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Denken Sie an die Fortbildung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz!

Der Sachkunde Pflanzenschutz ist regelmäßig im Dreijahresrhythmus aufzufrischen. Das hat das Pflanzenschutzgesetz seit 2012 allen Anwendern von PSM ins Pflichtenheft geschrieben.

Lesezeit: 4 Minuten

Wer mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu tun hat, wer sie anwendet, verkauft oder dazu berät, der muss sachkundig sein. Pflanzenschutzmittel sind so sparsam wie möglich einzusetzen, sachgerecht zu lagern, mit Vorsicht und großer Sorgfalt anzuwenden und zu entsorgen. Anwenderschutz, Umwelt- und Gewässerschutz haben höchste Priorität. Weil nichts bleibt, wie es einmal war, ist die Sachkunde Pflanzenschutz regelmäßig im Dreijahresrhythmus aufzufrischen. Das hat das Pflanzenschutzgesetz seit 2012 allen Anwendern von PSM ins Pflichtenheft geschrieben.

Für viele Sachkundige steht die Fortbildung deshalb zum Jahresende wieder an. Ob man selbst im Einzelfall davon betroffen ist, zeigt ein Blick auf den Ausweis, den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Dort steht neben dem Ausstellungsdatum verzeichnet, wann der erste persönliche Fortbildungszeitraum begonnen hat. Für Alt-Sachkundige gilt ein fester Fortbildungszeitraum (siehe Erläuterungen unten). Für alle anderen, die nach dem 14.2.2012 sachkundig geworden sind oder es jetzt werden, gilt das Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises als individueller Stichtag.

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Mittlerweile haben sich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen mehr als 25.000 Sachkundige bei der Landakademie fortgebildet. Unter den Teilnehmern waren vornehmlich Landwirte, aber auch Berater und Sachkundige aus dem Bereich Handel sowie Gärtner, Winzer, Garten- und Landschaftsbauer, Apotheker oder Schädlingsbekämpfer. Sie können zwischen vier spezifischen Fortbildungen wählen, die die jeweiligen fachlichen Besonderheiten der Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Handel und GaLaBau berücksichtigen.

Bei webbasierten Fortbildungen schätzen die Teilnehmer die zeitliche und örtliche Flexibilität, sie werden deshalb immer beliebter. Man benötigt lediglich einen internetfähigen PC und vier bis fünf Stunden Zeit und hat seiner Fortbildungsverpflichtung zur Sachkunde Pflanzenschutz entsprochen. Die Online-Fortbildung kann jederzeit unterbrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Interaktive Übungen und Lernstandkontrollen nach den jeweiligen Kapiteln geben Auskunft über das erworbene bzw. aufgefrischte Wissen. Zum guten Schluss weist eine Teilnahmebestätigung nach, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist.

Der Blick auf die Scheckkarte ist also ratsam: Denn bei Kontrollen (z. B. Cross Compliance) müssen sowohl der Sachkundenachweis (Karte) als auch die Bescheinigung der Fortbildung vorgelegt werden. Die Sachkunde kann ruhen, wenn der- oder diejenige keine sachkundepflichtige Tätigkeit ausübt, sie wird bei Wiederaufnahme der Tätigkeit mittels anerkannter Fortbildung wieder aktiviert.

Die Landakademie ist eine der führenden Fortbildungseinrichtungen in Sachen Pflanzenschutz. Alle Fortbildungen sind zertifiziert und nach §7 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung von den Behörden anerkannt. Die Teilnahmebescheinigungen sind bundesweit gültig.

Inhalte der Online-Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

  • Integrierter Pflanzenschutz: indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen, landwirtschaftliche Praxis
  • Schadursachen und ihre Diagnose: belebte und unbelebte Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen – wie man sie erkennt und damit umgeht
  • Rechtsgrundlagen: relevante Gesetze und Verordnungen für den Pflanzenschutz sowie die gute fachliche Praxis
  • Resistenzmanagement: Ursachen für Resistenzen sowie Vermeidungsstrategien für Herbizide, Fungizide und Insektizide
  • Pflanzenschutzmittelkunde: Eigenschaften, Wirkweisen, Anwendungsbereiche von Pflanzenschutzmitteln
  • Risikomanagement: Zulassungsvoraussetzungen, schädliche Auswirkungen vermeiden, umweltverträgliche Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten und -verpackungen
  • Gewässerschutz: Eintragspfade von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer; Maßnahmen zur Verminderung von Einträgen aus diffusen Quellen sowie Verhinderung von Punkteinträgen
  • Ausbringung: Ausbringungsverfahren, Pflanzenschutzgeräte sachgerecht einsetzen, warten und pflegen
  • Logistik: Aufbewahrung, Lagerung und Transport von Pflanzenschutzmitteln

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Ich bin Altkundiger, wie erkenne ich meinen Fortbildungszeitraum?

Für Alt-Sachkundige im Pflanzenschutz (das sind Personen, die vor dem 14.2.2012 sachkundig waren) gelten feststehende Zeiträume für die Fortbildung. Der erste Drei-Jahres-Zeitraum umfasst die Jahre 2013, 2014 und 2015, der zweite die Jahre 2016, 2017 und 2018. D.h. wir befinden uns für die Alt-Sachkundigen im dritten Zyklus: 2019, 2020, 2021. Da manche aber auch ihre Fortbildung zwischendurch ruhen lassen (das ist möglich), müssen sie bei Wiederaufnahme einer sachkundepflichtigen Tätigkeit die Fortbildung nachholen.

Die zuständigen Behörden beurteilen es je nach Bundesland aber durchaus unterschiedlich, wann die Fortbildung zu absolvieren ist (ob irgendwann innerhalb des vorgeschriebenen Fortbildungszeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt). Die Landwirtschaftskammer NRW informiert beispielsweise hier.

Eine neue, aktualisierte Karte braucht man dabei nicht beantragen. Es gelten ja feste Fortbildungszeiträume. Die Sachkunde wird zudem nicht entzogen, wenn Sie die Ausübung ruhen lassen. Wer als Sachkundiger/Inhaber der Scheckkarte später wieder Pflanzenschutzmittel anwendet, muss ggf. nachweisen, dass er die Fortbildung in der Zwischenzeit absolviert hat. Dafür reicht die Teilnahmebestätigung aus, die sollte man natürlich bei den eigenen Unterlagen archivieren.

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