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Reaktionen

Der Beschluss der Düngeverordnung polarisiert weiter

Der Bundesratsbeschluss für die Düngeverordnung zieht eine enorme Welle an Reaktionen nach sich. Von Wut bis zur Erleichterung ist alles dabei.

Lesezeit: 27 Minuten

Hier eine Auswahl der Reaktionen auf den Bundesratsbeschluss zur Düngeverordnung aus Bund, Ländern und Verbänden:

BMEL: „Klares Zeichen an die EU-Kommission“

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Die Staatsekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Beate Kasch, äußerte die Hoffnung, dass die EU-Kommission nun von einer Klageerhebung und damit verbundenen Strafzahlungen absieht. „Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen“, sagte sie. Für die Umsetzung der neuen Regelungen versprach sie finanzielle Unterstützung. Schwerpunkt werde die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. „Das ist im Sinne aller, die sich für sauberes Grundwasser und den Erhalt der regionalen Landwirtschaft einsetzen“, sagte sie.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. „Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen“, sagte Kasch. Dazu zählen insbesondere die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete (so genannte rote Gebiete). Der Bundesregierung ist es per Verwaltungsvorschrift jetzt möglich, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern soll die Ausweisung der roten Gebiete künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert erfolgen.

BMU: „Ein echter Kraftakt“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze dankte „allen, die mitgeholfen haben, diesen schwierigen Interessensausgleich zu organisieren“. „Das war ein echter Kraftakt“, sagte sie. Sie verstehe, dass die neuen Regeln für viele Landwirte eine Belastung darstellen, so Schulze weiter. „Darum wird die Bundesregierung Fördermittel für Agrarumweltprogramme und Investitionen zur Verfügung zu stellen, um die Betriebe bei dem anstehenden Transformationsprozess zu unterstützen“, sagte sie. Schulze will nun den Dialog mit der Landwirtschaft „konstruktiv fortsetzen“. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher seien die neuen Düngeregeln eine Entlastung. „Denn je sauberer das Grundwasser wird, desto weniger kostet die Trinkwasseraufbereitung, die jeder einzelne Haushalt bezahlen muss“, so Schulze weiter.

Sie gehe davon aus, dass die EU-Kommission nach diesem Beschluss vorerst bereit ist, von einer weiteren Klage gegen Deutschland abzusehen. „Jetzt müssen wir gemeinsam mit den Ländern bis Ende des Jahres eine verursachergerechte und differenzierte Ausweisung der besonders belasteten roten Gebiete schaffen, damit die sonst drohenden Strafzahlungen der EU endlich vom Tisch sind“, sagte Schulze.

Rukwied: „Chancen für notwendige Korrekturen vertan“

Die Verabschiedung der Düngeverordnung im Bundesrat ist aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, kritisierte Rukwied. Bund und Länder hätten die Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt, monierte er. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan“, so Rukwied weiter.

Völlig unverständlich ist nach Auffassung des DBV, dass die Mehrheit der Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung sämtliche fachlich sinnvollen Änderungsanträge abgelehnt und damit die Chancen für eine praxistauglichere Düngeverordnung vertan haben. Die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung. Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der Landwirtschaft zu werben, betonte Bauernpräsident Rukwied.

LsV wertet Umsetzungsverschiebung als "kleinen Erfolg"

„Nach zähem Ringen haben wir in Bezug auf die DüVO einen kleinen Erfolg zu verzeichnen: Die Novellierung der Düngeverordnung wurde zwar verabschiedet, aber die Umsetzung muss erst innerhalb von 9 anstatt 6 Monaten erfolgen, also zum 01.01.2021“, teilte der Vorstand von „Land schafft Verbindung“ Deutschland (LsV) nach der Verabschiedung der Düngeverordnung mit. Dies sei sicher eine Bestätigung ihrer bisherigen Arbeit und sie verschaffe 3 weitere Monate Luft, hieß es weiter. „Leider ist aufgeschoben nicht aufgehoben. Darum müssen wir mit unserer Arbeit weitermachen und eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Bestimmung und Auswertung der Messtellen und eine Düngeverordnung fordern, die nicht die Gesamtschuld auf die Landwirte abwälzt, sondern alle Verursacher adäquat berücksichtigt“, heißt es weiter. LsV hält es für „fraglich“, ob die Landesregierungen die Binnendifferenzierung in dem vorgegebenen Zeitraum umsetzen können. „Unsere Aufgabe ist es nun, an einem Konzept mitzuarbeiten das alle Belange berücksichtigt – die der Umwelt und die der Landwirte. Wenn nötig, werden wir den Klageweg beschreiten“, so der LsV Vorstand.

