Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Nitrat

Düngeverordnung: Entscheidung spitzt sich auf April zu

Das Bundeskabinett wird diese Woche nicht über die Düngeverordnung abstimmen. Damit spitzt sich die Entscheidung über die umstrittene Verordnung auf den Bundesrat am 3. April zu.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Regierungsentwurf zur Düngeverordnung steht, anders als bisher geplant, doch nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinettes in dieser Woche. Das Bundeskabinett soll auch gar nicht mehr über die Düngeverordnung beraten. Die Entscheidung werde vom Kanzleramt direkt an die Länder verwiesen, erfuhr top agrar aus Regierungskreisen. Dem Vernehmen nach hat das CSU-geführte Innenministerium sein Veto gegen die Kabinettsbefassung eingelegt.

Bei Verordnungen ist ein offizieller Beschluss im Bundeskabinett zwar möglich, aber nicht zwingend. Die Länder können auch direkt im Bundesrat zu einer abschließenden Entscheidung über einen Regierungsentwurf kommen.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Länder müssen im Bundesrat am 3. April entscheiden

Damit hängt das Wohl und Wehe der Düngeverordnung nun von der Bundesratssitzung am 3. April ab. Die Länder seien seit Beginn des vergangenen Jahres, als die ersten Vorschläge zur erneuten Verschärfung der Düngeverordnung verhandelt wurden, eng in die Beratungen mit einbezogen worden, heißt es dazu im Bundeslandwirtschaftsministerium. Sie seien mit dem Werdegang und dem Druck aus Brüssel wohl vertraut.

Neue Verordnung soll ab Herbst gelten

Nach dem Bundesratsbeschluss müssten die Länder innerhalb von drei Monaten die Maßnahmen in Landesverordnungen umsetzen. Dem Vernehmen nach hat die EU-Kommission ansonsten die Einleitung eines zweiten Klageverfahrens angekündigt, sollte der Bundesrat am 3. April 2020 keinen Beschluss zur Reform der Düngeverordnung fassen. Dann droht die bereits viel zitierte Verhängung der Strafzahlungen von mehr als 800.000 € pro Tag. Außerdem diktiere dann die EU-Kommission direkt die Verschärfung der Düngeverordnung und nehme Deutschland die Möglichkeit, selbst Maßnahmen zu entwickeln, erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium ein solches Szenario.

Bayern kündigt Widerstand an

Widerstand meldet insbesondere Bayern an. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) will die Novelle der Düngeverordnung erst 2021 in Kraft treten lassen. Mehrmals hatte sie außerdem betont, dass das Land dafür eintreten wolle, eine bedarfsgerechte Düngung von allen Zwischenfrüchten in den roten Gebieten im Herbst zu ermöglichen.

Ostendorff fordert Strafzahlungen von "den Verweigerern"

Der Agrarsprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, warnt die CSU vor einer Blockade der Düngeverordnung. "Das sich die Christsozialen einfach entziehen ist verantwortungslos und lässt auch die Bäuerinnen und Bauern im Regen stehen, die dringend Verlässlichkeit einfordern“, sagte er. Die Strafzahlungen, mit denen Bayern pokere, müsste nämlich der Bund leisten. "Sie müssen dann den Verweigerern in Rechnung gestellt werden", forderte Ostendorff.

Kleine Erleichterungen bei Zwischenfrüchten und Grünland

Anfang Februar hatte die Bundesregierung den Text zur Verschärfung der Düngeverordnung auf Druck der EU-Kommission erneut anpassen müssen. Neben Verschärfungen enthält dieser Entwurf aber auch kleine Erleichterungen wie etwa Ausnahmen vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung in den roten Gebieten für ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betriebe und eine Ausnahme für Grünland vom 20% Düngungsabschlag in den roten Gebieten, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 % beträgt.

Rote Gebiete sollen neu ausgewiesen und überprüft werden

Parallel zur Düngeverordnung arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitrat- sowie phosphatbelasteter Gebiete in Deutschland. Diese soll die Länder zu einer Überprüfung ihrer Messstellen zu verpflichten. Auf dieser Grundlage sollen die Landesregierungen ihre Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete überprüfen und erforderliche Änderungen innerhalb eines halben Jahres vornehmen. Ziel seien einheitliche und nachvollziehbare Kriterien für die Ausweisung von belasteten Gebieten, heißt es. Außerdem sollen die Länder zwingend eine Binnendifferenzierung dieser Gebiete vornehmen müssen. Bisher war das freiwillig und wurde nur von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen genutzt.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.