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Düngeverordnung: Bauernverband und Ökoverbände ringen

Der Bauernverband und die Ökoverbände versuchen auf den letzen Metern zur Düngeverordnung Details zu beeinflussen. Es gibt Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Verhandlungen zur Verschärfung der Düngeverordnung hängen immer noch an zwei Details. Das wurde nach dem Düngegipfel gestern in Berlin deutlich. Die Ministerien wollen bis nächste Woche erstens noch prüfen, ob es Ausnahmen vom geplanten Düngeverbot im Herbst für Zwischenfrüchte und Raps geben kann. Zweiter Punkt sind die Ausnahmen vom 20% Düngungsabschlag in den mit Nitrat belasteten Gebieten für extensiv wirtschaftende konventionelle Betriebe. Dass der 20% Abschlag betriebsbezogen und nicht mehr schlagbezogen wirken soll ist mittlerweile unstrittig, auch die Ausnahme von Ökobetrieben und Betrieben, die im Durchschnitt ihrer Flächen nicht mehr als 170 kg pro Hektar organischen Stickstoff düngen, ist Konsens. Für Betriebe, die organischen und mineralischen Stickstoff düngen, will das BMU die Grenze hingegen bereits bei 140 kg Stickstoff je Hektar legen. Das ist dem BMEL jedoch zu niedrig.

DBV lehnt 20% Abschlag trotz Ausnahmen ab

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den 20% Düngeabschlag in den mit Nitrat belasteten Gebieten trotz aller dafür bisher vereinbarten Ausnahmen weiterhin grundsätzlich ab. Der Vorschlag, die zulässige Düngung in nitratsensiblen Gebieten pauschal unter den Bedarf abzusenken, sei eine Abkehr vom Prinzip der bedarfsgerechten Düngung, sagte der Umweltbeauftragte des DBV und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt am Freitag. Dies sei weder fachlich zu begründen noch von der EU-Kommission gefordert, behauptete er. Auch die vorgenommenen geringfügigen Modifikationen des 20%-Abzuges könnten dies nicht entkräften. Als ebenfalls fachlich nicht zu begründen bezeichnete Hartelt die unterschiedliche Gestaltung bei den Ausnahmen von der pauschalen Begrenzung bei ökologischen und konventionell arbeitenden Betrieben. Hartelt plädierte für eine neue Abgrenzung nitratsensibler Gebiete. Zusätzliche Auflagen müssten in den Einzugsgebieten belasteter Grundwassermessstellen greifen, wo tatsächlich Handlungsbedarf bestehe und nicht pauschal in riesigen Grundwasserkörpern, sagte er. „Erforderlich ist letztlich auch eine Stärkung von Wasserkooperationen und des Vertragswasserschutzes als wirkungsvollere Alternative zu den geplanten ordnungsrechtlichen Vorgaben“, so Hartelt weiter.

Ökoverbände gegen Düngeverbot für Zwischenfrüchte

Die Ökoverbände schauen ambivalent auf die Verschärfung der Düngeverordnung. Grundsätzlich stehen sie hinter einem erneuten Eingriff ins Düngerecht. „Wer Gewässer wirksam schützen will, muss mit dem Düngerecht die Verursacher von Nitratverschmutzung in die Pflicht nehmen“, sagte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des deutschen Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Im Detail fürchten aber auch die Ökobetriebe Nachteile für ihre Betriebe. „Was das Wasser nicht sauber hält, aber Betrieben schaden kann, ist der Vorschlag, die Herbstdüngung von Zwischenfrüchten zu verbieten“, kritisierte der BÖLW. Zwischenfrüchte fixierten vorhandenes Nitrat und könnten so die Auswaschung verringern. Der in den Pflanzen gespeicherte Stickstoff stehe dann im Frühjahr der Folgekultur zu Verfügung, so der BÖLW weiter.

Unterschied zwischen organischer und mineralischer Düngung

Die geplanten Ausnahmen für Ökobetriebe vom 20% Düngeabschlag in den mit Nitrat belasteten Gebieten freuen den BÖLW. Die mit 140 kg/N niedriger angesetzte Grenze für eine Ausnahme von Betrieben, die auch mineralischen Stickstoff einsetzen, halten sie für richtig. Der Regelvorschlag sei nachvollziehbar, sollte allerdings für die Betriebe gelten, welche für Nitratüberschüsse verantwortlich sind, so der BÖLW. Bei leichtlöslichem Kunstdünger ist der Stickstoff leichter verfügbar als bei organischem Dünger und könne leichter als Nitrat ausgewaschen werden, so die Begründung.

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