AbL: „Jetzt zusammen Lösungen zu finden“

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) drängte als Reaktion auf den Bundesratsbeschluss auf eine verursachergerechte Umsetzung. Statements der AbL-Vorsitzenden zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Düngeverordnung. „Die Landesregierungen sind jetzt in der Verantwortung, zusammen mit uns Bauern und mit Wasserwerken und Umweltverbänden bis zum 1. Januar 2021 die notwendigen ausstehenden Regelungen zu treffen“, sagte Martin Schulz, Bauer im Wendland und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Dazu gehören für ihn eine möglichst verursachergerechte Ausweisung von Gebieten und die Festlegung von praxisgerechten und angemessenen regionalen Regelungen.

Scharfe Kritik richtet Elisabeth Fresen, Bäuerin aus Verden/Aller und Bundesvorsitzende der AbL, an einige Vertreter des Bauernverbandes und von „Land schafft Verbindung“: „Wenn jetzt einzelne Interessenvertreter angesichts der Corana-Krise laut in den Medien Überlegungen eines Produktionsstreiks angesichts der Düngeverordnung anstellen, ist das nicht nur unanständig, sondern auch gefährlich. Wir Bäuerinnen und Bauern müssen durch unsere Arbeit im Stall und auf den Äckern die hohe Wertschätzung in der Gesellschaft bewahren“, sagte sie. Wer jetzt mit Drohungen leichtfertig Vertrauen aufs Spiel setze, habe den Ernst der Lage nicht verstanden und handle verantwortungslos, meint Freesen. Gerade die hohe Bereitschaft in der Bevölkerung, der Landwirtschaft praktisch bei der Lebensmittelerzeugung zu helfen, sei eine große Ermutigung für die Arbeit auf den Höfen. „Dafür sind wir dankbar“, so Freesen.

BDM: "Keine zufriedenstellende, aber eine notwendige Entscheidung"

Vor dem Hintergrund, dass Deutschland im Falle einer Nichtzustimmung des Bundesrats in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie jeden Handlungsspielraum an Brüssel verloren hätte und für alle Landwirte im ganzen Bundesgebiet harte, pauschale Regelungen von EU-Seite ohne notwendige Differenzierungen drohten, hält der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) die gefallene Entscheidung für keine zufriedenstellende, aber eine notwendige Entscheidung. Eine hohe Verantwortung, diese Regeln in der Umsetzung bestmöglich, d.h. wissenschaftlich fundiert und praxistauglich auszugestalten, kommt nun auf Bund und Länder zu. „Viel zu lange hat die deutsche Bundesregierung der vergangenen und aktuellen Legislaturperiode zusammen mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsindustrie versucht, die EU-Kommission in Brüssel mit Pauschallösungen auf dem Rücken der gesamten bäuerlich geprägten Landwirtschaft zufriedenzustellen“, kritisiert BDM-Vorsitzender Stefan Mann. Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020 müsse es den Ländern gelingen, die Binnendifferenzierung umzusetzen und die Messstellenproblematik zumindest weitgehend zu lösen. „Es ist ein Armutszeugnis, dass es so viel Druck von der Straße gebraucht hat, damit das immerhin nun in Angriff genommen wird“, sagte Mann.

NRW sieht sich gut vorbereitet

In Nordrhein-Westfalen tritt am kommenden Dienstag, die neue Landesdüngeverordnung in Kraft, die die roten Gebiete mit einer Binnendifferenzierung neu ausweist. Dabei ist der Anteil der roten Gebiete in NRW deutlich auf nur noch 19,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen geschrumpft. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) äußerte sich daher recht optimistisch zur Verabschiedung Bundes-Düngeverordnung im Bundesrat: " In Nordrhein-Westfalen sind wir wie zugesagt vorbereitet und gehen voran. Mit der Anfang kommender Woche in Kraft tretenden neuen Landesdüngeverordnung sehen wir uns gut gerüstet. Damit verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren konkrete Flächen, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen. Wir werden unsere Expertise und die mit unser Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen. Durch eine zielgenaue, effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern", sagte Heinen-Esser.

