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CRISPR/Cas

Debatte um Modernisierung des EU-Gentechnikrechts geht weiter

Die neuen Züchtungstechniken umfassen eine Reihe sehr unterschiedlicher Verfahren, so dass die EU-Kommission derzeit keine allgemeingültige Aussage zur den Risiken und ihrer Bewertung treffen kann.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Modernisierung des EU-Gentechnikrechts sorgt weiterhin für Debatten in der EU-Politik. Die Brüsseler Kommission hatte zuletzt eine Studie zur Regulation neuer gentechnischer Verfahren vorgestellt, die jetzt Thema einer Anhörung im Umweltausschuss des Europaparlaments war.

Die Kommission betonte, dass sie weder auf das Vorsorgeprinzip verzichten noch von der Notwendigkeit von Risikobewertungen abrücken werde. Die Mitarbeiter würden nun einen Rahmen für eine geeignete Regulation erarbeiten, heißt es. Miteinbezogen würden auch Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und die Erwartungen der Konsumenten.

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Der Anspruch auf hochwertige Informationen über Lebensmittel stehe nicht zur Diskussion und sei ein Grundprinzip des Lebensmittelrechts, betonte ein Kommissionsvertreter. Er unterstrich zudem, dass die neuen Verfahren nach derzeitigem Stand als Gentechnik zu regulieren seien; diese Position werde voll und ganz unterstützt.

Wenn die Gesetzgeber beschlössen, das einschlägige Recht dem wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen, könne sich das ändern - für den Augenblick stünden aber Umsetzung und Vollzug im Mittelpunkt. Deutlich machte der Kommissionsbeamte auch, dass die Behörde in den neuen Züchtungstechniken Potential sehe, etwa für mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Wenn nichts unternommen werde, bestehe die Gefahr, dass diese Möglichkeiten nicht genutzt werden könnten. Die Europaparlamentarier bekräftigten im Rahmen der Anhörung ihre jeweiligen Positionen

Stimmen

Herbert Dorfmann (EVP): Neben wissenschaftlichen Erkenntnissen müssen auch ethische Fragen und die Ansprüche der Verbraucher berücksichtigt werden. Der Weg zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft muss auch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren beinhalten, etwa zur Erzeugung schädlingsresistenterer Pflanzen. Dabei sollten die Erfahrungen mit der klassischen Gentechnik einfließen und Fehler vermieden werden.

Jessica Polfjärd (EVP): Die neuen Verfahren können einen erheblichen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebensmittelsicherheit und zu mehr Umweltschutz leisten.

Martin Hojsík (RE): Grundlage der Politik muss das Vorsorgeprinzip sein. Für die neuen Züchtungstechniken fehlt noch eine umfassende Beurteilung. Es darf nicht nur um einen Marktzugang gehen.

Jan Huitema (RE): Das neue Verfahren ist eine wichtige Ergänzung der klassischen Pflanzenzüchtung. Es ist dringend nötig, dass der regulatorische Rahmen mit der Entwicklung der Biotechnologie Schritt hält. Der Fortschritt wird weitergehen und zur Nutzung des Potentials wird eine entsprechende Gesetzgebung gebraucht; die derzeitige ist nicht ausreichend dynamisch.

Marco Dreosto (ID): Die neuen Züchtungsverfahren sind nicht als Gentechnik einzustufen. Die bestehende Gesetzgebung sind überholt. Eine Modernisierung wäre ein wesentlicher Schritt und würde es ermöglichen, die verschiedenen Strategien der EU-Kommission umzusetzen und dabei auch kleine und mittlere Produzenten zu unterstützen.

Martin Häusling (Grüne): Schon die klassische Gentechnik hat ihre Versprechen nicht eingelöst. Ist die Kommissionsstudie überhaupt ausgewogen? Denn befragt wurden 90 Organisationen, die den neuen Techniken eher aufgeschlossen gegenüberstünden, und nur zehn eher kritische.

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