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Nitrat

Düngeverordnung: EU droht mit Wiedereröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens

Vier von zwölf Punkte aus dem EU-Umsetzungsplan der Nitrat-Gebietsausweisung in Deutschland entsprechen offenbar nicht den EU-Vorgaben. Brüssel droht, dass ruhende Verfahren wieder zu eröffnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, die so genannte AVV Gebietsausweisung, gibt es zwischen Bund und Ländern Streit.

So erklärten die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, ihren Länderamtskollegen jetzt, dass einige Punkte bei der Umsetzung nicht den EU-Vorgaben entsprechen, wie etwa bei der Verkündung der AVV Gebietsausweisung.

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Die Generaldirektion für Umwelt der EU-Kommission habe in einem Gespräch wissen lassen, dass das derzeit nur ruhend gestellte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen werden könnte, sollte die Verwaltungsvorschrift tatsächlich mit den vom Agrarausschuss des Bundesrats empfohlenen Änderungen beschlossen werden. Vier von zwölf Punkten seien nicht mit den EU-Vorgaben vereinbar, heißt es.

Gemeinsames Ziel müsse es stattdessen sein, dass die belasteten Gebiete einheitlich ausgewiesen und die hierfür geltenden Vorgaben der EU-Kommission eingehalten würden. Die AVV Gebietsausweisung steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Schwerwiegende Bedenken

Nicht akzeptieren will der Bund aber Abstriche an den Voraussetzungen, unter denen Grundwasserkörper als belastet anzusehen sind und ausgewiesen werden müssen. So könne man nicht der Länderforderung folgen, auf das Kriterium einer Nitratkonzentration von 37,5 mg pro Liter bei steigendem Belastungstrend zu verzichten.

Für bedenklich halten die Bundesressorts auch die Ausschussempfehlung, die in der Verwaltungsvorschrift genannte Übergangsregelung bis 2024 für die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten bei Vorliegen „tatsächlicher Gründe“ weiter zu verlängern.

Schwerwiegende Bedenken hat der Bund außerdem gegen eine Änderung der geplanten Regelungen für die Ausweisung von eutrophierten Gebieten. Seiner Auffassung nach geht die von den Ländern vorgeschlagene Ausdehnung der vorgesehenen Ausnahmeregelung viel zu weit. Damit wäre den Ministerien zufolge das geforderte Kriterium signifikanter Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nicht mehr gewährleistet.

Schließlich wendet sich der Bund gegen die Länderforderung, übergangsweise eigene Bewertungsverfahren bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zu nutzen.

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