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Kammer NRW

Düngeportal hilft Landwirten bei der Düngung

Ein neues Portal hilft den Bauern aus NRW bei den vielen Dokumentationspflichten der neuen Düngeverordnung. Dazu gibt es Erklärvideos.

Lesezeit: 2 Minuten

Das neue Düngeportal der Landwirtschaftskammer NRW ist seit dem 4. Januar unter www.düngeportal-nrw.de online. Die Web-Anwendung unterstützt Landwirte in NRW dabei, die umfangreichen Dokumentationspflichten der neuen Düngeverordnung zu erfüllen.

Mit der HIT-/ZID-Registriernummer melden sich Nutzer im Düngeportal an. Das Portal greift auf die unterschiedlichen Datenbanken wie ELAN, die HIT-Datenbank und die Wirtschaftsdüngernachweis-Datenbank NRW zurück. Landwirte können ihre Schläge aus dem Flächenverzeichnis importieren und Schlaginformationen, wie zum Beispiel die Bodenart, Humusgehalt und Nitratbelastung, ergänzen.

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Nachdem alle notwendigen Informationen eingegeben sind, berechnet das Programm automatisch den Düngebedarf für Stickstoff und Phosphor sowie für Phosphor auch mehrjährig. Nach der Düngung kann der Landwirt zudem die Höhe der Düngegaben in der Web-Anwendung dokumentieren.

Das Düngeportal wird in Kürze um weitere Anwendungen ergänzt, beispielsweise zur Berechnung des organischen Stickstoffanfalls, des notwendigen Lagerraumes für Wirtschaftsdünger sowie für die Stoffstrombilanz. Die Pflanzenschutzmaßnahmen sollen die Nutzer zukünftig ebenfalls dokumentieren können. Mit der Anmeldung im Düngeportal haben die Landwirte auch Zugang zu agrarmeteorologischen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes in ihrer Region.

Die Entwicklung des Düngeportals durch die Landwirtschaftskammer NRW wurde von der Landesregierung NRW finanziert. Die Nutzung ist für Landwirte kostenlos.

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