Der Regierungsentwurf zur Düngeverordnung steht, anders als bisher geplant, doch nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinettes in dieser Woche. Das Bundeskabinett soll auch gar nicht mehr über die Düngeverordnung beraten. Die Entscheidung werde vom Kanzleramt direkt an die Länder verwiesen, erfuhr top agrar aus Regierungskreisen. Dem Vernehmen nach hat das CSU-geführte Innenministerium sein Veto gegen die Kabinettsbefassung eingelegt.
Bei Verordnungen ist ein offizieller Beschluss im Bundeskabinett zwar möglich, aber nicht zwingend. Die Länder können auch direkt im Bundesrat zu einer abschließenden Entscheidung über einen Regierungsentwurf kommen.
Länder müssen im Bundesrat am 3. April entscheiden
Damit hängt das Wohl und Wehe der Düngeverordnung nun von der Bundesratssitzung am 3. April ab. Die Länder seien seit Beginn des vergangenen Jahres, als die ersten Vorschläge zur erneuten Verschärfung der Düngeverordnung verhandelt wurden, eng in die Beratungen mit einbezogen worden, heißt es dazu im Bundeslandwirtschaftsministerium. Sie seien mit dem Werdegang und dem Druck aus Brüssel wohl vertraut.
Neue Verordnung soll ab Herbst gelten
Nach dem Bundesratsbeschluss müssten die Länder innerhalb von drei Monaten die Maßnahmen in Landesverordnungen umsetzen. Dem Vernehmen nach hat die EU-Kommission ansonsten die Einleitung eines zweiten Klageverfahrens angekündigt, sollte der Bundesrat am 3. April 2020 keinen Beschluss zur Reform der Düngeverordnung fassen. Dann droht die bereits viel zitierte Verhängung der Strafzahlungen von mehr als 800.000 € pro Tag. Außerdem diktiere dann die EU-Kommission direkt die Verschärfung der Düngeverordnung und nehme Deutschland die Möglichkeit, selbst Maßnahmen zu entwickeln, erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium ein solches Szenario.
Bayern kündigt Widerstand an
Widerstand meldet insbesondere Bayern an. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) will die Novelle der Düngeverordnung erst 2021 in Kraft treten lassen. Mehrmals hatte sie außerdem betont, dass das Land dafür eintreten wolle, eine bedarfsgerechte Düngung von allen Zwischenfrüchten in den roten Gebieten im Herbst zu ermöglichen.
Ostendorff fordert Strafzahlungen von "den Verweigerern"
Der Agrarsprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, warnt die CSU vor einer Blockade der Düngeverordnung. "Das sich die Christsozialen einfach entziehen ist verantwortungslos und lässt auch die Bäuerinnen und Bauern im Regen stehen, die dringend Verlässlichkeit einfordern“, sagte er. Die Strafzahlungen, mit denen Bayern pokere, müsste nämlich der Bund leisten. "Sie müssen dann den Verweigerern in Rechnung gestellt werden", forderte Ostendorff.
Kleine Erleichterungen bei Zwischenfrüchten und Grünland
Anfang Februar hatte die Bundesregierung den Text zur Verschärfung der Düngeverordnung auf Druck der EU-Kommission erneut anpassen müssen. Neben Verschärfungen enthält dieser Entwurf aber auch kleine Erleichterungen wie etwa Ausnahmen vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung in den roten Gebieten für ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betriebe und eine Ausnahme für Grünland vom 20% Düngungsabschlag in den roten Gebieten, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 % beträgt.
Rote Gebiete sollen neu ausgewiesen und überprüft werden
Parallel zur Düngeverordnung arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitrat- sowie phosphatbelasteter Gebiete in Deutschland. Diese soll die Länder zu einer Überprüfung ihrer Messstellen zu verpflichten. Auf dieser Grundlage sollen die Landesregierungen ihre Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete überprüfen und erforderliche Änderungen innerhalb eines halben Jahres vornehmen. Ziel seien einheitliche und nachvollziehbare Kriterien für die Ausweisung von belasteten Gebieten, heißt es. Außerdem sollen die Länder zwingend eine Binnendifferenzierung dieser Gebiete vornehmen müssen. Bisher war das freiwillig und wurde nur von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen genutzt.
von Willy Toft
Hallo, wann wird hier endlich mal das Problem angegangen, jeder schiebt es weiter von sich!
Die DüV kann mit all den Fehlerquellen so nie neu erlassen werden, dass kann man mit einer einstweiligen Verfügung sofort vom Tisch wischen! Macht Eure Hausaufgaben, und hört endlich auf aus dem hohlen Bauch heraus Politik zu machen!
