Düngung/ Nitrat
Düngeverordnung: EU-Kommission stimmt Regierungsentwurf zu
Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf für die verschärfte Düngeverordnung die EU-Kommission überzeugen können. Bis zum 3. April sollen nun die Länder eine Mehrheit dafür finden.
Der Entwurf der Bundesregierung zur Düngeverordnung hat nach langem hin und her jetzt die notwendige Zustimmung der EU-Kommission gefunden. „Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten“, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) heute. Die Gespräche, die das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium mit der EU-Kommission geführt haben, konnten damit abgeschlossen werden.
Am heutigen Freitag ist die Verordnung nun fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, so der BMEL-Sprecher. Nun sind die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten, heißt es beim BMEL.
Länder stehen jetzt unter Zustimmungsdruck
Doch der Druck bleibt weiterhin hoch. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei die EU-Kommission gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten, so der BMEL-Sprecher weiter. Die Kommission habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere.
Damit ist der Spielraum der Länder für etwaige Änderungen am Regierungsentwurf für die Düngeverordnung denkbar gering. Das BMEL hatte bereits mehrfach betont, dass die Länder seit Beginn des vergangenen Jahres, als die ersten Vorschläge zur erneuten Verschärfung der Düngeverordnung verhandelt wurden, eng in die Beratungen mit einbezogen wurden. Sie seien mit dem Werdegang und dem Druck aus Brüssel wohl vertraut.
Kaum mehr Spielraum für weitere Änderungen
Dennoch hatten insbesondere Rheinland-Pfalz und Bayern in den letzten Wochen und Tagen mehrfach gedroht, dass sie der Düngeverordnung im Bundesrat nicht zustimmen wollten und Änderungen angemahnt. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) will die neue Düngeverordnung zum Beispiel erst 2021 in Kraft treten lassen. Außerdem hat Bayern mehrfach angekündigt, dass es beim Düngeverbot für Zwischenfrüchte im Herbst in den roten Gebieten noch weitere Ausnahmen erwirken will.
Anfang Februar hatte die Bundesregierung den Text zur Verschärfung der Düngeverordnung auf Druck der EU-Kommission erneut anpassen müssen. Neben Verschärfungen enthält dieser Entwurf aber auch kleine Erleichterungen wie etwa Ausnahmen vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung in den roten Gebieten für ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betriebe. Für Grünland gibt es hingegen nur eine Ausnahme vom 20% Düngungsabschlag in den roten Gebieten, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 % beträgt.
Rote Gebiete werden neu ausgewiesen und überprüft
Parallel zur Düngeverordnung wird es nun eine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlichen Kriterien für Gebietskulissen und Messstellen geben. Auf dieser Grundlage sollen die Landesregierungen ihre Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete überprüfen und erforderliche Änderungen innerhalb eines halben Jahres vornehmen. Außerdem sollen die Länder zwingend eine Binnendifferenzierung in den roten Gebieten vornehmen müssen. Bisher war das freiwillig und wurde nur von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen genutzt. Damit würden die roten Gebiete "passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert", heißt es dazu heute aus dem BMEL.
Rukwied drängt auf schnelle Neuausweisung der roten Gebiete
Zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Novelle der Düngeverordnung forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die Spirale der stetigen Verschärfung zu beenden: „Wir brauchen zügig Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gebietsabgrenzung und eine enge und differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete“, sagte er. Bund und Länder seien nun gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Gebietsabgrenzung festzulegen. „Es muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssen, weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Roten Gebiete aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. Das wäre der Supergau“, sagte Rukwied.
Kritik am 20%-Abschlag bleibt bestehen
Dennoch hat der DBV eine Reihe von Kritikpunkten an der Düngeverordnung. Auf Ablehnung stoßen nach wie vor die in den roten Gebieten geplante Deckelung der Düngung bei 80 Prozent des Nährstoffbedarfs und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im Spätsommer. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz, bleibt der DBV bei seiner Einschätzung. Die Regelungen hätten enorme Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe, so Rukwied weiter. „Im Bundesratsverfahren müssen zudem Erleichterungen in der Düngeverordnung für die Betriebe geschaffen werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften oder Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen mit der Wasserwirtschaft beteiligen“, betonte Rukwied.