Hessen: „Wichtiger Aufschub für Düngeregeln“

Hessen hatte mit dem Saarland den Kompromiss für den Aufschub der Maßnahmen in den roten Gebieten auf den 1.1.2021 auf den Weg gebracht. Entsprechend erleichtert äußerte sich die Hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne): „Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung mit der EU geeinigt hat, dass die neuen Regelungen der Düngeverordnung in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Damit verschaffen wir den Landwirtinnen und Landwirten Luft,“ so Hinz. Dies betreffe vor allem die Regelungen zur Reduzierung der Düngung und Sperrfristen für die Ausbringungen von Gülle und Festmist. Darüber hinaus muss auch die Neuausweisung der durch Nitrat und Phosphat gefährdeten Gebiete erst zum 1. Januar 2021 durch die Länder erfolgen.

„Wir dürfen aber trotz der Corona-Krise den Grundwasserschutz nicht aus dem Blick verlieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir an diesem Freitag im Bundesrat die Düngeverordnung im Grundsatz mit neuen verbesserten Vorgaben beschlossen haben. Damit sorgen wir für den Schutz des Grundwassers vor Nitrat und schützen unsere Flüsse und Bäche vor zu hohen Phosphat-Einträgen. Nur so können wir die enormen Strafzahlungen abwenden, die aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens an die EU zu zahlen gewesen wären,“ ergänzte Hinz.

Thüringen: „Es war der einzige Weg“

Auch Thüringen hat im Bundesrat der Düngeverordnung zugestimmt. „Es war der einzige Weg, im EU- Vertragsverletzungsverfahren zur mangelhaften Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Strafzahlungen abzuwenden“, sagte Thüringens Agrarminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). „Das grundsätzliche Inkrafttreten der Düngeverordnung ermöglicht dennoch, dass das Grundwasser effektiver geschützt wird. Beim Bund machen wir uns weiter dafür stark, dass Thüringens Interessen bei der Binnendifferenzierung zur Ausweisung der roten Gebiete berücksichtigt werden“, erklärte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne).

Bayern lehnte Düngeverordnung ab

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Bayern habe nichts Unmögliches gefordert und Anträge im Sinne der Umwelt und der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gestellt, so Kaniber. „Dass unsere Argumente dennoch seit Monaten vom Bund beiseite gewischt wurden und auch im Bundesratsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, hat uns letztlich keine andere Wahl gelassen als der Düngeverordnung nicht zuzustimmen“, sagte Kaniber. Auch der Antrag Bayerns die geplanten Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage zu verlängern, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, sei „das Mindeste“, so Kaniber weiter. Bayern wolle nun bei der Ausweisung der Roten Gebiete schnell vorankommen und die Regelungen praxisgerecht umsetzen.

Rheinland-Pfalz hat Düngeverordnung nicht zugestimmt

Auch der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) stellte seine Ablehnung der Düngeverordnung im Bundesrat heraus. „Die Bauernproteste der letzten Wochen waren ein klares Warnsignal und es hätte der Politik gut zu Gesicht gestanden, diese nicht einfach zu übergehen“, sagte Wissing. Die Bäuerinnen und Bauern sähen sich durch die pauschale 20%-Düngekürzung in ihrer Existenz bedroht. Auch für die rheinland-pfälzische Landesregierung sei sauberes Wasser für die Bürgerinnen und Bürger nicht verhandelbar. „Allerdings ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, dass eine pauschale 20% Reduktion der Düngung die einzig mögliche Antwort darauf ist“, sagte er. Wissing prognostizierte als Folge einen beschleunigten Strukturwandel, ein Sterben weiterer Höfe sowie eine Schwächung der ländlichen Räume. „Die Bundesregierung, die sonst so gerne davon redet, wie sehr ihr die bäuerliche Landwirtschaft am Herzen liege, hat genau dieser einen schweren Schlag versetzt“, sagte Wissing.

