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Bundesregierung

"Zulassung und Kontrolle bei Pflanzenschutzmitteln funktionieren"

Die Bundesregierung vertraut voll auf die staatliche Zulassungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln. Eine Gefährdung von Mensch und Natur kann sie ausschließen.

Lesezeit: 6 Minuten

Um Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, werden Pflanzenschutzmittel nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zugelassen und für mögliche Rückstände in Lebensmitteln rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene festgesetzt, die zuvor auf ihre toxikologische Akzeptanz geprüft wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Weiter heißt es, dass Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln so niedrig wie möglich festgesetzt werden und so, dass Rückstände in dieser Höhe gesundheitlich unbedenklich für Verbraucher seien.

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Eine Überprüfung der wissenschaftlichen Aussagen der angeführten Publikationen einschließlich der darin zitierten Referenzen erfolge durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Deren Ergebnisse würden erforderlichenfalls bei der gesundheitlichen Risikobewertung auf die Gesundheit, insbesondere von Kindern, Föten und Embryos sowie auf die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern, berücksichtigt.

Aus dem Fragenkatalog der Grünen

Setzt sich die Bundesregierung im Zulassungsverfahren dafür ein, dass Risiken durch Mehrfachrückstände systematisch und umfassend berücksichtigt werden?

Das für die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständige BfR berücksichtigt systematisch mögliche Risiken durch Mehrfachrückstände im Rahmen seiner Aufgaben in den Zulassungsverfahren. Seit vielen Jahren werden vom BfR dazu eine Reihe von Forschungsaktivitäten durchgeführt und publiziert.

Befürwortet die Bundesregierung die Einführung eines Summengrenzwerts für Rückstände verschiedener Pestizidwirkstoffe in Lebensmitteln?

Grundsätzlich sind Summenhöchstgehalte für einzelne Lebensmittel nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht sinnvoll. Die Aufnahme von Pflanzenschutzmittel-Rückständen mit der Nahrung erfolgt über eine Vielzahl verschiedener Lebensmittel. Summenhöchstgehalte für einzelne Lebensmittel wären somit wirkungslos. Für einzelne Gruppen von Wirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und für welche Forschungsergebnisse auch auf ein hohes kumulatives akutes Risiko für Verbraucher hindeuten, kann aber nach wissenschaftlicher Wertung durch das BfR die Einführung von Summenhöchstgehalten sinnvoll sein. Der Sachverhalt ist im Einzelfall zu entscheiden.

Wie viele Pestizide wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Nutzung im Lebensmittelbereich zugelassen?

Das Pflanzenschutzgesetz von 1968 schrieb erstmals in der Bundesrepublik Deutschland ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vor. Zuvor gab es ein freiwilliges Anerkennungsverfahren. Die so genannte Indikationszulassung wurde mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes 1986 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Erst seit dieser Zeit werden mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auch dessen Indikationen festgelegt, d. h. gegen welchen Schadorganismus und in welcher Kultur es eingesetzt werden darf.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel; Stand ist jeweils Anfang Dezember jeden Jahres beginnend 1993. Die Zahlen umfassen nur Grundzulassungen; identisch zusammengesetzte Vertriebserweiterungen sind nicht berücksichtigt:

Welche Pestizide sind derzeit bei der Lebensmittelproduktion und -lagerung zugelassen?

Mit Stand vom 4. September 2019 sind in Deutschland im Vorratsschutz 21 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Diese Pflanzenschutzmittel umfassen 12 Wirkstoffe aus den Wirkungsbereichen Insektizid, Akarizid und Rodentizid. In der landwirtschaftlichen Lebens- und Futtermittelgewinnung sind 817 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dabei kommen 277 Wirkstoffe zum Einsatz. Die Mittel decken die Einsatzgebiete Acker-, Gemüse,- Hopfen, -Obst- und Weinbau sowie Grünland und alle Wirkungsbereiche ab.

Identisch zusammengesetzte Vertriebserweiterungen, die unter anderen Namen vertrieben werden, sind in dieser Auswertung nicht enthalten.

Nach welchen Rückständen wird untersucht?

