Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Deutsche Umwelthilfe zeigt Bundesregierung wegen Wasserverschmutzung an

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) hat eine Grundsatzklage für „Sauberes Wasser“ gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Nitrat-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter werde an 27,7 % der Messstationen deutlich überschritten, so die Umweltschützer.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) hat eine Grundsatzklage für „Sauberes Wasser“ gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Nitrat-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter werde an 27,7 % der Messstationen deutlich überschritten, so die Umweltschützer. Auch das 2017 geändertes Düngerecht reiche nicht aus, die zu hohe Nitratbelastung des Grund- und Oberflächenwassers ausreichend zu reduzieren.

 

Unter allen 28 EU-Staaten weise Deutschland die zweithöchste Belastung des Grundwassers durch Nitrat auf, so die DUH weiter. Seit über 25 Jahren versage die deutsche Politik und schütze das Wasser nicht vor Belastung durch die industrielle Landwirtschaft.



Die Klage gegen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe man daher am 31. Mai 2018 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18), wie die DHU erst am Dienstag bekanntgab. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2018 wurde die Klage nun ausführlich begründet.

 

Die Klage richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell geltende „Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“. Deutschland ist verpflichtet, ein solches Aktionsprogramm aufzustellen und hat dies auf der Basis von Paragraph 3a des Düngesetzes (DüngeG) durch verschiedene gesetzliche Regelungen im Düngerecht getan. Nach Ansicht der DUH ist das geltende Düngerecht aber auch nach der Novelle ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers und der Gewässer so weit zu reduzieren, dass die Ziele der Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG eingehalten werden.



Ziel der Klage ist es, so schnell wie möglich einen rechtmäßigen Zustand zu schaffen. Dazu bedarf es einer Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms und damit des deutschen Düngerechts.



Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Deutschland vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie dokumentiere die jahrzehntelangen Versäumnisse der deutschen Agrarpolitik. „Die deutsche Agrarpolitik hat auf Intensivierung der industriellen Tierhaltung statt auf eine flächengebundene naturnahe Landwirtschaft gesetzt. Zu den dramatischen Folgen gehören der massiv gestiegene Eintrag von Stickstoff aus Düngung, Gülle und Massentierhaltung in Grund- und Oberflächengewässer. Die Konsequenzen sind die Schließung von Brunnen zur Trinkwassergewinnung, ein ständig steigender technischer und finanzieller Aufwand zur Trinkwasseraufbereitung und die Überdüngung sensibler Ökosysteme wie Seen, Flüsse und Küstengewässer“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.



DBV kontert: Neues Düngerecht muss erst Wirkung entfalten

 

DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisierte am Dienstag in einer ersten Reaktion die Umwelthilfe scharf. „Die Klage der DUH ignoriert die massiven Verschärfungen der neuen Düngegesetzgebung. Das Düngerecht wurde zum 1. Januar 2018 mit dem neuen Düngegesetz, der neuen Düngeverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung bereits umfangreich nachgebessert. Die damit verbundenen Einschränkungen der Düngung, die Ausweitung von Sperrfristen oder die Vorgaben zur Einarbeitung von Dünger werden jetzt umgesetzt“, sagte er.

 

Die Effekte im Grundwasser würden erst allmählich messbar sein. „Wir müssen hier in Dekaden rechnen, um Ergebnisse verifizieren zu können. Mittelfristig gehen wir von Verbesserungen aus. Überdies benötigen wir endlich ein Messstellennetz, das europaweit einheitlich und damit auch vergleichbar wäre, was auch die EU-Kommission fordert.“

 

Rukwied betonte, dass die Landwirte den Schutz der Umwelt ernst nehmen. Dies dokumentiere man mit der jüngst veröffentlichten Ackerbaustrategie, in der sich der DBV auch dazu verpflichtet habe, Pflanzen noch präziser zu ernähren und Nährstoffsalden zu reduzieren.“

 

Hofreiter freut sich

 

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Seine Schadenfreude kann Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen, nicht verbergen: „Diese Klage hat die Bundesregierung sich selbst eingebrockt. Denn das Alibiprogramm der Bundesregierung zum Gewässerschutz wird unser Grundwasser und unsere Bäche nicht vor der Gülle- und Düngerflut aus der Agroindustrie schützen. Nach der EU-Kommission ist die DUH schon der zweite Kläger gegen die Bundesregierung in der Sache, das müsste eigentlich ein Weckruf für die Ministerinnen Schulze und Klöckner sein.“

 

Die Bundesregierung müsse endlich entschieden gegen die Nitrat-Einträge vorgehen, meint der Politiker. Die Interessen der industriellen Massentierhalter dürften nicht über dem Gewässerschutz stehen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.