Schleswig-Holstein stellt neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement vor

Der Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein Jan Philipp Albrecht (Grüne) sagte: „Jetzt herrscht endlich Planungs- und Rechtssicherheit bei der Düngeverordnung“. Das Land Schleswig-Holstein hätte sich in Einzelfragen zwar noch eine andere Ausgestaltung der Düngeverordnung gewünscht, unabhängig davon werde das Land die Anforderungen jetzt jedoch zügig und fachgerecht umsetzen.

Albrecht stellte dafür ein neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement vor. Landwirtinnen und Landwirte können ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Mio. €, das sind jährlich 1,6 Mio. €.

Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie z.B. Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter gefördert, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.

Niedersachsen: „Noch viel für die Landwirtschaft herausgeholt“

„Wir haben viel für die Landwirtschaft und den Wasserschutz herausgeholt“, erklärte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU). Man sei froh, dass Berlin und Brüssel nach intensiven Verhandlungen auf den niedersächsischen Weg eingeschwenkt seien. „Dennoch hätten wir uns mehr Zeit für eine weitere Ausdifferenzierung in der Verwaltungsvorschrift zum Beispiel in Bezug auf Wasserschutzkooperationen gewünscht“, so Otte-Kinast.

Mecklenburg-Vorpommern: „Die Zustimmung des Bundesrates war alternativlos“

„Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte Dr. Till Backhaus (SPD), Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern. Die jetzige Verordnung sei „die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene“, so Backhaus weiter.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln, so Backhaus weiter. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Baden-Württemberg: „EU muss Zusage der Umsetzung am 1. Januar 2021 einhalten“

Baden-Württembergs schwarz-grüne Landesregierung spielte eine entscheidende Rolle im Schlusspoker um die Verabschiedung der Düngeverordnung. „Ich erwarte nun vom Bund, dass wir die gewonnene Zeit dafür nutzen, regionale Lösungen zu finden, die der Landwirtschaft nicht zusätzlich Steine in den Weg legen“, sagte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU). Grund für die Zustimmung des Landes sei das Vermeiden der Strafzahlungen gewesen. Die Strafzahlungen hätten für den Haushalt des Landesagrarministeriums eine Belastung von rund 40 Millionen Euro im Jahr nach sich gezogen, informierte Hauk. „Konkret hätte dies zur Folge gehabt, dass ganz erhebliche Teile der Maßnahmen aus der zweiten Säule nicht mehr hätten angeboten werden können. Nicht zuletzt diese Abwägung hat mich mit zur getroffenen Entscheidung bewogen“, sagte Hauk.

Unabhängig davon werde nun im Land weiterhin intensiv an der Binnendifferenzierung gearbeitet, um auch in den roten Gebieten noch grüne Bereiche im Laufe des Jahres herauszuarbeiten. „Bereits für dieses Jahr ist es gelungen, im Rahmen eines Zwischenschrittes durch neue Abgrenzungs- und Differenzierungsschritte die roten Gebiete von bislang rund 9 Prozent auf etwa 6 Prozent zu reduzieren“, betonte Hauk.

Brandenburg: „, Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang bringen“

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) sagte: „Wir müssen festhalten: Es gab keinen politischen Spielraum mehr, die Verabschiedung der Düngeverordnung zu verschieben. Es standen nicht nur die Strafzahlungen von rund einer Milliarde Euro im Raum. Es hätte – allein von der EU-Kommission verhängte – verschärfte Auflagen gegeben, wie in Deutschland mit Wirtschaftsdüngern umzugehen ist. In Brandenburg sind weniger als 3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sog. rote Gebiete mit Beschränkungen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dies erklärt sich u. a. aus dem im Vergleich mit Niedersachsen oder Schleswig-Holstein niedrigen Tierbesatz in Brandenburg. Wir wollen an der in Brandenburg gewählten Methode der Binnendifferenzierung von Grundwasserkörpern auch in Zukunft festhalten, dafür setzen wir uns in den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen ein. Ziel für uns muss es sein, wie von Brandenburg auch bisher schon verfolgt, Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen.“

Saarland: Erleichtert über den Kompromiss

Mit Erleichterung hat der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, der saarländische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Reinhold Jost (SPD), auf die Zustimmung des Bundesrates zur geänderten Düngeverordnung reagiert. „Der Einsatz des Saarlandes hat sich gelohnt. Es ist uns gelungen, Gewässerschutz und Landwirtschaft wieder in Übereinstimmung zu bringen und nicht gegeneinander auszuspielen. Wir haben mit dieser Bundesrats-Entscheidung Glaubwürdigkeit gegenüber der EU bewiesen, die drohenden Strafzahlungen abgewehrt und damit in Krisenzeiten auch Handlungsfähigkeit gezeigt. Wir haben zudem wichtige Zugeständnisse der EU-Kommission erreicht. Dafür gebührt auch der Bundesregierung, namentlich dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium, ein herzlicher Dank“, sagte Jost.

Spiering (SPD MdB): „Weniger Gülle – mehr Gewässerschutz“

„Es stand bis zuletzt Spitz auf Knopf, ob die Bundesländer den Mut für eine zukunftsweisende Agrarpolitik aufbringen können. Deutschland wurde verklagt und verurteilt, weil die rechtlichen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie seit Jahrzehnten verletzt wurden. In etlichen, vor allem viehintensiven Regionen wird mittelfristig kein sauberes Wasser mehr geschöpft werden können, wenn der Nitrateintrag durch die Gülle nicht reduziert wird. Nun hat der Bundesrat die Chance genutzt, die begangenen Fehler zu korrigieren. Dies war eine kluge Entscheidung“, sagte Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsentscheidung anlässlich der Entscheidung.

Hocker (FDP MdB): „Was heute falsch ist, wird in einem Jahr nicht richtig sein“

"Der Bundesrat unterstützt mit seiner Zustimmung das unsägliche Zeitspiel der Regierung. Denn was heute falsch ist, wird in einem Jahr nicht richtig sein: Die verabschiedete Düngeverordnung weist nach wie vor zahlreiche fachliche und rechtliche Mängel auf. Es ist deshalb richtig und ein gutes Signal gegenüber den Landwirten als auch den Bauern-Protesten der vergangenen Monate, dass Bundesländer mit FDP-Regierungsverantwortung dem Druck standgehalten und der Düngeverordnung nicht zugestimmt haben“, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker.

Ostendorff (Grüne MdB): „Tierhaltung an die Fläche binden“

Zur beschlossenen Novelle der Düngeverordnung erklärte Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen Bundestagsfraktion: „Es ist gut, dass die Bundesländer den Weg für eine novellierte Düngeverordnung frei gemacht haben“. Die drohenden Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag könnten so erstmal abgewendet werden. „Die Verordnung bleibt jedoch ein Minimalkonsens zwischen EU-Kommission und Bundesregierung. Inwiefern die Maßnahmen ausreichen werden, um die Nitratbelastung in unseren Grundwässern zu stoppen, muss sich erst noch zeigen.“ Der jetzt gefundene Kompromiss sei nicht optimal. Darunter leiden insbesondere diejenigen Betriebe, die bereits jetzt gut wirtschaften. „Für einen echten Schutz des Grundwassers braucht Deutschland eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik. Das bedeutet eine Reduzierung der Tierdichte in den Intensivtierhaltungsregionen und eine Bindung des Tierbestandes an die Fläche“, so Ostendorff weiter.

Protschka (AfD MdB): "Schlag ins Gesicht der bäuerlichen Landwirtschaft"

"Die erneute Verschärfung der Düngeverordnung ist ein Schlag ins Gesicht für die heimische bäuerliche Landwirtschaft. Die beschlossenen Maßnahmen sind unverhältnismäßig und gefährden die wirtschaftliche Existenz von zehntausenden bäuerlichen Betrieben. Es wird zu Humusabbau und einem Verlust der Bodenfruchtbarkeit kommen“, sagte der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, sich auf EU-Ebene für ein Moratorium der EU-Nitratrichtlinie einzusetzen. Das deutsche Messstellennetz müsse grundlegend überarbeitet werden und auf eine statistisch-valide und repräsentative Grundlage gestellt werden. „Außerdem fordern wir, dass die Maßnahmen von 2017 wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit überprüft werden", so Protschka.

WLV-Präsident Beringmeier: „Müssen das Beste daraus machen!“

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) befürchtet angesichts der vom Bundesrat beschlossenen Änderung des deutschen Düngerechts spürbare Einschnitte für die landwirtschaftliche Praxis. „Jetzt kommt es darauf an, den Blick nach vorne zu richten und notgedrungen das Beste aus der schwierigen Situation zu machen, d.h. bei der anstehenden Klärung von Detailfragen möglichst sinnvolle Lösungen zu finden“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband begrüßte, dass es immerhin gelungen ist, Verschärfungen in nitratbelasteten Gebieten, wie das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und die Reduzierung der maximal zulässigen Stickstoffdüngung um 20 Prozent, erst zum 01.01.2021 in Kraft treten zu lassen. Für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten darüber hinaus jedoch bereits ab 01.04.2020 neue Dokumentationspflichten und schärfere Abstandsauflagen zu Gewässern.

BBV-Präsident Heidl: „Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“

"Mit der heutigen Entscheidung wurden völlig praxisferne Regelungen in Gesetzesform gegossen. Meine Berufskollegen und ich sind maßlos enttäuscht, dass viele wichtige Sachargumente im gesamten politischen Prozess schlicht ignoriert wurden. Dass die Entscheidung in der momentanen Situation sogar vorgezogen wurde, ist ein Skandal. Diese Verschärfung schadet der regionalen Landwirtschaft massiv und gleichzeitig schadet es Umwelt und Klimaschutz, wenn z. B. über einen Wegfall der Sommerdüngung vor der Zwischenfrucht zukünftig der bisher mögliche Erosionsschutz, die Unkrautunterdrückung und die Humusbildung wegfallen. Außerdem ist durch die neuen Regeln eine ausreichende Versorgung von Gemüse-, Getreide- und Futterpflanzen mit Nährstoffen nicht mehr gewährleistet." Der Bauernverband wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch die nötigen Korrekturen zu erreichen. Ziel ist weiterhin eine Düngeverordnung, die praktikabel für die Landwirte ist und gleichzeitig Gewässer und Grundwasser schützt“, sagte der Bayerische Bauernverbandspräsident Walter Heidl.

Der Bayerische Bauernverband werde in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband und den anderen Landesbauernverbänden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch die nötigen Korrekturen zu erreichen. „Ziel ist weiterhin eine Düngeverordnung, die praktikabel für die Landwirte ist und gleichzeitig Gewässer und Grundwasser schützt“, sagt Heidl.

Schwarz: „Kaum zu bewältigende Bürde“

Nach Einschätzung des Bauernverbandes Schleswig-Holstein war eine Änderung im Düngerecht nach der Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof unausweichlich. „Folgenschwer bleibt“, so Werner Schwarz, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, „dass die Bundesregierung sich gegenüber Brüssel frühzeitig auf eine pauschale Reduzierung der Düngung festgelegt hatte. Daraus ergibt sich für viele landwirtschaftliche Betriebe eine schwere, kaum zu bewältigende Bürde“, sagte Schwarz. Der in letzter Minute mit Brüssel ausgehandelte Kompromiss, die strengen Regelungen in den roten Gebieten erst ab dem 1.1.2021 anzuwenden, sorge dafür, dass das Verbot der Herbstdüngung erst ab Herbst 2021 einzuhalten ist und verschaffe Zeit für die wichtige Aufgabe der Binnendifferenzierung.

TBV: „Fachlicher Irrweg – Verschiebung greift zu kurz“

Der Thüringer Bauernverband (TBV) sieht in der vom Bundesrat verabschiedeten Bundesdüngeverordnung einen fachlich nicht zu begründenden Irrweg „Wir können durch die pauschale Deckelung und verengte Ausbringungszeiten für Wirtschaftsdünger unsere Pflanzen nicht mehr ausreichend ernähren. Diese Radikalität der Bundesdüngeverordnung widerspricht jeden fachlichen Erkenntnissen in der Pflanzenernährung und wird zu schlechteren Ernten führen“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. Hinzu komme, dass in vielen Fällen die Landwirtschaft als Verursacher der Nitratbelastung nicht ausgemacht sei und regionale Besonderheiten, wie die geringer Niederschlagsmengen oder der niedrige Tierbesatz in Thüringen, keine ausreichende Berücksichtigung fänden. Auch der Verschiebung der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung durch die EU-Kommission auf den 1. Januar 2021 als Reaktion auf die Corona-Krise greift aus Sicht des TBV zu kurz.