Wasserversorger sehen noch einen "weiten Weg"
Der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht, begrüßte, dass die Klage der EU-Kommission wegen der Nitrateinträge nun abgewendet ist. „Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen - und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen“, warnte Specht, dessen Verbandsmitglieder mehr als 90 Prozent der Deutschen mit Trinkwasser versorgen. Die neue Düngeverordnung mit strikteren Regeln sei notwendig, weil das Grundwasser vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte reiße, beharrte Specht. „Wenn wir Nitrateinträge in die Gewässer reduzieren wollen, brauchen wir nicht nur zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten, sondern müssen diese Gebiete auch bundesweit nach den Vorgaben des Gewässerschutzes ausweisen“, sagte er.
Mehr zu dem Thema
von Wilhelm Grimm
Abgekartetes Spiel zwischen Berlin und Brüssel.
Die NGOs besetzen die Schaltzentralen der Agrarpolitik. Die "Grundwasser"-Messergebnisse werden nicht offen gelegt. Es stinkt.
Das meinen unsere Leser
von Andreas Gerner
Fake News
Offenbar distanziert sich die EU-Kommission von der Aussage, man akzeptiere den jetzigen Vorschlag.
Das meinen unsere Leser
von Georg Keckl
Beherrschst Du die Sprache, beherrschst Du die Menschen
In den Referententwurf DüV heißte es „Die vorliegende Verordnung dient in erster Linie der Umsetzung des genannten Urteils“. Nein, er dient der Umsetzung der extremen Kommissionsinterpretation eines Urteils über die DüV von 2006 in Bezug auf die nicht verhandelte DüV 2017. ... mehr anzeigen „Zudem sind aus Sicht der Europäischen Kommission die Werte für Nitrat im Grundwasser in Deutschland weiterhin zu hoch“ – das ist das Ergebnis der trickreichen Übernahme ("Optimierung") des alten Belastungsmessnetzes in das neue Nitratmessnetz und liefert irreale Werte, wenn man D mit den NL vergleicht. Der Begriff „Grundwasser“ wird durchgängig in Täuschungsabsicht gebraucht. Die Messstellen sagen nicht aus über den Zustand des Gesamt-Grundwassers an der Stelle, nur über dirkte die Umgebung des Messlochwassers in der Entnahmestelle. Niedersächsische Landesregierung: „Nein, das Messnetz ist nicht repräsentativ für das gesamte Grundwasser in Niedersachsen und Deutschland“ (Frage 8 in Drucksache 17/7248 vom 24.02.2017). Es kann nicht von einer Messstelle auf andere geschlossen werden, von einer Entnahmetiefe auf eine andere, die Formel gibt es nicht. Man kann sagen, dass bestimmt Böden, Bewirtschaftungen und Klimate nitratförderlich sind, mehr nicht. Aber das ist die reale und sprachliche Wirklichkeit - und die wird durch das Öko-Neusprech und Öko-Gesetze gerichtsfest ausgehebelt: Die Luft in Stuttgart ist schlecht, wenn eine Messstelle schlecht ist, egal wie Durchschnitte oder Nachbarschaften sind. Es gilt die Gesetzesinterpretation von „Luft in Stuttgart“ und nicht die Sprache. Weil man in Real-Sprache diesen Unsinn nicht in Gesetze bekommen hat, definiert man Sprachbegriffe um. Ein Grundwasserkörper ist schlecht, wenn im Extrem eine Messstelle, warum auch immer, wo auch immer, schlecht ist. Ein Fluss ist schlecht, wenn der Phosphatgehalt einen Wert hat und Schuld ist immer die Landwirtschaft, auch wenn bestimmte Böden nie einen Phosphataustrag haben, da gilt die Gruppenhaftung nach Mehrheitsmeinung willfähriger Gut-Wissenschaftler. Wir werden dieses Neusprech nur verhindern, wenn man die Leute haftbar macht für ihre Prognosen. Herrschen über Sprachregelungen, das beschrieb Orwell den diktaturungeübten Briten im Roman „1984“. Die Differenz zwischen offizieller Sprache (sozialistischer Sprachregelung) der Eiferer und Profiteure und der Privatsprache erlebten die DDR-Bürger 40 Jahre lang. Nun bekommen wir eine ökologische Wassermelonen-Sprachregelung (nach außen grün, innen rot) über Ping-Pong-Spiele der Umwelteiferer in den Umweltdienststellen von Brüssel bis in die Kreise, über viele Parteien hinweg. Ob die Luft in Stuttgart sauber ist, entscheidet nicht mehr die Erfahrung der Menschen oder repräsentativ gemessene Durchschnitte, sondern eine trickreich platzierte Messstelle, die für nichts außer ihrem Standort und der Tageszeit repräsentativ ist, ein paar Meter weiter ist alles anders. So wird es auch die übrige Bevölkerung verstehen, was da läuft. Es geht nicht um Luft oder Wasser, es geht um den ökosozialen Umbau der Gesellschaft als Paradies der Planwirtschaftler mittels Angstschüren. Die Gesetze in Deutschland machen immer öfter Aktivisten und sie suchen sich dann Messstellen, die ihnen Machtzuwachs bringen. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Wilhelm Grimm
Trick Binnendifferenzierung.
