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Deutschland plant keine Notfallzulassung für Neonikotinoide

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weist darauf hin, dass es keine Notfallzulassung für Neonikotinoide in Rüben beantragt hat. Dies sei auch nicht geplant.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bislang keine Notfallzulassung für die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam erteilt, teilt das BMEL gegenüber top agrar mit. Es lägen auch keine Informationen vor, dass das BVL beabsichtigt, eine derartige Notfallzulassung zu erteilen, heißt es weiter.

Das BMEL berichtigt damit eine Meldung des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes Zuckerrücke (LIZ), den top agrar gestern zitiert hatte. Darin hieß es, auch Deutschaland habe auf EU-Ebene Notfallzulassungen für den Einsatz von Neonikotinoiden in Rüben für die Aussaat 2019 beantragt.

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Wegen des Verbots der neonikotinoiden Beizen auf EU-Ebene gibt es zur kommenden Saison keinen Beizschutz mehr gegen Blattläuse, Moosknopfkäfer am Blatt und Rübenfliegen. Dadurch steigt die Gefahr von Viruserkrankungen in Rüben stark an. Daher haben mehrere Mitgliedstaaten der EU Notfallzulassungen für den Einsatz von Neonikotinoide für die Aussaat 2019 beantragt. Bislang liegen bereits Genehmigungen z.B. für Tschechien, Ungarn, Kroatien und Polen vor. Für Belgien ist Anfang November die Zulassung mit der Auflage einer fünfjährigen Anbaupause erteilt worden.

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