Wendorff: „Die verbleibende Zeit intensiv nutzen“

Mit Händen und Füßen hatten sich die Brandenburger Landwirte gegen die neue Düngeverordnung gewehrt. „Was wir als Bauernverbände erreicht haben, ist eine Fristverlängerung. Auf mehr wollten sich die politischen Akteure angesichts der drohenden Strafzahlungen der EU nicht einlassen.“, erklärte Brandenburgs Bauern-Präsident Henrik Wendorff. Zur Neuabgrenzung der Roten Gebiete fordert der LBV Landwirtschaftsminister Vogel zu einer vernünftigen und verursacherbezogenen Abgrenzung mit Augenmaß auf. Die Landwirte müssten die verbleibende Zeit intensiv nutzen, um ihre Gülle- und Festmist-Lagerkapazitäten zu erweitern und neue Technik anzuschaffen, die den höheren Anforderungen genügt. Hier erwartet der LBV, dass die Genehmigungsverfahren schnell und unkompliziert laufen und die Fördersätze deutlich angehoben werden. „In Brandenburg wären Änderungen in der Düngeverordnung nicht nötig gewesen.“, so Wendorff.

Sachsens Landwirte begrüßen Fristverschiebung

Sachsens Landwirte registrierten mit Genugtuung, dass Sachsen sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten hat. „Mit dieser indirekten Ablehnung der Düngeverordnung kommt die Sächsische Landesregierung auch ihrem Wort nach, welches uns Landwirten Ministerpräsident Michael Kretzschmer zur Demonstration gegeben hat“, hieß es beim Sächsischen Landesbauernverband (SLB). Die vereinbarte Verschiebung der Inkraftsetzung der Düngeverordnung auf den 01.01.2021 ermöglicht es uns, alle Gestaltungsspielräume für die Ausweisung der „roten Gebiete“ noch zu nutzen.

Der SLB e. V. hat im Februar ein Fachgutachten zur Überprüfung der sächsischen Messstellen in Auftrag gegeben. „Mit Hilfe deren Ergebnisse werden wir die Umsetzung der Düngeverordnung im Freistaat Sachsen aktiv gestalten“, so der SLB. Ziel müsse es dabei sein, eine verursacherbezogene Ausweisung von „roten Gebieten“ zu erreichen. Gleichzeitig müsse es auch zu einer Überprüfung aller Messstellen im Freistaat Sachsen kommen.

Hartelt: „Fristverlängerung behebt keine inhaltlichen Fehler“

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, kritisiert die Verabschiedung der erneuten Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat: „Es ist bezeichnend, dass der Bundesrat einer Verordnung zustimmt, gleichzeitig deren inhaltlichen Mängel und die schwere Umsetzbarkeit für die Landwirtschaft in einer Entschließung moniert.“ Dies zeige, dass die Länderkammer sehenden Auges einem mit Fehlern behafteten Regelwerk zugestimmt habe mit gravierenden Auswirkungen auf die Betriebe.

Ausdrücklich bedankt sich der BWV-Präsident beim rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, der die Düngeverordnung im Bundesrat abgelehnt hat, für dessen Unterstützung. Jetzt müsse die Landesregierung gemeinsam mit dem Berufsstand rechtzeitig die sogenannte Binnendifferenzierung, bei der das Verursacherprinzip in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten Berücksichtigung findet, abschließen. Dadurch werde zumindest sichergestellt, dass Verschärfungen bei der Düngung nur dort zum Tragen kommen, wo die Landwirtschaft auch tatsächlich in der Verantwortung ist. Die sei eine Frage der Gerechtigkeit, so Hartelt abschließend.

Kurreck (MV): „Es wird schwieriger Lebensmittel zu produzieren“

Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sind von der heutigen Entscheidung des Bundesrates enttäuscht. Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu: „Es muss jedem klar sein, dass es für die Landwirte künftig schwieriger wird, Lebensmittel in der bisherigen Qualität und Menge zu produzieren. Die aktuelle Corona-Krise zeigt uns jedoch gerade, wie wichtig es ist, für die Versorgung der Bevölkerung auf regional erzeugte Lebensmittel zurückgreifen zu können. Diesen Aspekt haben die Politiker bei ihrer heutigen Entscheidung nicht berücksichtigt.“

Als Problem sieht der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern vor allem die noch ausstehende Binnendifferenzierung in den sogenannten „Roten Gebieten“. Hier müssen Bund und Länder bis zum Jahresende neue, einheitliche Verwaltungsvorschriften erarbeiten. „Wir haben diesbezüglich sehr hohe Erwartungen an Minister Backhaus und seine Mitarbeiter. Es ist jetzt seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Landwirten in anderen Bundesländern nicht benachteiligt werden“, sagte Kurrek.