Nach Linksextremismus und Rechtsextremismus nun staatlich verordneter Grünextremismus. Danke, Georg Keckl !!
Das meinen unsere Leser
von Georg Keckl
Trick "Binnendifferenzierung"
Im Gegenteil, die alten undifferenzierten "Roten Gebiete" kommen zurück und werden noch mehr. Die "Binnendifferenzierung als Feinabstimmung und Beschränkung um schlechte Messstellen" ist mit dem aktuellen Referentenentwurf kassiert worden und mit "Neuausweisung" ist nicht, wie man der ... mehr anzeigen Presse und den Bauern weißmacht, eine Verkleinerung der Roten Gebiete gemeint, sondern eine Ausdehnung, bezüglich Nitrat und -neu- Phosphat, egal ob ein Teilgebiet Phosphat austragen kann oder nicht. Referentenentwurf vom 20.02.2020; "Rote Gebiete" sind nach §13a, Satz 1: "Gebiete von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand nach §7 der Grundwasserverordnung...." und was steht im §7 GrwV: "wenn die Schwellenwerte an KEINER Messstelle .. im Grundwasserkörper überschritten werden". Also genügt fürderhin eine Messstelle und das ganze Wassereinzugsgebiet ist "rot". Die "Kannregelungen", mit denen den in den Folgesätzen den dogmatischen §7 GrwV milderte, ziehen bei diesem neuen Text der DüngV nicht mehr. Es waren sowieso nur "Kannregelungen", kannste machen, mußte nicht. Der §7 diente in der GrwV zur Ausweisung von "guten Gebieten" und nun wird das umgedreht zur Definition der "Roten Gebiete". Das ist die Aufforderung an Dogmatiker, Orte für Messstellen zu suchen, wo - je nach Wunsch der Vorgesetzten - erwartbar Probleme auftauchen oder zu vermeiden sind. Ich würde dringend raten, die Texte auswerten zu lassen, trotz der unnötigen Eile. Deutschland kann sich nicht dem trickreich abgestimmten Diktat von Dogmatikern beugen und zum Willkürstaat werden. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Volker Grabenhorst
@Gerhard Steffek
Wer CDU /CSU wählt, der wählt Grün, denn Unionspolitiker (Merz und Bosbach ausgenommen) sind nur noch den Grünen hinterherlaufende rückgratlose Eunuchen, die permanent versuchen, die Grünen am linken Rand zu überholen. Ich behaupte sogar, dass wir nach der Bundestagswahl im ... mehr anzeigen kommenden Jahr einen Hofreiter als Landwirtschaftsminister bekommen, offen ist nur, ob das Kanzleramt Grün oder Schwarz (was jedenfalls noch davon übrig ist, denn konservativ sind die schon lange nicht mehr) besetzt wird! weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Gerd Uken
Schön erklärt auch hier
https://www.google.com/amp/s/www.rhein-magazin-duesseldorf.de/schlueckchen-rheinwasser-gefaellig-oder-drink-doch-ene-met/amp/ Also spielt Oberflächenwssser doch eine Rolle
Das meinen unsere Leser
von Gerd Uken
Schaut mal hier:
https://www.google.com/amp/s/rp-online.de/nrw/panorama/rheinliebe/der-rhein-das-trinkwasser-reservoir_aid-20269443%3foutput=amp 70% des Trinkwassers kommt aus dem Uferfiltrat des Rheins....... für Düsseldorf/ Mettmann.....
