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Düngung/ Nitrat

Düngeverordnung: EU-Kommission stimmt Regierungsentwurf zu

Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf für die verschärfte Düngeverordnung die EU-Kommission überzeugen können. Bis zum 3. April sollen nun die Länder eine Mehrheit dafür finden.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Entwurf der Bundesregierung zur Düngeverordnung hat nach langem hin und her jetzt die notwendige Zustimmung der EU-Kommission gefunden. „Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten“, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) heute. Die Gespräche, die das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium mit der EU-Kommission geführt haben, konnten damit abgeschlossen werden.

Am heutigen Freitag ist die Verordnung nun fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, so der BMEL-Sprecher. Nun sind die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten, heißt es beim BMEL.

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Länder stehen jetzt unter Zustimmungsdruck

Doch der Druck bleibt weiterhin hoch. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei die EU-Kommission gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten, so der BMEL-Sprecher weiter. Die Kommission habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere.

Damit ist der Spielraum der Länder für etwaige Änderungen am Regierungsentwurf für die Düngeverordnung denkbar gering. Das BMEL hatte bereits mehrfach betont, dass die Länder seit Beginn des vergangenen Jahres, als die ersten Vorschläge zur erneuten Verschärfung der Düngeverordnung verhandelt wurden, eng in die Beratungen mit einbezogen wurden. Sie seien mit dem Werdegang und dem Druck aus Brüssel wohl vertraut.

Kaum mehr Spielraum für weitere Änderungen

Dennoch hatten insbesondere Rheinland-Pfalz und Bayern in den letzten Wochen und Tagen mehrfach gedroht, dass sie der Düngeverordnung im Bundesrat nicht zustimmen wollten und Änderungen angemahnt. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) will die neue Düngeverordnung zum Beispiel erst 2021 in Kraft treten lassen. Außerdem hat Bayern mehrfach angekündigt, dass es beim Düngeverbot für Zwischenfrüchte im Herbst in den roten Gebieten noch weitere Ausnahmen erwirken will.

Anfang Februar hatte die Bundesregierung den Text zur Verschärfung der Düngeverordnung auf Druck der EU-Kommission erneut anpassen müssen. Neben Verschärfungen enthält dieser Entwurf aber auch kleine Erleichterungen wie etwa Ausnahmen vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung in den roten Gebieten für ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betriebe. Für Grünland gibt es hingegen nur eine Ausnahme vom 20% Düngungsabschlag in den roten Gebieten, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 % beträgt.

Rote Gebiete werden neu ausgewiesen und überprüft

Parallel zur Düngeverordnung wird es nun eine Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlichen Kriterien für Gebietskulissen und Messstellen geben. Auf dieser Grundlage sollen die Landesregierungen ihre Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete überprüfen und erforderliche Änderungen innerhalb eines halben Jahres vornehmen. Außerdem sollen die Länder zwingend eine Binnendifferenzierung in den roten Gebieten vornehmen müssen. Bisher war das freiwillig und wurde nur von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen genutzt. Damit würden die roten Gebiete "passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert", heißt es dazu heute aus dem BMEL.

Rukwied drängt auf schnelle Neuausweisung der roten Gebiete

Zur Einleitung des Bundesratsverfahrens zur Novelle der Düngeverordnung forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die Spirale der stetigen Verschärfung zu beenden: „Wir brauchen zügig Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gebietsabgrenzung und eine enge und differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete“, sagte er. Bund und Länder seien nun gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Gebietsabgrenzung festzulegen. „Es muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssen, weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der Roten Gebiete aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. Das wäre der Supergau“, sagte Rukwied.

Kritik am 20%-Abschlag bleibt bestehen

Dennoch hat der DBV eine Reihe von Kritikpunkten an der Düngeverordnung. Auf Ablehnung stoßen nach wie vor die in den roten Gebieten geplante Deckelung der Düngung bei 80 Prozent des Nährstoffbedarfs und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im Spätsommer. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz, bleibt der DBV bei seiner Einschätzung. Die Regelungen hätten enorme Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe, so Rukwied weiter. „Im Bundesratsverfahren müssen zudem Erleichterungen in der Düngeverordnung für die Betriebe geschaffen werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften oder Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen mit der Wasserwirtschaft beteiligen“, betonte Rukwied.

Wasserversorger sehen noch einen "weiten Weg"

Der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht, begrüßte, dass die Klage der EU-Kommission wegen der Nitrateinträge nun abgewendet ist. „Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen - und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen“, warnte Specht, dessen Verbandsmitglieder mehr als 90 Prozent der Deutschen mit Trinkwasser versorgen. Die neue Düngeverordnung mit strikteren Regeln sei notwendig, weil das Grundwasser vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte reiße, beharrte Specht. „Wenn wir Nitrateinträge in die Gewässer reduzieren wollen, brauchen wir nicht nur zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten, sondern müssen diese Gebiete auch bundesweit nach den Vorgaben des Gewässerschutzes ausweisen“, sagte er.

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