Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Saat

DSV: Winterweizen CHAPLIN als Eliteweizen eingestuft

Die Düngeverordnung definiert die Obergrenzen der N-Düngung für die unterschiedlichen Backqualitätsgruppen. Bei E-Weizen ist der Bedarfswert mit 260 kg N/ha um 30 kg N/ha höher als bei A-/B-Weizen. Die DSV wirbt in diesem Zuge für ihre Weizensorte CHAPLIN.

Lesezeit: 2 Minuten

Die 2018 für den Vertrieb der Deutschen Saatveredelung AG (DSV) zugelassene Sorte CHAPLIN ist im Zuge der geänderten Düngeverordnung in die Qualitätsklasse E hochgestuft worden, berichtet die DSV. So biete sich dem Landwirt nun die Möglichkeit einer erhöhten N-Düngung und damit die Chance, die proteinsichere Sorte für A-Qualität auch als E-Weizen vermarkten zu können.

Unter der novellierten Düngeverordnung sind die Obergrenzen der N-Düngung für die unterschiedlichen Backqualitätsgruppen definiert (Sollwert). Bei E-Weizen ist der Bedarfswert mit 260 kg N/ha um 30 kg N/ha höher als bei A-/B-Weizen. Dementsprechend kann bei CHAPLIN die N-Düngung um 30 kg/ha erhöht werden. Der Landwirt habe dadurch eine sehr proteinsichere Sorte für die Erzeugung von A-Qualität zu Verfügung, die zudem die Option zur Vermarktung als E-Weizen bietet, heißt es. Im E-Sortiment ist CHAPLIN durch die Umstufung die ertragsstärkste Sorte und die einzige, die mit der Ertragsnote 7 eingestuft ist.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Neue Weizensorten liefern bei gleichen Proteingehalten besseres Backergebnis

Die Zuordnung von Weichweizensorten zu den Qualitätsgruppen E, A, B und C erfolgt seit Mitte der 90er Jahre auf Grundlage von definierten Mindestanforderungen bei den wichtigsten Qualitätseigenschaften. Der Rohproteingehalt zählte seit jeher als Parameter dazu, erklärt die Saatveredelung weiter. Das Bundessortenamt habe nun entschieden, dass der Rohproteingehalt in der Beschreibenden Sortenliste nur noch beschrieben und nicht mehr zur Zuordnung der Sorten zu Qualitätsgruppen verwendet wird.

Hintergrund ist neben der gestiegenen Wichtigkeit der N-Effizienz von Sorten aufgrund der neuen Düngeverordnung, auch die tendenziell abnehmende genetische Korrelation zwischen Backvolumen und Rohproteingehalt. Neuere Weizensorten würden im Vergleich zu älteren Sorten bei gleichen Proteingehalten ein besseres Backergebnis liefern, heißt es.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.