IVA: „Mineraldünger leisten wichtigen Beitrag“

Industrieverband Agrar (IVA) kommentierte die Verabschiedung der Düngeverordnung im Bundesrat so: „Wir unterstützen das grundlegende Ziel der Düngeverordnung, die Nährstoffeffizienz im Pflanzenbau weiter zu steigern und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Unsere Gewässer zu schützen und die Luftqualität zu verbessern sind notwendige Anliegen. Hocheffiziente und gut dosierbare Mineraldünger können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Ausweitung der Pflicht zum Einsatz von Inhibitoren bei harnstoffhaltigen Düngemitteln, wie von uns vorgeschlagen, hätte diese Zielsetzung zusätzlich unterstützt“, Hans-Jürgen Müller, Vorsitzender des Fachbereichs Pflanzenernährung im IVA.

NABU: „Chance verpasst, das Problem an der Wurzel zu packen“

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger geht die beschlossene Düngeverordnung nicht weit genug. "Bund und Länder springen mit den Verschärfungen grade so weit, dass die millionenschweren Strafzahlungen an Brüssel abgewendet werden. Was sie jedoch verpassen, ist die Chance, das Problem der Überdüngung an der Wurzel zu packen: Die in Teilen Deutschlands zu intensive Tierhaltung muss verringert werden. Entscheidend ist, die Zahl der gehaltenen Schweine, Hühner und anderer Tiere pro Hektar klar zu begrenzen, mit zusätzlichen Obergrenzen für jeden Landkreis. Zusätzlich muss eine Hoftor-Bilanz für jeden Betrieb kommen, die klar macht wie viele Nährstoffe in einen Betrieb hineingehen und wie viele ihn verlassen - ohne Bilanzierungs-Tricks. Wir müssen jetzt den Diskurs führen, wie eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland aussehen muss - mit fairen, ehrlichen Lösungen nach dem Verursacherprinzip sowie Planungssicherheit für alle Landwirte. Das Ende der Nitrat-Krise, die unser Grundwasser gefährdet und schwere Schäden in der Pflanzen- und Tierwelt hinterlässt, ist seit zwei Jahrzehnten überfällig", sagte Krüger.

BUND: Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung jetzt umsetzen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Düngeverordnung. „Die Corona-Krise wird vorbeigehen, doch der Schutz unserer Umwelt und damit auch unseres Grundwassers wird auch danach noch gesellschaftlich bedeutsam sein“, sagte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Der BUND fordert nun, sich auch beim Gewässerschutz am Verursacherprinzip zu orientieren. Die versprochene Bauernmilliarde der Bundesregierung sollte daher aus Sicht des BUND vor allem in Beratung und verbesserte Ausbringungstechnik auf den Höfen und nicht in den Aufbau weiterer Güllelager gesteckt werden.

Auch der beschlossene Verordnungsentwurf werde das Problem im Grundsatz nicht dauerhaft lösen können. „Dafür braucht es strukturelle Lösungen jenseits des Düngerechts. Zum Beispiel muss die Zahl der Tiere an die Fläche gebunden werden“, sagte Brandt. Die Nutztierhaltung und auch der Ackerbau seien so umzubauen, dass sie den gesellschaftlichen Erwartungen an Tierwohl, Klima- und Umweltschutz entsprechen. Darum ruft der BUND die Politik dazu auf, sich intensiv mit den sehr guten Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung auseinanderzusetzen, anstatt diese weiter zu ignorieren.

DNR: „Beschlüsse konsequent und konstruktiv umgesetzen“

„Wir bezweifeln weiterhin, dass die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Nitrat-Überschüsse in der Landwirtschaft wirksam und verursachergerecht zu reduzieren“, sagte Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR). Der Verband erwarte von allen Akteuren in Landwirtschaft und Politik, dass in dem weiteren Prozess - auch bei der Neuausweisung der sogenannten Roten Gebiete – „weitere Störfeuer unterbleiben und die heutigen Beschlüsse konsequent und konstruktiv umgesetzt werden

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