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Gemeinschaftsfonds Saatgetreide

Dr. Kempf: "Bei Resistenzzüchtung auf gutem Weg"

Warum die Nachbaugebühr für die Pflanzenzüchter so wichtig ist und welche Arbeit sie da rein stecken, schildert Dr. Hubert Kempf.

Lesezeit: 4 Minuten

Landwirte sehen sich zunehmend mit unterschiedlichen umweltpolitischen und klimatischen Herausforderungen konfrontiert. Mit der Entwicklung neuer Getreidesorten versuchen Pflanzenzüchter wie Dr. Hubert Kempf mit diesem stetigen Wandel Schritt zu halten und so Erträge langfristig zu sichern. Bis Landwirte eine neue Sorte in Form von Z-Saatgut erwerben können, vergeht jedoch viel Zeit, informiert der Gemeinschaftsfonds Saatgetreide (GFS).

Dr. Hubert Kempf ist Züchter aus Leidenschaft. Seit 30 Jahren entwickelt er neue Sorten und hat sein Ziel dabei stets im Blick: „Man möchte dem Landwirt bessere Sorten und bessere Produkte zur Verfügung stellen, den Ertrag steigern, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, die Qualität sichern und umweltstabile Sorten züchten.“

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In den vergangenen Jahren wurden bereits große Fortschritte gemacht, so der GFS weiter: So konnte beispielsweise der Einsatz von Fungiziden bis heute deutlich gesenkt werden – ein ökologischer wie ökonomischer Gewinn. Bis es so weit ist und eine neue Sorte auf den Markt kommt, vergeht aber viel Zeit. Mehr als zehn Jahre dauert es von der Kreuzungsplanung bis zum ersten Z-Saatgut der Sorte. Eine lange Zeit, die weite Voraussicht erfordert.

Immer wieder werden Elternsorten miteinander gekreuzt, um gezielt unterschiedliche Eigenschaften zu kombinieren und das bestmögliche Ergebnis zu erhalten. Jährlich nimmt Hubert Kempf etwa 300 bis 1.000 Kreuzungen vor. Von 20.000 bis 30.000 Nachkommen in den ersten Generationen schaffen es durchschnittlich nur zwei Linien bis zur Sortenzulassung, berichtet Kempf aus seiner langjährigen Erfahrung.

Nadelöhr Wertprüfung

Die Wertprüfung durch das Bundessortenamt stellt eine große Hürde auf dem Weg zur Zulassung dar. Nur Sorten, die in ihren Eigenschaften eine klare Verbesserung gegenüber schon bestehenden Sorten darstellen, bekommen grünes Licht. „Die akribische Prüfung der Sorten ist immer ein Qualitätsnachweis. Landwirte erhalten so stetig verbesserte Sorten, die sie in Form von zertifiziertem Saatgut erwerben können“, unterstreicht Dr. Dennis Hehnen vom GFS die Qualitätseigenschaften von Z-Saatgut. Aber auch nach der Zulassung werden die neuen Sorten über weitere Jahre bundesweit und regional geprüft. Wenn sich die Sortenerneut beweisen, werden sie durch die Behörden einzelner Bundesländer zum Anbau empfohlen.

Sorten-Lizenzen sichern Fortschritt

Der Züchtungsaufwand für besonders gesunde Sorten ist aufgrund neuer Anforderungen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen und mit hohen Kosten verbunden. „Jedes Züchtungsunternehmen hat mittlerweile einen Aufwand, der mehrere Millionen beträgt und das muss einfach finanziert werden. Um dies zu gewährleisten, ist es für uns wichtig, dass Landwirte diese für sie geleistete Arbeit auch refinanzieren –über den Kauf von Z-Saatgut oder über Nachbaulizenzen“, erläutert Kempf.

Die Herausforderungen für die Züchtung dürften zukünftig noch steigen. Mit seiner Arbeit legt Kempf dabei schon heute die Basis für die Sorten der Zukunft: „Das Ergebnis der Kreuzungen, die ich gerade plane, werde ich in meinem aktiven Berufsleben leider nicht mehr erleben. Aber zu wissen, dass ich Landwirte mit bestmöglichen Sorten für die Zukunft wappne, erfüllt mich.“

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Nachbauerklärung bis Ende Juni abgeben

Unterdessen erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) alle Landwirte daran, dass die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 sowie Frühjahr 2020 am 30. Juni 2020 endet.

Die Landwirte seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, in dem sie Nachbau betrieben hätten, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen ihr gegenüber Auskunft zu erteilen, stellte die STV fest. Die Zahlungspflicht bestehe unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen beantwortet oder von ihr eine Zahlungsaufforderung verschickt worden sei.

Die STV wies darauf hin, dass sie alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten einräume, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden; auf Grundlage dieser Angaben werde die geschuldete Nachbaugebühr errechnet und die Landwirte erhielten eine Rechnung, die einen späteren Zahlungstermin vorsehe. Werde die Zahlungs- beziehungsweise Rückmeldefrist verpasst, habe das finanzielle und rechtliche Folgen. Unter www.stv-bonn.de könne die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden.

Der Gemeinschaftsfonds Saatgetreide (GFS) ist eine Einrichtung der Abteilung Getreide des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP). Ziel des GFS ist die Qualitätssicherung und -förderung von zertifiziertem Getreidesaatgut sowie die Steigerung des Saatgutwechsels. Zudem informiert der GFS Landwirte, Handel, Beratung und Interessierte zu den vielfältigen Vorzügen von Z-Saatgut.

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