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von Hermann Freese
Liebe Redaktion - Sie dulden Drohungen, die kein sind also nicht? Ich habe geschrieben, was ich vor habe - das ist keine Drohung sondern eine Tatsache. Davon mal ab legal und der Rechtsweg./// Dagegen erlauben Ihre Kommentarregeln, dass der gute Herr pauschal die Bauern beleidigen darf? ... mehr anzeigen Was ist falsch bei Ihnen? Wenn Sie meins rauslöschen und seins stehen lassen, glaube ich, dass ich nicht der richtige Abbonent von Ihnen bin? weniger anzeigen
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von Frank Müller
Nicht gleich über die Stränge schlagen
@Herr Jennsen und Herr Freese, ich kenne Herrn Schannè nicht, seinen gelegentlichen Beiträgen nach zu urteilen, ist es vielleicht nur ein armer Kerl, der in der Massenmenschhaltung lebt und gerne Kontakt zu Tieren hätte. Ich lade ihn ein zu uns nach Thüringen zu kommen und einen Tag ... mehr anzeigen mit unseren Schafen zu verbringen. Karin Müller weniger anzeigen
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von Klaus Jensen
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.... MfG Jens Martin Jensen
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von Hermann Freese
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von Georg Brandstetter
Gute Fachliches Können und bedarfsgerechtes Düngen
Jedes Lebewesen hat ein Recht auf sauberes, gesundes Wasser. Der Stickstoff, der zu viel auf die Äcker kommt verschmutzt das Grundwasser. Dass wollen wir alle nicht. Allerdings kann es nicht sein, dass man sich abmüht, um gute, gesunde Lebensmittel zu produzieren und sich dann von der ... mehr anzeigen Politik, die nur nach Stimmen buhlt, pauschal als Verursacher beschuldigen lassen muss. Das Problem ist schon sehr lang bekannt. Wir haben uns seit Jahren immer den Restriktionen unterworfen und trotzdem sind die Wasserwerte nicht besser geworden. Vielleicht hat die Politik auch mit ihrer "Wachsen oder Weichen"-Strategie (Bezuschussung von Massentierhaltung) dazu beigetragen. Scheiden nicht auch wir Menschen Stickstoff aus? Kommt die Stickstoffbelastung tatsächlich immer von den Bauern? Unterstellungen helfen nicht weiter - nur Beweise! Es ist unsinnig eine Frucht anzubauen, die man dann nicht so pflegen und düngen darf, wie man es bedarfsgerecht muss! Unsere Familien leben nämlich von den Einnahmen des Verkaufs und schlechte Ware lässt sich nicht vermarkten. Die Landwirte sind sensibilisiert und möchten nur gerecht behandelt werden. Wenn man weis, welche Flurstücke überdüngt wurden, kann man sie in rote Gebiete umwandeln - aber alle anderen Landwirte müssen, bedarfsgerecht düngen können. Und diese neue Düngeverordnung ist weder transparent, noch praktikabel. Die Regierung könnte über Satellitentechnik den Stickstoff im Boden für jedes Flurstück feststellen lassen und den Bauern dann die Daten für ihre angebaute Frucht zur Bedarfsgerechten Düngung zur Verfügung stellen. Wir Landwirte sind seit Generationen bemüht, nachhaltig, umweltschonend und beständig Nahrungsmittel zu erzeugen. weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Zwei Drittel sind in NRW 10%.
Das nennen die Westfalen "Offensive Nachhaltigkeit". Will der Bauernverband nicht mal langsam in die Offensive gehen ?????
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von Jens Haman
Wer kontrolliert die Bundesländer?
Die Bauern werden in allen Bereichen kontrolliert. Die Brunnen gehören dem jeweiligen Bundesland und das kontrolliert sich selbst!? Niemand bekommt die Erlaubnis, z.B. ein akkreditiertes Labor zur Überprüfungsbeprobung zu beauftragen. Zusammengefasst: Alle sind gleich, aber die Politik ... mehr anzeigen ist gleicher, oder was? // Ein renommierter Hydrogeologe hat NRWs Brunnen kontrolliert, zwei Drittel fielen durch. - Frau Heinen-Esser verkündet, 10 Prozent der Brunnen sei fehlerhaft, die Instandsetzung sei aber schon im Gange. //... usw... // Entschuldigung, aber es ist doch überall offensichtlich, der Bauer soll Bauernopfer sein, damit die Politik zum Zwecke der Wiederwahl modernen "grünen Geist und grüne Taten" vorweisen kann! Alle werden einfach nur ver... weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Düngeverordnung
Warum sollen die Bürger in unserem Land aus ihren Steuermitteln für Strafzahlungen gerade stehen, weil Bauern weiterhin die Umwelt verschmutzen wollen. Wenn die Bauern nicht fähig sind Gülle zu lagern, dann müssen sie eben ihre Bestände abstocken.
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von Wilhelm Grimm
Also
hat auch Frau Klöckner uns und die Öffentlichkeit dreist angelogen.
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von Bernhard Kremling
bis zu 840 000 €
Die höhe der angedrohten Strafzahlungen beträgt 14 000 € bis ca. 840 000 täglich. Diese in dem Artikel genannten über 800 000 € sind die absolute Höchstgrenze. Das sollte vielleicht auch mal kommuniziert werden nicht immer der Höchstbetrag
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