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Pflanzenschutz

DRV prangert fehlende Wissenschaftlichkeit im Insektenschutzgesetz an

Der DRV kritisiert das geplante Insektenschutzgesetz: Es enthalte keine klare Zielsetzung, keine Rücksicht auf Maßnahmen der Bundesländer und viele indirekte Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 31. August 2020 hatte sich der Deutsche Raiffeisenverband auf Bitte des Bundesagrarministeriums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt geäußert. Damals hatte Agrarministerin Julia Klöckner in einem Brief an ihre Kollegin Svenja Schulze auf eine Vereinbarung verwiesen, die betroffenen Landwirte frühzeitig in die Beratungen einzubeziehen.

Mittels Insektenschutzgesetz sollen das Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Sinne des Insektenschutzes verschärft werden. Beschränkungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen dagegen mittels Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführt werden. Diese werden derzeit vom BMEL vorbereitet.

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Zwischenzeitlich hat auch das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf offiziell an die tangierten Verbände versandt und um eine Stellungnahme gebeten.

Der DRV weist in seiner weiteren Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Insektenschutzgesetz darauf hin, dass der Entwurf hinsichtlich des exakten Schutzgutes recht vage bleibt. So gebe es keinerlei Anhaltspunkte, ob Insekten als Arten oder lediglich die schiere Masse geschützt bzw. gefördert werden sollen. Bei einem Großteil der vorgesehenen Änderungen erkennt der Verband keinen unmittelbaren Bezug zum Insektenschutz.

Der Entwurf lasse auch keine Auseinandersetzung mit eben geschaffenen Insektenschutzgesetzen auf Länderebene erkennen. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass mühsam erarbeitete Regelungen „überschrieben“ werden. Einige Vorgaben sollten im entsprechenden Fachrecht untergebracht werden, empfiehlt der DRV.

Gleichzeitig erwarte man von einem Insektenschutzgesetz mehr Engagement für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und für Jedermann sichtbare Verschärfungen bei der Abgabe von Insektiziden an Privatpersonen. Obwohl die Landwirtschaft nur einer unter mehreren Verursachern des Insektenrückgangs ist, fokussiert der vorliegende Entwurf nach DRV-Auffassung fast ausschließlich die Landwirtschaft. Lichtverschmutzung und Bodenversiegelung würden zwar aufgegriffen, konkrete Handlungsvorgaben gebe es allerdings keine.

Weitere Ursachen – wie Infrastrukturmaßnahmen, Landnutzungsänderungen und sterilisierte Privatgärten – blieben komplett unberücksichtigt, kritisiert der Raiffeisenverband in seiner Stellungnahme. Angesichts der erheblichen Unsicherheit bezüglich der Ursachen des Insektenrückgangs und ihres jeweiligen Anteils fehlten wissenschaftliche Ansätze zur Beobachtung und Bewertung von Ursachen und zur Evaluierung der getroffenen Maßnahmen.

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