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Düngeverordnung: Auch Düngeexperten wollen strengere Regeln

Keine P-Überschüsse auf hoch versorgten Böden, eine direkte Einarbeitung der Gülle und eine sofortige Einführung der Hoftorbilanz – diese und weitere Punkte fordern die Deutsche Gesellschaft für Pflanzenernährung (DGP) und die wissenschaftliche Fachgesellschaft in einer Stellungnahme zur DüngeVO.

Lesezeit: 4 Minuten

Keine P-Überschüsse auf hoch versorgten Böden, eine direkte Einarbeitung der Gülle und eine sofortige Einführung der Hoftorbilanz – diese und weitere Punkte fordern die Deutsche Gesellschaft für Pflanzenernährung (DGP) und die wissenschaftliche Fachgesellschaft in einer Stellungnahme zur DüngeVO. Damit verfolgen sie denselben Kurs, wie die wissenschaftlichen Beiräte für Umwelt, Agrarpolitik und Düngung (siehe top agrar 3/2016, ab Seite 14).


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Grundsätzlich begrüßt die DGP eine Novellierung der DüngeVO. Dabei – so die Wissenschaftler – dürfe es aber nicht nur darum gehen, die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen. Zusätzlich müsse die Verordnung die Einträge von reaktiven Stickstoffverbindungen und Phosphor aus der Landwirtschaft in die Umwelt und damit die stofflichen Risiken der Düngung hinreichend vermindern. Folgende Kernpunkte stehen in der Stellungnahme:


  • Die detaillierte Ermittlung des Düngebedarfes für Stickstoff und Phosphor wird begrüßt. Die „unvermeidlichen“ N-Verluste bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und Gärrückständen sehen die Wissenschaftler aber als problematisch an.



  • Die Neuregelung der P-Düngung steht ihrer Meinung nach im Widerspruch zu vielen wissenschaftlichen Studien und orientiere sich in falscher Weise am P-Angebot des Bodens. Während bei niedrigem Angebot über den Bedarf gedüngt werden sollte, müsse man bei hohem P-Angebot die Menge deutlich reduzieren oder sogar auf 0 zurückfahren. Die Wissenschaftler schlagen eine Überarbeitung der P-Düngung wie folgt vor: Böden mit 11 bis 21 mg P2O5 je 100 g Boden (CAL-Methode) solle man maximal in Höhe der P-Abfuhr düngen dürfen. Bei Böden mit P-Gehalten oberhalb von 21 mg P2O5 je 100 g Boden sei sicherzustellen, dass maximal 50 % der P-Abfuhr gedüngt werden. Bei Böden mit mehr als 35 mg P2O5 je 100 g Boden solle man die P-Düngung aussetzen. Um das zu erreichen, werden Übergangsregelungen vorgeschlagen. Längerfristig werde zu berücksichtigen sein, dass eine Neubewertung vorliegender Feldversuche zum P-Düngebedarf (Positionspapier des VDLUFA, Dezember 2015) eine Absenkung der anzustrebenden P-Gehalte des Bodens erforderlich machen wird.   
  • Bei der Ermittlung des Düngebedarfs sind den Wissenschaftlern die Vorgaben für Phosphor zu vage. So gebe es zur Berechnung des P-Bedarfes der Pflanzen, der sich aus den P-Gehalten der Pflanzen/Ernteprodukte ergibt, keine konkreten Angaben. Im derzeitigen Entwurf wird für Phosphor lediglich darauf verwiesen, dass die P-Gehalte bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu erfragen sind. Für einen je nach Bundesland variierenden P-Bedarf und variierende P-Gehalte in Pflanzen fehle aber jede wissenschaftliche Basis.



  • Ammoniumhaltige Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärreste sollten nach Meinung der Experten direkt eingearbeitet werden. Wissenschaftliche Ergebnisse dazu zeigten, dass in den ersten 4 Stunden bereits beträchtliche Mengen an Ammoniak freigesetzt werden können. Technisch wollen sie eine direkte Einbringung des Düngers (Injektion) in den Boden oder eine in einem Arbeitsgang gekoppelte Einarbeitung auf Ackerland verpflichtend einführen. Auf Grünland soll der Einsatz von Schleppschuhen künftig eine Vorgabe sein, da eine alleinige Injektion zu einer erhöhten N2O-Freisetzung führen kann.



  • Bei der Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern sehen die Experten den Bezug auf den Durchschnitt der landwirtschaftlichen Nutzfläche als problematisch an. Die gute fachliche Praxis der Düngung könne man nur schlagspezifisch beurteilen.



  • Eine Derogationsregelung lehnen die Wissenschaftler ab. Sie begründen ihre Haltung damit, dass die Ausnutzung des Stickstoffs in Wirtschaftsdüngern mit steigenden Gaben zunehmend schlechter sei und damit die Gefahr von N-Verlusten steige.



  • Die in früheren Entwürfen des Gesetzgebers vorgesehene schrittweise Einführung einer Hoftorbilanz ab 1.1.2018 findet sich in dem aktuellen Entwurf der DüngeVO nicht wieder. Die Wissenschaftler der DGP fordern die umgehende Einführung des Nährstoffvergleichs auf Hoftorbasis. Denn das erhöhe die Transparenz der Nährstoffflüsse auf Betriebsebene und ermögliche eine bessere Überprüfbarkeit. Mit einem Nährstoffvergleich auf Hoftorbasis könne man zudem die Düngeverordnung übersichtlicher gestalten.



  • Die DGP begrüßt die erweiterten Vorschriften zur Lagerkapazität von Wirtschaftsdüngern. Zudem fordert sie entsprechende Reglungen für Gärreste. 



  • Die Wissenschaftler sprechen sich für Übergangsfristen und flankierende Maßnahmen aus, um eine Aufbereitung und/oder einen sinnvollen überbetrieblichen Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu fördern.



  • Die Mitglieder des DGP vertreten alle Aspekte hinsichtlich Düngung und Nährstoffhaushalt in Lehre und Forschung in Deutschland. 
Ihre vollständige Stellungnahme zum Entwurf der DüngeVO finden Sie hier:

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