen beim Greening. 2018 ist der Anbau im Rahmen des Greening um ca. 52 Prozent auf nur noch rund 84.400 Hektar zurückgegangen (Vorjahr: rund 174.200 Hektar). Anhand der aktuellen Zahlen zeigt sich das Ausmaß des seitens der EU ab 2018 in Kraft gesetzten pauschalen Verbots des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutz- und mineralischer Düngemittel. Praktisch ist das Greening für die Landwirte bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Grasuntersaaten und Zwischenfrüchte) damit nur noch schwer in die Produktion integrierbar.

Erstmals haben die deutschen Landwirte 2018 im Greening auf rund 15.400 Hektar brachliegende Flächen Honigpflanzen (Bienenweiden) angelegt. Auch der in Deutschland seit 2018 als ökologische Vorrangfläche mögliche Anbau von Chinaschilf (Miscanthus) und der bienenfreundlichen Durchwachsenen Silphie wurde von den Landwirten auf rund 2.200 Hektar Ackerfläche genutzt.

Ein leichter Anstieg um knapp 10 Prozent ist bei den Gewässerrand-, Wald- und Feldrandstreifen im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen zu verzeichnen. So legten die Landwirte im Jahr 2018 insgesamt „streifenförmige ÖVF“ auf rund 22.600 Hektar an. Trotz Harmonisierung einiger Vorschriften für die Anlage von Gewässerrand-, Wald- und Feldrandstreifen sieht der DBV weiterhin Vereinfachungspotenzial für noch mehr Akzeptanz bei den Landwirten.

Das Greening ergänzt die seit 2005 an die EU-Direktzahlungen geknüpften Anforderungen aus „Cross Compliance“ und die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule der GAP. An die Einhaltung der Greening Maßnahmen sind 30 Prozent der EU-Direktzahlungen geknüpft.

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