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Düngeverordnung: Mit den Vorschlägen geht's nach Brüssel

Heute fahren die Ministerinnen Klöckner und Schulze nach Brüssel, um die EU-Kommission von ihrem Konzept zur Düngeverordnung zu überzeugen. So sehen die Vorschläge konkret aus:

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Januar hat die Bundesregierung ihre Vorschläge zur erneuten Reform der Düngeverordnung mehrmals korrigieren müssen. Die von der EU-Kommission angedrohten Strafzahlungen von mehr als 800.000 € pro Tag will die Bundesregierung damit unbedingt vermeiden. Mit diesem Gesamtpaket an Maßnahmen für die Düngeverordnung fahren Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 28. August nach Brüssel:

Auf allen Flächen:

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  1. Flächenscharfe Düngung und Aufzeichnung nach Düngebedarfsermittlungswerten, der bisherige Nährstoffvergleich von N und P und der Kontrollwert von 60 kg N pro ha werden gestrichen.
  2. Verlängerte Sperrfrist für Festmist und Kompost vom 1. Dezember bis 15. Januar.
  3. Obergrenze für die Ausbringung von Festmist auf gefrorenem Boden von max. 120 kg Gesamt-N oder 60 kg verfügbarer N.
  4. Auf Flächen mit einer Hangneigung von min. 5% eine sofortige Einarbeitung von Düngemitteln und ein Gewässerabstand von 3 Metern mit dauerhafter Begrünung des Randstreifens.

Nur in den roten Gebieten:

  1. Ein verpflichtender Abschlag von 20% unter Bedarf bei der N-Düngung, betriebsbezogen und mit Ausnahmen für Dauergrünland, extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe.
  2. Eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr für Gülle und andere Wirtschaftsdünger.
  3. Ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen.
  4. Ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung sowie bei Winterraps mit einer Ausnahme (wenn eine Bodenprobe einen N-Gehalt unter 45 kg N/ha nachweist).
  5. Verlängerte Sperrfrist für Festmist und Kompost vom 1. November bis 31. Januar mit Ausnahmen für gewässerschonend bewirtschaftende Betriebe.
  6. Verlängerte Sperrfrist für Grünland vom 1. Oktober bis 31. Januar sowie ab 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist nur noch eine Herbstdüngung von max. 60 kg Gesamt-N/ha.
  7. Neue Sperrfrist für Phosphatdüngemittel in phosphatsensiblen Gebieten vom 1. November bis 31. Januar.

Ziel bleibt ein Inkrafttreten im März 2020

Von den heutigen Gesprächen in Brüssel ist keine sofortige Entscheidung zu erwarten. Die EU-Kommission wird die Vorschläge zunächst prüfen. Die Frist für Deutschland, auf den erneuten Beschwerdebrief aus Brüssel von Ende Juli zu reagieren, läuft am 25. September ab. Zusätzlich zu den verschärften Maßnahmen soll die Bundesregierung der Kommission noch darlegen, wie sie ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung bis März 2020 schaffen will. Dafür muss sie die veränderten Pläne noch in einen Rechtstext schreiben, der anschießend das gesamte Bundesratsverfahren mit Zustimmung der Länder durchlaufen muss.

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