Das meinen unsere Leser
von Wilhelm Grimm
So leicht kommt ihr diesmal nicht davon.
Die EU-Kommission geht vor den international agierenden Umweltverbänden in die Knie und die Bundesregierung kann nicht zugeben, dass ihre Messstellenergebnisse nicht verwertbar sind, dass sie dem deutschen Volk Schaden zugefügt hat. Der Kampf geht in die nächste Halbzeit, noch ist ... mehr anzeigen nicht Schluss ! weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Gerhard Steffek
@Volker Grabenhorst
Hätten sie denn die Grünen wählen sollen?
Das meinen unsere Leser
von Kurt Brauchle
Es wird niemals genug sein.
Vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht fordert schon die nächsten Schritte wie am Ende des Artikels zu lesen ist. Und zahllose weitere Forderungen werden in kürze aus allen Richtungen gestellt werden, nach dem Motto, nach der Reform ist vor der Reform.
Das meinen unsere Leser
von Daniel Mehner
Regierung verkauft jeden für dumm
Sind wir doch ehrlich. Es war von vornherein klar, dass die Regierung macht was sie will. Eine Klöckner stellt sich hin und verteidigt die falschen Messwerte und eine Schulze hat nicht mal den Anstand mit den Landwirten zu reden. Aber hat ja alles aus sicht der Regierung funktioniert. ... mehr anzeigen Jetzt geht wieder die Saison für die Landwirtschaft los. Keiner hat mehr Zeit für Demos. Clever ausgesessen von den nichtskönnern da oben. Und bis zum Herbst ist noch lange hin. Hoffe das die CDU Wähler kapieren, dass sie hier von dieser Partei von vorn bis hinten beschissen werden. Hauptsache deren Diäten stimmen. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Heinz Göttke
Düngeverordnung
Ziel erreicht für die EU und auch die unsere Regierung. Nur uns hat man vergessen......wir stimmen nicht zu. Und mit wir meine ich dass Fussvolk der Bauern. Das kritisieren und protestieren muss unvermindert weitergehen.
Das meinen unsere Leser
von Hendrik Hueske
Kein Wort
wird darüber verloren, das selbst die DüVo 2017 schon auf einer völlig falschen Berichterstattung, hergeleitet aus künstlich erhöhten Messergebnissen, des BMU an die Europäische Kommission fusst. Wo sind die angeblichen Vertreter der deutschen Landwirte denn nun. Gegen dieses ... mehr anzeigen ganze Gebaren hätte der DBV und jeder einzelne Landesverband schon längst Klage einreichen müssen. Aber mein die Herren Rukwied und Co kuscheln lieber mit der Politik und hoffen sich da durch zu wursteln. Wie glaubwürdig sind diese angebliche Vertreter der Landwirtschaft denn noch? weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Franz Josef Aussel
Keine Länderanpassungen nötig
Da unsere unfähigen Politiker den Schlamassel verursacht haben, hoffe ich, dass wir fairerweise genauso kontrolliert werden wie unsere Süd- und Osteuropäischen Nachbarn!
Das meinen unsere Leser
von Volker Grabenhorst
Kein Landwirt, der bei der letzten Bundestags/Europawahl CDU oder CSU gewählt hat, hat das Recht, sich zu beklagen!
Das meinen unsere Leser
von Willy Toft
Das hat die Bundesregierung gut eingefädelt, zu Lasten der Betriebe!
Verklagen können wir nur über die Bundesländer, weil die Verantwortung dahin dirigiert worden ist! Die Betriebe, die die Existenz verlieren werden klagen, darauf muss sich die Regierung einstellen! Nun werden wir auch noch unterschiedlich in der BRD behandelt, oder was soll der "Erfolg" sein??
Das meinen unsere Leser
von Gerd Uken
Frau Klöckner wird in der Presseerklärung zitiert:
Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit wurde erreicht. Was sie erreicht hat sie kann jetzt die Länder zwingen einheitliche Gebietskulissen und Messstellen auszuweisen -verpflichtende Binnendifferenzierung. Bravo Frau Klöckner Ziel ... mehr anzeigen erreicht- Kein Wort mehr über falsche Ergebnisse..... die EU Kommission wird das so akzeptieren. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser