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Entscheidung im Bundesrat

+++ Düngeverordnung ist beschlossen +++

Der Bundesrat hat am Freitag die Düngeverordnung mit einer Mehrheit der Länderstimmen beschlossen. Die Maßnahmen in den roten Gebieten gelten aber erst ab Januar 2021.

Lesezeit: 4 Minuten

Bis zum Schluss war nicht klar, wie es mit der Düngeverordnung heute im Bundesrat ausgehen wird. Noch während des Abstimmungsprozess wechselten die Länder in der Bundesratssitzung die Seiten. Am Ende bekam der Kompromissantrag des Saarlandes eine Mehrheit der Stimmen. Entscheidend war zum Schluss, dass Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dem Antrag des Saarlands zu einer Mehrheit verhalfen.

Mehr Zeit für die Neuausweisung der roten Gebiete

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Das Saarland hatte den Kompromiss geliefert, dass die Länder der Düngeverordnung ohne Änderungen zustimmen und im Gegenzug die Maßnahmen in den roten Gebieten erst ab Januar 2021 gelten. Das kann die bei weiteren Verzögerungen angedrohten Strafzahlungen der EU-Kommission abwenden und gleichzeitig den Ländern Luft bei der Umsetzung verschaffen. Die Länder haben nun bis Ende des Jahres Zeit, die roten Gebiete mit einer verpflichtenden Binnendifferenzierung neu auszuweisen. Außerdem sollen damit die Landwirte mehr Zeit bekommen, sich auf ihren Betrieben darauf einzustellen.

EU-Kommission lässt Kompromiss zu

Die Bundesregierung hatte erst gestern von der EU-Kommission grünes Licht für den Kompromiss bekommen. „Die Verlängerung setzt ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe und dient auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder“, hatte das Saarland in seinen Antrag zur Begründung geschrieben.

20%-Düngeabschlag erst ab 2021

Mit der jetzigen Entscheidung gelten die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt, die schlagbezogene Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, die längeren Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erst ab 1. Januar 2021. Die anderen Maßnahmen, die für alle Flächen gelten, werden hingegen wohl schon zur Herbstaussaat 2020 zur Anwendung kommen.

CDU und FDP verhandeln bis zum Schluss

In den letzten 24 Stunden hatten die CDU und FDP regierten Länder noch versucht, die Entscheidung zur Düngeverordnung platzen zu lassen. Die Verabschiedung der Düngeverordnung sollte danach verschoben werden. Erst während der Bundesratssitzung entschied sich, dass es dafür keine Mehrheit gab. Eine Verschiebung hätte nach Lesart der Mehrheit der Länder die Gefahr inbegriffen, dass die EU-Kommission mit ihren Strafzahlungen endgültig ernst macht.

Thüringen beschwört Unterstützung für Landwirte

In der Bundesratssitzung noch hat der Landwirtschaftsminister von Thüringen, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), in einer kurzen Rede eindringlich davor gewarnt, die Düngeverordnung nochmal zu verschieben. „Das Thema ist nicht vom Tisch, wenn wir es nicht verabschieden“, sagte er. Das würde Sand in die Augen derjenigen streuen, die die Hoffnung hätten, noch irgendwie an der Düngeverordnung vorbei zu kommen. Die Länder seien in der Lage, die Landwirte bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu unterstützen, insistierte Hoff. „Die Entscheidung müssen wir treffen und den Landwirten ehrlich sagen, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen“, so Hoff weiter.

Unmut über Einzelheiten bleibt

In einer Entschließung verpackten die Länder im Bundesrat dennoch deutliche Kritik an einzelnen Details der neuen Düngeverordnung. Diese enthalte eine „Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten sowie Vorgaben, die in der vorliegenden Form für die Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar sind“, heißt es darin. Allerdings begrüßen die Länder in der Entschließung auch, dass der Bund die Landwirtschaft bei der Anpassung an die neuen Regelungen mit 1 Mrd. € unterstützen will.

5 Meter Gewässerrandstreifen in Hanglagen

Neben der Düngeverordnung hat der Bundesrat heute auch eine Stellungnahme zum Wasserhaushaltsgesetz abgegeben. Nach einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat soll dieses im Juli 2020 in Kraft treten. Mit der Änderung wird für landwirtschaftliche Flächen, die eine Hangneigung von mindestens 5% aufweisen und die an Flüsse, Bäche oder Seen grenzen, eine Pflicht zur Erhaltung oder Herstellung einer ganzjährig begrünten Pflanzendecke in einem Bereich von 5 Metern landseits eingeführt. Hierdurch sollen laut dem Gesetzentwurf erosionsbedingte Abschwemmungen insbesondere von Phosphor und Nitrat verhindert werden.

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