Im Jahr 2017 wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch die amtliche Lebensmittel-kontrolle insgesamt 20.202 Lebensmittelproben auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Die Daten verteilen sich auf 202 verschiedene Lebensmittel, die auf insgesamt 1011 Stoffe untersucht wurden (ehemalige) Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Hilfsstoffe, Metabolite und Stoffgemische).

In wie vielen Proben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Chlorpyrifos bei Untersuchungen gefunden?

EU-weit wurden im Jahr 2017 9.887 Proben auf Chlorpyrifos untersucht. In 9.378 Proben wurden keine Rückstände von Chlorpyrifos gefunden. In 486 Proben konnte Chlorpyrifos quantifiziert werden, der Gehalt lag jedoch unter dem Rückstandshöchstgehalt. In 23 Proben überschritt der Gehalt an Chlorpyrifos den Rückstandshöchstgehalt.

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ergebnissen von Urinuntersuchungen auf Chlorpyrifosbelastungen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Ländern?

Aus Deutschland sind keine Untersuchungen von Urin auf Chlorpyrifos bekannt. In einer Studie aus Südtirol1 wurde der Urin von Landwirten auf TCPy (Abbauprodukt von Chlorpyrifos zum Nachweis in Urin) untersucht. Aus den dargestellten Ergebnissen kann lediglich geschlossen werden, dass während der Spritzsaison eine Exposition gegenüber Chlorpyrifos stattgefunden hat. Eine verlässliche Aussage über die tägliche Gesamtexposition der Arbeiter während der Spritzsaison, die dann mit dem gesundheitsbasierten Grenzwert für Chlorpyrifos hätte verglichen werden können, ließ sich nicht treffen.

Wird die Bundesregierung sich im Sinne des Vorsorgeprinzips dem Plan Dänemarks für ein Importverbot bei mit Chlorpyrifos behandelten Lebensmitteln anschließen?

Die EU-Kommission hat unverzüglich nach Veröffentlichung der von ihr beauftragten EFSA-Stellungnahmen im August dieses Jahres Verordnungsvorschläge für die Nichtgenehmigung der Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifosmethyl vorgelegt und angekündigt, direkt nach Nichtgenehmigung einen Vorschlag zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte auf die analytische Bestimmungsgrenze vorzulegen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die zeitnah eingeleiteten Maßnahmen der EU-Kommission im Rahmen des regulären EU-Verordnungsverfahrens vor dem Hintergrund der bereits in 2016 und 2018 erfolgten Höchstgehaltsabsenkungen für die Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl geeignet. Insofern wird ein Importverbot derzeit nicht unterstützt.

Die endgültige Positionsbestimmung der Bundesregierung erfolgt rechtzeitig zum Abstimmungszeitpunkt im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung. Die deutsche Delegation hat dort bereits signalisiert, dass ein Vorschlag der Kommission zur Nichterneuerung der Genehmigung unterstützt werden könnte. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bestehen in Deutschland keine Zulassungen von Chlorpyrifoshaltigen Pflanzenschutzmitteln.

Prüft die Bundesregierung die Einführung einer Besteuerung von Pestiziden in Abhängigkeit von deren Toxizität für Mensch und Umwelt entsprechend einem Toxizitätsbelastungsindikator (toxic load indicator) nach erfolgreichem dänischem Vorbild?

Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren der durchschnittliche Anteil an in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Lebensmitteln aus konventioneller Erzeugung, die Pestizidrückstände enthielten?

Die durchschnittlichen Anteile der in Deutschland untersuchten und an das BVL übermittelten Ergebnisse zu Proben, sowohl aus konventioneller als auch ökologischer Erzeugung, mit und ohne Pflanzenschutzmittelrückständen sind in folgender Tabelle dargestellt:

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren der durchschnittliche Anteil an in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, die Pestizidrückstände enthielten?

Die durchschnittlichen Anteile der in Deutschland untersuchten und an das BVL übermittelten Erkenntnisse zu Proben mit und ohne Pflanzenschutzmittelrückständen in Produkten aus ökologischer Erzeugung sind in folgender Tabelle dargestellt.

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