Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Nach Urteil

Düngeverordnung: Backhaus befürchtet drastische Ausweitung der Roten Gebiete

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Landesdüngeverordnung hat es in sich: MV muss die Roten Gebiete neu ausweisen, 85 % der Fläche könnten künftig in der Kuliusse sein!

Lesezeit: 3 Minuten

Vor falschen Erwartungen an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Unwirksamkeit der Landesdüngeverordnung hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gewarnt.

„Wir haben zwar das Verfahren verloren, aber die Verlierer sind am Ende die Landwirte selbst“, erklärte der Minister am vergangenen Freitag als Reaktion auf die inzwischen eingegangene schriftliche Urteilsbegründung. Er rechnet damit, dass infolge der Entscheidung die Roten Gebiete massiv ausgeweitet werden könnten.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

So müssten die Gebiete nach Bundesrecht nun neu ausgewiesen und bekanntgemacht werden. Dadurch könnten künftig rund 85 % landwirtschaftliche Fläche statt bislang rund 13 % zu Roten Gebieten erklärt werden. Er könne sich nicht vorstellen, so Backhaus, „dass irgendein Landwirt dieses Urteil begrüßt“. Der Minister appellierte daher an alle Beteiligten, erneut im Sinne der Sache weiter konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Gericht sieht keinen Ermessensspielraum des Landes

In dem Urteil werde in keiner Weise kritisiert, dass die vom Land zur Ausweisung der Roten Gebiete einbezogenen 552 Grundwassermessstellen ungeeignet gewesen seien, erläuterte Backhaus. Bemängelt werde lediglich, dass zur Plausibilisierung dieses Messnetzes keine so genannten „Stützmessstellen“ herangezogen worden seien.

Während sein Ressort der Auffassung sei, dass dies aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften des Bundes im Ermessensspielraum der Länder liege, sehe das Gericht darin eine Verpflichtung des Landes.

„Es gibt in Deutschland kein einheitliches Verfahren zur Ausweisung Roter Gebiete“, betonte Backhaus. Jedes Bundesland habe einen anderen Weg eingeschlagen. Mecklenburg-Vorpommern habe seinen Weg gewählt, weil nur dadurch eine Binnendifferenzierung bei der Ausweisung habe erreicht werden können. „Damit haben wir in erster Linie den Wünschen der Landwirtschaft entsprochen und wollten erreichen, dass möglichst weite Teile der landwirtschaftlichen Fläche weiterhin gut bewirtschaftet werden können und nicht pauschal Einschränkungen bei der Düngung unterliegen“, stellte der SPD-Politiker fest.

Aufgrund der unterschiedlichen Lesart des Gerichtes hinsichtlich der Einbeziehung von Stützmessstellen sei dieses Vorgehen so aber nicht anerkannt worden. Damit sei nun genau das eingetreten, „was wir vermeiden wollten.“

„Zutiefst ungerecht"

Zuvor hatte sich der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, nicht überrascht von dem Urteil gezeigt und die Landesregierung aufgefordert, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen. Kurreck bekräftigte die Bereitschaft des Verbandes zur Zusammenarbeit.

„Ich habe damit gerechnet, dass das Urteil in diese Richtung gehen wird und die Düngeverordnung des Landes gekippt wird“, erklärte Kurreck vergangene Woche gegenüber AGRA-EUROPE. Der Verbandspräsident hält es für „zutiefst ungerecht“, aufgrund einer Modellierung einen sanktionsbereiten Rechtsrahmen zu schaffen: „Das ist, als würde man annehmen, dass auf der Autobahn permanent zu schnell gefahren wird und deshalb allen Autofahrern einen Punkt geben.“

„Spätestens im Frühjahr mit der neuen Düngesaison brauchen die Landwirte Klarheit“, betonte der Landesbauernpräsident. Den Zeitdruck habe sich das Landwirtschaftsministerium in Schwerin selbst zuzuschreiben. Der Landesbauernverband habe bereits 2019 umfangreiche Angebote zur Verhandlung gemacht. Man sei jedoch an einer „kompletten Verweigerungshaltung“ gescheitert.

Kurreck erinnerte an seine Einschätzung, die er im September auf dem Bauerntag im Rahmen der Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung (MeLa) abgegeben habe. Es sei klar gewesen, dass die politischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien und jetzt Gerichte entscheiden müssten - „und das haben sie auch“.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.