Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Streitthema

Düngeverordnung: Bundesregierung verständigt sich auf geänderten Entwurf

Die vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden fällt wohl weg. Und die Länder werden voraussichtlich künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Ebene der beiden Staatssekretäre Beate Kasch und Jochen Flasbarth über die von der Europäischen Kommission verlangten weitergehenden Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll noch in dieser Woche eine Mitteilung mit der Neufassung des Referentenentwurfs offiziell nach Brüssel verschickt werden.

Den Angaben zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in Roten Gebieten.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen. Schließlich hatte die Kommission beanstandet, dass erst drei Länder von der Kann-Bestimmung für die Ausweisung von phosphatbelasteten Gebieten Gebrauch gemacht haben. Voraussichtlich werden die Länder künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen.

Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.

Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird in Berlin für die nächsten Wochen gerechnet, zumindest jedoch vor den wegweisenden Verhandlungen im Bundesrat. Die Entscheidung der Länderkammer wird aller Voraussicht nach in der Plenumssitzung am 3. April 2020 erfolgen. Das Bundeskabinett wird den Regierungsentwurf nach derzeitigem Zeitplan am 19. Februar beschließen.

"Massive Enttäuschung" beim BBV

„Ich bin massiv enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung. Die Bundesregierung zeigt keinerlei Bereitschaft, auf die fachlich fundierten Vorschläge der Praktiker einzugehen. Die Vorschläge sind zum Teil sogar kontraproduktiv für den Wasserschutz“, kritisiert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl ebenso wie die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Wegen der lauten, aber friedlichen Proteste der Landwirte sowie der konstruktiven Kritik aus der Landwirtschaft hatten führende Politiker zugesagt, dass den Bauern in Sachen Düngeverordnung zugehört und ein ernsthafter Dialog für echte Zunftsperspektiven angestoßen werden soll. „Mit den neuen Vorschlägen gibt die Bundesregierung den sachlich begründeten Vorschlägen für mehr Praxistauglichkeit und Ressourcenschutz aus der Landwirtschaft keinen Millimeter Raum. Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns Bauern“, macht Heidl deutlich.

Die Sommerdüngung von Zwischenfrüchten mit Gülle in „roten Gebieten“ zum Beispiel soll auch den neuen Plänen der Bundesregierung zufolge künftig verboten werden. „Selbst die Wasserwirtschaft befürchtet, dass ohne eine vernünftige Düngung von Zwischenfrüchten kein Anbau mehr erfolgt. Das wäre fatal, weil nur mit Zwischenfrüchten Erosionsschutz, Humusaufbau und die Bindung von Kohlendioxid auf den Äckern möglich ist. Ein Düngeverbot wäre deshalb hirnrissig“, sagt Heidl.

Das Bundeskabinett soll am 19. Februar über den neuen Entwurf der Düngeverordnung entscheiden. „Beim Austausch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Kloster Seeon haben die Mitglieder der CSU-Landesgruppe angekündigt, für Korrekturen bei der Düngeverordnung einzutreten. Und nun präsentiert die Bundesregierung diesen völlig unbrauchbaren Vorschlag“, sagt Heidl.

„Die bayerischen Abgeordneten, die bayerischen Kabinettsmitglieder und die bayerische Staatsregierung müssen die verbleibende Zeit unbedingt nutzen, um die dringend notwendigen Korrekturen zu erreichen. Es müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, sonst droht eine Bankrotterklärung in der Agrar- und Umweltpolitik.“

Die Bundesländer sind seiner Meinung nach im Bundesrat gefordert, bei der Sommerdüngung für Zwischenfrüchte in „roten Gebieten“ neben Kompost und Festmist auch die Nutzung von Gülle zu ermöglichen. „Ich bitte Ministerin Kaniber darum, um die Unterstützung ihrer Amtskollegen dafür im Bundesrat zu werben“, sagt Heidl.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.